Mit dem am 24. Mai beschlossenen Gesetzentwurf zum Tierschutzgesetz zeigt Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir endgültig, dass ihm die klein- und mittelbäuerliche Tierhaltung, in der die Bauernfamilien mit viel Herzblut, Leidenschaft und täglichem Kontakt ihre Kühe und Rinder betreuen, egal ist.
„Ich habe mehrfach gewarnt, dass die geplanten Änderungen im Tierschutzgesetz ein schwerer Schlag für die bäuerlichen Familienbetriebe mit Tierhaltung sind. Uns allen ist Tierschutz enorm wichtig und wir kommen da auch voran. Aber wir dürfen in Deutschland nicht einseitig und überzogen vorauseilen und die heimische Tierhaltung zunichtemachen. Denn die Folge ist doch klar: das Fleisch kommt dann aus anderen Ländern, deren Tierwohlstandards deutlich niedriger sind. Dass nun doch die gerade in Berg- und Mittelgebirgslagen verbreitete Kombinationshaltung mit Weidehaltung im Sommer und Anbindehaltung im Winter so auch nicht mehr möglich sein soll, wird unseren Bedürfnissen im Süden Deutschlands nicht gerecht und ist für Bayern inakzeptabel“, so Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber.
Auch die geplanten Regelungen zum Enthornen beziehungsweise zum Verhindern des Hornwachstums gehen an der guten fachlichen Praxis weit vorbei. Die bewährte Form der Enthornung muss auch weiterhin unter Einsatz von Schmerzmitteln vom Landwirt allein gemacht werden dürfen. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurden auch beim Kupieren der Schwänze von Ferkeln nochmals erhebliche Verschärfungen vorgenommen, die nicht zuletzt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Schweinehalter führen. Zusätzlich geht der Bund bei der aktuellen Novelle davon aus, dass die Tierhalter durch die Gesetzesänderung mit jährlichen Zusatzkosten von rund 106 Millionen Euro belastet werden. „Der Bund redet immer davon, wie er die landwirtschaftlichen Betriebe entlasten kann und packt dann noch weitere Belastungen obendrauf. Das ist keine verlässliche und zukunftsorientiere Politik. So raubt man den bäuerlichen, tierhaltenden Betrieben die Existenz und treibt die Tierhaltung außer Landes“, so die Ministerin weiter.
Bayern hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die vom Bund geplanten Regelungen zur Änderung des Tierschutzgesetzes völlig praxisfremd sind. „Es ist mir zum Beispiel schleierhaft, dass ausgerechnet ein Bundeslandwirtschaftsmister aus Südwestdeutschland, entgegen anderslautenden Ankündigungen bei Besuchen vor Ort, diese Erfordernisse einer Kombinationshaltung im seinem Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. Es zeigt sich für mich mal wieder, dass er sich in seiner eigenen Partei ganz offenbar nicht durchsetzen kann oder nicht will. So oder so beraubt er tausende von Familienbetrieben ihrer Existenzgrundlage. Bayern wird das Gesetz so niemals akzeptieren“, stellte Kaniber klar.
Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes
Nachdem die Novelle des Tierschutzgesetzes am Mittwoch, 22. Mai 2024 kurzfristig von der Tagesordnung des Bundeskabinetts genommen wurde, hat sich die Ampelkoalition nun auf einen geänderten Entwurf geeinigt. „Durch den massiven Einsatz des Bauernverbands konnte zwar eine Verlängerung der Übergangsfrist bei der Anbindehaltung erreicht werden, doch dieser Gesetzesentwurf ist und bleibt ein katastrophales Signal an alle Tierhalter“, kritisiert Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes. „Für Schweinehalter bedeutet es nochmal deutlich mehr Belastungen und Bürokratie. Und für all die Kleinbauern mit Anbinde- und Kombinationshaltung gibt es weiterhin keinen gangbaren Weg, um die Betriebe weiterentwickeln und erhalten zu können.“ Trotz der großen Bauerndemonstrationen verkenne die Regierung nach wie vor die Situation in der Landwirtschaft und der Tierhaltung. „Die neuen Belastungen und Verbote bedrohen die heimische Tierhaltung, die Folgen dieses Gesetzentwurfs wären besonders für den Süden gravierend“, sagt Felßner. Etwa 13.000 Betriebe in Bayern halten ihre Rinder in Anbindehaltung. Statt wie ursprünglich geplant nach fünf Jahren soll die Anbindehaltung bei Rindern nun nach zehn Jahren verboten sein. Ausnahmen sollen nur für jene Betriebe gelten, die bereits extrem hohe Anforderungen (Weide und zusätzlicher Winterauslauf) erfüllen. Anders als im ersten Entwurf des Gesetzes soll diese Haltungsform auch bei einer Übergabe des Betriebes weiter fortgeführt werden können.
Beim Veröden der Hornanlagen nimmt die Bundesregierung billigend in Kauf, dass die Betriebe künftig durch die zusätzliche Betäubung mit hohen Mehrkosten belastet werden. Auch die Schafhaltung in Deutschland droht durch die hohen Auflagen künftig weiter verdrängt zu werden. Felßner setzt nach der Einigung im Kabinett nun auf notwendige Anpassungen im parlamentarischen Verfahren. „Wir werden uns weiter und mit aller Kraft für die tierhaltenden Betriebe und die nötigen Korrekturen einsetzen. Es geht um die Zukunft der heimischen Tierhaltung und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Bayern und ganz Deutschland!“
Berichte: Bayerisches Landwirtschaftsministerium / Bayerischer Bauernverband – Foto: Hötzelsperger