Bayern bringt Denkmalpflege und Klimaschutz zusammen / Staatsregierung läutet mit innovativem Denkmalschutzgesetz Zeitenwende ein / Historische Bauten bewahren und regenerative Energien nutzen / Bodendenkmäler schützen
Der fortschreitende Klimawandel und die Herausforderungen bei der Energieversorgung machen es notwendig, alle Potenziale beim Energiesparen und zusätzlichem Erzeugen von Energie zu nutzen. Denkmalschutz und -pflege können dazu einen wertvollen Beitrag leisten. Erneuerbare Energien sollen zukünftig besser genutzt und Denkmäler leichter energetisch verbessert werden – fachlich verträglich und verantwortbar. Das Kabinett hat dafür einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf wurde in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erarbeitet. Er beinhaltet neben der Zusammenführung von Denkmalschutz und Klimaschutz die Einführung eines sogenannten „Schatzregals“, einer besonderen Eigentumsregelung für archäologische Funde, um den Raubbau an Bodendenkmälern zu stoppen.
Die Neuerungen im Bayerischen Denkmalschutzgesetz ermöglichen einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich. Zielsetzung ist eine deutliche Erhöhung von Photovoltaik-, Solar- und Geothermie-Anlagen, die den Anforderungen von Denkmalschutz und Klimaschutz Rechnung tragen. Zudem sind weitgehende Lockerungen bei der Errichtung von Windenergieanlagen in der Nähe von Denkmälern vorgesehen. Der Bau von Windkraftanlagen soll demnach nur noch bei „besonders landschaftsprägenden Denkmälern“ erlaubnispflichtig sein. Zu diesen schützenswerten Bauten zählen nach fachlicher Prüfung durch das BLfD bayernweit rund 100 herausragende Bauten wie bedeutende Schlösser, Kirchen und andere Monumente. Weiterer Gegenstand der Gesetzesänderung ist die energetische Verbesserung von Denkmälern. Durch die veränderten Regelungen soll der Wert der Denkmäler nicht beeinträchtigt werden.
Zudem regelt die Einführung eines „Schatzregal“ die Eigentumsverhältnisse bei Funden neu, um illegale Grabungen einzudämmen. Bisher gilt in Bayern die Regel, dass ein Fund je zur Hälfte dem Eigentümer des Grunds und dem Finder gehört. Künftig sollen die Funde den Staat zufallen. Damit soll eine Regelungslücke, die bisher bei Raubgrabungen genutzt wurde, geschlossen werden. Redliche Entdecker von archäologischen Funden erhalten fortan eine Belohnung, für Grundstückseigentümer ist ein Ausgleichsanspruch vorgesehen. Dafür sieht die Gesetzesänderung vor, dass der Freistaat seinen Eigentumsanspruch auf die Gemeinde des Fundorts übertragen kann. Ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern soll wiederum deren vollständigen Schutz gewährleisten. Ausnahmen für berechtigte berufliche Zwecke bleiben erlaubt. Dabei soll ermöglicht werden, dass die archäologischen Schätze in der Region des Fundortes bleiben. Daneben ist auch eine ausdrückliche Regelung zur Kostentragung für Ausgrabungen und Dokumentation bei bodendenkmalrelevanten Maßnahmen vorgesehen. Durch diese wird Rechtssicherheit insbesondere gegenüber dem Bund geschaffen.
Bericht: Bayerische Staatskanzei
Foto: Herbert Reiter – Schloss und Burg Hohenaschau