Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Änderung des Landesplanungsgesetzes durch den Bayerischen Landtag begrüßt. Mit dem Inkrafttreten wird in Bayern eine Flächenverbrauchs-Richtgröße von fünf Hektar pro Tag festgeschrieben, die spätestens 2030 erreicht werden soll. 2019 waren es täglich 10,8 Hektar. Eingebracht wurde das Gesetz auf Initiative der Fraktion der Freien Wähler.
Aiwanger: „Wir gehen besonders sorgsam mit unserer Heimat um. Daher haben wir schon 2019 eine Flächensparoffensive gestartet. Dank der Gesetzesänderung haben wir jetzt eine klare Richtgröße für den Flächenverbrauch in Bayern festgeschrieben. Sie ist als flexibles Instrument gut geeignet, eine Zersiedelung Bayerns zu vermeiden, ohne das Wachstum zu gefährden.“ Der Staatsminister erteilte allen verpflichtenden, starren, gemeindescharfen Vorschriften für den Flächenverbrauch eine klare Absage. „Wirtschaftliche und demografische Entwicklungen, aber auch globale Herausforderungen wie der Klimawandel oder die Coronakrise erfordern Flexibilität. Wir müssen lokal und regional auf die Bedarfe reagieren. Mit starren Kontingenten stehen wir uns und unserer Heimat selbst im Weg“, erklärt Aiwanger.
Der Wirtschaftsminister verwies auf die zahlreichen Maßnahmen der Staatsregierung, die im Rahmen der 2019 initiierten Flächensparoffensive ressortübergreifend durchgeführt werden. Aiwanger: „Wir setzen Flächenmanager ein und haben einen standardisierten Bedarfsnachweis für neue Siedlungsflächen eingeführt. Aktuell wird das Anbindegebot überarbeitet und Gemeinden auf Regionalkonferenzen für das Flächensparen sensibilisiert. Wir schützen unsere Heimat mit Augenmaß.“
Bericht: Bayerisches Wirtschaftsministerium
Foto: Rainer Nitzsche