Die beiden Lockdowns und Beschränkungen durch Corona haben für die bayerischen Heilbäder und Kurorte dramatische finanzielle Folgen. „Alleine bei den Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen haben wir bisher ein Minus von mindestens 10,4 Millionen Euro. Da sind die Folgen des zweiten Lockdowns noch gar nicht mit eingerechnet“, sagte der kommissarische Vorsitzende des Bayerischen Heilbäder-Verbandes (BHV), Alois Brundobler, in seiner Rede zum 74. Bayerischen Heilbädertag, der erstmals als virtuelle Veranstaltung stattfand. „Die Arbeitsgemeinschaft der südbayerischen Fremdenverkehrsgemeinden und Kur- und Badeorte schätzt den Ausfall beim Kurbeitrag für 2020 auf 13,6 Mio. Euro und den Ausfall beim Fremdenverkehrsbeitrag auf 7,9 Mio. Euro. Das alles ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Wir Heilbäder und Kurorte stehen vor einer weitaus bedrohlicheren Situation als andere Kommunen. Ohne eine zusätzliche staatliche Hilfe geraten wir in existenzielle Nöte. Das wäre verheerend. Mit einer Brutto-Wertschöpfung von 4,5 Milliarden Euro und 100.000 Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sind wir ein starker Pfeiler in der Gesundheitswirtschaft und im Tourismus.“ In einem Brandbrief an Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert der BHV angesichts der dramatischen Corona-Folgen einen Rettungsfonds mit direkten Finanzhilfen. „Unsere Mitglieder haben in den vergangenen Jahren kräftig investiert. Die Abzahlung der Kredite wird sie noch lange beschäftigen. Wir warnen vor einer Zahlungsunfähigkeit. Denn zahlungsunfähige Heilbäder und Kurorte wären nicht nur für das Gesundheitswesen, sondern auch für den Tourismus und für den ländlichen Raum verhängnisvoll.“
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zuversichtlich
„Bayern ist Deutschlands beliebtestes Gesundheitsreiseland. In keinem anderen Bundesland werden so viele Reha-Leistungen in Anspruch genommen wie im Freistaat“, betonte der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. „Das wird auch so bleiben. Schließlich hat die Pandemie deutlich gemacht, wie wichtig unsere Gesundheit ist. Das Geschäftsmodell von Heilbädern und Kurorten ist also aktueller denn je. Ich bin deshalb überzeugt, dass unsere Heilbäder nach der aktuellen Krise wieder an diesen Erfolg anschließen werden. Die Betriebe werden die aktuelle Belastungsprobe mit Unterstützung der Hilfsmaßnahmen von Freistaat und Bund meistern.“
Kurorte sind Teil der Lösung
Der bisherige langjährige BHV-Vorsitzende und jetzige Staatssekretär für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, betont: „Der Freistaat engagiert sich für die Kurorte in Bayern, nicht nur weil sie vor besonders großen Herausforderungen stehen etwa mit Blick auf die Instandhaltung der Infrastruktur von Bädern, Thermen und aller anderen Einrichtungen für Kuren, sondern weil sie Teil einer Lösung sind, dass Menschen schneller wieder gesund werden oder gar nicht erst krank“. Aus diesem Grund stellt der Freistaat für die bayerischen Kurorte und Heilbäder jetzt zehn Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich für einen pauschalen Ausgleich von Mindereinnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen zur Verfügung. Dies ist zumindest ein erstes positives Signal.
Kur soll Pflichtleistung werden
„Seit Jahren haben wir als Verband mit Nachdruck gefordert, dass die Kur wieder Pflichtleistung der Krankenkassen werden soll. Dank der Beharrlichkeit unseres langjährigen Vorsitzenden Klaus Holetschek ist nun ein Durchbruch in Sicht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in einem Schreiben an uns betont, dass die ambulanten Vorsorgeleistungen wieder in eine Pflichtleistung umgewandelt werden sollen. Unser energisches und hartnäckiges Drängen hat endlich Früchte getragen“, so Alois Brundobler.
Der BHV-Vorsitzende würdigte zudem die Sonderprogramme und Anstrengungen von Bund und Land, um die Folgen der Covid-19-Pandemie abzufedern. „Der bayerische Schutzschirm für Reha-Kliniken war sehr hilfreich, dafür sind wir dankbar.“ Doch das alles sei für Heilbäder und Kurorte nicht ausreichend. „Wir sind in einer Sondersituation. Denn wir leisten für die Infrastruktur hohe Aufwendungen. Investitionen und Unterhalt von Wegen, Kurparks, Kurorchester, Thermen oder anderen Anlagen sind erforderlich.“
Das seien laut Gemeindeordnung aber freiwillige Leistungen, und keine Pflichtleistungen. Rechtlich habe das schwerwiegende Folgen. „Ein Beispiel: In Bad Füssing mit seinen 220 Beschäftigten machen diese sogenannten freiwilligen Leistungen rund 80 Prozent des Haushalts aus. Für den Kurort bedeutet das: Die Kommune müsste jetzt eigentlich einen Kredit aufnehmen, um das in Zeiten eines Lockdowns und einer Pandemie zu finanzieren. Das ist jedoch nicht möglich, weil auf freiwillige Leistungen keine Kredite aufgenommen werden dürfen. Die Bedarfszuweisung im Kommunalen Finanzausgleich wird auch nur für Kosten gewährt, die Pflichtleistungen betreffen.“ Ein Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle sei nicht ausreichend. „Die meisten Heilbäder und Kurorte sind im ländlichen Raum. Sie haben kaum Gewerbesteuereinnahmen.“
Brundobler forderte die Bundesregierung und die Staatsregierung auf, eine langfristige Strategie für die Zeit nach Corona zu erarbeiten. „Es müsste ein Anliegen der Politik und der Krankenkassen sein, dass die Strukturen im Gesundheitswesen, für das Deutschland international anerkannt ist, erhalten bleiben. Dazu gehören auch und besonders die Heilbäder und Kurorte. Die Prävention muss in Zukunft eine herausragende Rolle in der Gesundheitspolitik spielen.“
Bericht und Foto: Bayerischer Heilbäder-Verband
Bildunterschrift: Der kommissarische BHV-Vorsitzende Alois Brundobler (links) und BHV-Geschäftsführer Rudolf Weinberger