Die Staatsregierung hat sich am 9. April mit dem Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ befasst. Nach Art. 72 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes (LWG) hat die Staatsregierung dem Bayerischen Landtag das Volksbegehren zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung zu unterbreiten. Der Zuleitung muss eine Stellungnahme der Staatsregierung zum Volksbegehren beigefügt sein. Die Staatsregierung legt zum Volksbegehren Artenschutz ein Konzept vor, das einen gesamtgesellschaftlichen Impuls aufgreift. Ziel ist, in einem breit an-gelegten Generationen- und Gesellschaftsvertrag, Ökologie und Landwirtschaft miteinander zu versöhnen.
Der Erfolg des Volksbegehrens belegt eindrucksvoll den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach einem verstärkten Arten- und Naturschutz (Unterstützung von rd. 18,3 % der Stimmberechtigten). Dieser Wunsch darf jedoch nicht einseitig zu Lasten der bayerischen Bauern gehen. Bayern braucht eine vitale Landwirtschaft – gerade auch beim Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenarten. Ziel ist es daher, die Natur und die Landwirte gleichermaßen zu schützen.
Die Staatsregierung will diese Herausforderung gemeinsam mit allen relevanten Akteuren in Staat, Kommunen und Gesellschaft angehen. Sie empfiehlt deshalb dem Landtag, das Volksbegehren anzunehmen, mit wichtigen Verbesserungen umzusetzen und mit einem umfassenden Katalog finanzieller, personeller und struktureller Maßnahmen einen besseren Artenschutz mit den Belangen der Landwirtschaft zu vereinen. Für die Position der Staatsregierung gilt der Dreischritt Annehmen – Verbessern – Versöhnen. Leitlinien sind:
1. Annehmen
Das von so vielen Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnete Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ wird ohne Abstriche angenommen und dem Landtag empfohlen, den Entwurf im Interesse des Artenschutzes unverändert zu beschließen. Der begehrte Gesetzentwurf würde damit in Gesetzeskraft erwachsen. Deshalb kann ein Volksentscheid entfallen – einschließlich der hohen Kosten, die damit verbunden wären (Art. 73 Abs. 3 LWG).
2. Verbessern
Der Entwurf wird verbessert, indem dem Landtag in den vier Punkten Walzverbot für Grünlandflächen, Mahdzeitpunkt für Grünlandflächen, Schaffung eines Biotopverbunds im Offenland und Einordnung von Streuobstwiesen als gesetzlich geschütztes Biotop Klarstellungen und Ergänzungen empfohlen werden. So werden vor allem unbeabsichtigte Härten für die betroffenen Landwirte vermieden sowie ein praktikabler Vollzug gewährleistet.
Die Ergänzungen und Optimierungen dienen auch dazu, dass bestehende Förderungen erhalten bleiben können. Die besonderen Leistungen der Landwirtschaft für den Natur- und Artenschutz sollen weiterhin so weit wie möglich honoriert werden. Darüber hinaus sollen bewährte Förderprogramme finanziell aufgestockt und ausgeweitet werden. Zusätzliche Förderangebote werden geschaffen. Ziel ist eine starke Landwirtschaft für noch mehr Ökologie.
3. Versöhnen
Die Staatsregierung möchte ein großes Gesamtpaket für mehr Ökologie und eine starke Landwirtschaft verwirklichen. Sie regt daher gegenüber dem Landtag an, gleichzeitig gesetzlich umfangreiche zusätzliche Maßnahmen für die Landwirtschaft sowie für den Arten- und Naturschutz zu beschließen, wozu auch eine Ausweitung und Stärkung der Förderprogramme gehört. Ziel ist ein Versöhnungsgesetz, das von einem gesamtgesellschaftlichen Konsens getragen wird.
Aus Sicht der Staatsregierung könnten folgende Maßnahmen Inhalt eines solchen Gesetzes sein: Die Staatsregierung will einen verbesserten Artenschutz mit den Belangen der Landwirtschaft vereinen und so Bienen und Bauern gleichermaßen gerecht werden. Ökologie und Artenschutz sollen in Bayern Priorität bekommen wie in keinem anderen Bundesland. Dazu brauchen wir die Landwirte. Darüber hinaus will die Staatsregierung aber auch den Staat und die gesamte Gesellschaft in den Blick nehmen. Deshalb empfiehlt sie dem Landtag ein breites gesetzliches Paket mit den beiden Schwerpunkten Ökologie und Landwirtschaft.
Dieses Paket für die bayerische Natur und Kulturlandschaft kann und soll aus Sicht der Staatsregierung im parlamentarischen Verfahren um Impulse aus der Arbeit des im Februar 2019 unter der Leitung des ehemaligen Landtagspräsidenten Alois Glück einberufenen Runden Tischs ergänzt werden. Eine endgültige Entscheidung über konkrete Inhalte, Umfang und Regularien des Pakets soll aus Sicht der Staatsregierung erst nach Abschluss der noch laufenden Arbeiten des Runden Tisches erfolgen.
Die Staatsregierung leitet nun das rechtsgültige Volksbegehren zusammen mit der Stellungnahme dem Landtag zur weiteren Behandlung und Entscheidung nach Art. 73 LWG zu.
Bericht: Bayerische Staatskanzlei
Foto: Hötzelsperger – Bildunterschrift: Frühjahrswiese in Steinkirchen am Samerberg