Das Bayerische Fischereigesetz wird einfacher, praxisgerechter und digitaler. Mit der Novellierung soll Bürokratie abgebaut und den geänderten Bedürfnissen der fischereilichen Praxis Rechnung getragen werden. Auch in Zukunft sollen nachhaltige Fischereiausübung und Fischproduktion in all ihren Formen bestehen können. Neben der Karpfen- und Forellenteichwirtschaft, Fluss- und Seenfischerei sowie Angelfischerei, die unmittelbar betroffen sind, werden auch Belange des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie wirtschaftliche und touristische Interessen und die Freizeitnutzung mit einbezogen. Das Kabinett billigte heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes, der jetzt in die Verbandsanhörung geht.
Mit der dauerhaften Einführung des elektronischen Fischereierlaubnisscheins soll der fortschreitenden Digitalisierung in der Verwaltung Rechnung getragen werden. In einer erfolgreichen Erprobungsphase hat sich die Möglichkeit der elektronischen Ausstellung – gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie – bewährt. Allein im ersten Halbjahr 2020 wurden 15.000 elektronische Erlaubnisscheine ausgestellt.
Gleichzeitig sollen die Berufsfischer am Bodensee mehr Planungssicherheit erhalten, indem die Novelle die Geltungsdauer der Berechtigungen zur beruflichen Ausübung des Fischfangs am Bodensee von höchstens drei auf zehn Jahre anhebt. Außerdem soll die Position des Fischereiaufsehers gestärkt und an diejenige des Naturschutzwächters angeglichen werden. Auch die berechtigten Belange des Naturschutzes werden beachtet, indem die Ausweisung von Schongebieten auf naturnahen geschlossenen Gewässern ermöglicht werden soll. Außerdem sollen wasserrechtsbezogene Vorschriften des Fischereigesetzes zur Durchgängigkeit bzw. der Nutzung von Wasserkraft an das Wasserhaushaltsgesetz angepasst werden, ohne dabei in das wasserrechtliche Verfahren einzugreifen.
Bericht: Bayerische Staatskanzlei
Foto: Hötzelsperger – Forellen in der Prien
Hallo,
ich finde es langsam echt nervig, dass jeder „Shice“ digitalisiert werden muss,
nur damit irgendwelche Computer-Nerds sich eine goldene Nase verdienen können.
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Merke: Mit der Einführung der Computer-Arbeitsplätze sollte argumentativ Papier gespart werden;
In Wirklichkeit hat sich aufgrund der Einführung der Computer, der Papier-Verbrauch exponentiell vermehrt.
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Fazit:
Das Argument des Bürokratie-Abbaues durch digitale Fischereischeine ist irreführend, weil
a) mehr Bürokratie hinter der Digitalisierung steckt als man sich denken mag
b) die sog. Bürokratie immer mehr in die neue „Technokratie“ überführt wird,
welche die herkömmliche Bürokratie um einige neue Herzlichkeiten überflügeln wird.
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Aber ich verstehe dass man sich als VerbandsVorsteher durch
– zeitgemäßem Ausfolgung von Überwachungstrends hervortun muss
– man ist ja selber nicht mehr der Jüngste und will ja nur das Beste für die jungen Folge-Generationen
– leutseelig wird irgendwelchen Trends nachgegeben
Angeln macht mit einer Smartphone-getragenen Total-Überwachungs-Elektronik im Nacken viel mehr Spaß. Besonders in der Freizeit – wird man damit ständig an die Daten-Verhältnisse der Arbeitswelt des Arbeitsplatzes erinnert… von wo man eigentlich in einer Art Realitätsfluchtpunkt zum/am Angel-Steg flüchten wollte … !!!?
Aber dort wartet nun auch schon das Daten-Monster… in Form eines Digitalen-Fischerei-Scheines !
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Und man kann heute von niemandem erwarten, dass es einer mal sagen würde:
„Jetzt ist mal Schluss mit immer neuen Digitalisierungszwängen ! Es reicht langsam !“