Gesundheit & Corona

Auch Wanderparkplätze am Chiemsee gesperrt.

Veröffentlicht von Günther Freund
In Bayern gelten strenge Ausgangsbeschränkungen. Sport und Bewegung an der frischen Luft sollten nur in unmittelbarer Umgebung von Zuhause ausgeübt werden.  Nicht erwünscht sind Ausflüge in die entferntere Umgebung, zum Beispiel wenn Wanderer aus München mit dem Auto an den Chiemsee fahren, um hier zu radeln oder zu wandern.
Trotz dieser klaren Regelung der bayerischen Regierung waren die Wanderparkplätze in der Region am vergangenen Wochende voll von Fahrzeugen mit Kennzeichen vor allem aus München. Aber auch unter der Woche tummeln sich die Tagestouristen in der Region.
Die Wanderparkplätze im Achental und im Priental wurden daher gesperrt, ab sofort auch am Chiemsee, so in Prien am Chiemsee die beliebten Parkplätze  bei der Schramlwiese, am Harras und am Schöllkopf.

Wanderparkplatz Schöllkopf

Noch nicht gesperrt waren heute nachmittag die Parkplätze am Hafen in Stock, in Rimsting  bei der Prienmündung  und am Chiemseepark Felden.
Fotos: Günther Freund

Redaktion

Günther Freund

1944 in Bad Reichenhall geboren, Abitur in Bad Reichenhall, nach dem Studium der Geodäsie in München 3 Jahre Referendarzeit in der Vermessungs- und Flurbereinigungsverwaltung mit Staatsexamen, 12 Jahre Amtsleiterstellverteter am Vermessungsamt Freyung, 3 Jahre Amtsleiter am Vermessungsamt Zwiesel und 23 Jahre Amtsleiter am Vermessungsamt Freyung (nach Verwaltungsreform mit Vermessungsamt Zwiesel als Aussenstelle). Seit 2009 im Ruhestand, seitdem in Prien am Chiemsee wohnhaft.

2 Kommentare

  • Sehr geehrter Herr Freund,
    woraus entnehmen Sie ihre Vorschrift “ Nicht gestattet sind Ausflüge in die entferntere Umgebung“ ? in der offiziellen „Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) Vom 27. März 2020“ steht davon NICHTs drin. Ein triftiger Grund ist „Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung “ – OHNE eine Beschränkung der Entfernung.

    • Sehr geehrter Herr Schaumann,

      dass Ausflüge in die entferntere Umgebung nicht gestattet seien, habe ich irgendwoher aus den Medien entnommen, ich habe dazu keine auf die Schnelle erlassenen Gesetze oder Verordnungen studiert. Jeder weiß doch, was momentan erwünscht ist: wenn möglich daheim bleiben! Und ab und zu wegen Sport und Bewegung an der frischen Luft ein bißchen raus in die Umgebung! Bei uns ist das meines Wissens zum Glück nicht wie in Frankreich (1 km) genau präzisiert und man kann dazu noch seinen gesunden Menschenverstand bemühen.

      bleiben sie gesund!
      Günther Freund

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