Die untere Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land hat mit einer gestern erlassenen verkehrsrechtlichen Anordnung Maßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner im kleinen deutschen Eck getroffen. Aufgrund des während der Blockabfertigungen in Kufstein/ Kiefersfelden erhöhten Schwerverkehrsaufkommens gilt an diesen Tagen ganztags ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t.
Bereits seit einigen Jahren führen die österreichischen Behörden Blockabfertigungen am Grenzübergang bei Kiefersfelden durch, was zu regelmäßigen Staus bis hin zum Verkehrskollaps auf deutschen Autobahnen und Straßen geführt hat. Selbst der Bereich der B20/21 im Landkreis Berchtesgadener Land war von diesen Dosiermaßnahmen betroffen. Ein vom Staatlichen Bauamt Traunstein installiertes Seitenradargerät hat seit Februar Messungen des Verkehrs im kleinen deutschen Eck durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass an Tagen der Blockabfertigung eine Verkehrsmehrung von LKW über 7,5 t von bis zu 24 % stattfindet. Auch eine bei den Kontrollen zum Nachtfahrverbot durchgeführte Fahrerbefragung hat ergeben, dass ein nicht unerheblicher Teil der LKW vor allem zur Umgehung der Staus aufgrund der Blockabfertigung in Kiefersfelden den schnelleren Weg durch das kleine deutsche Eck wählt, um den Staus an den Grenzübergängen zu entgehen.
Zum einen führt dies zu einer steigenden Missachtung des LKW-Nachtfahrverbots im kleinen deutschen Eck. Hier konnte bereits in der Vergangenheit eine höhere Kontrolldichte erreicht werden, welche auch zukünftig nochmal erhöht wird. So sollen künftig einmal wöchentlich Kontrollen des Nachtfahrverbots durch Beamte der Bayerischen Bereitschaftspolizei durchgeführt werden, zusätzlich zu den Schwerpunktkontrollen durch die örtlichen Polizeidienststellen gemeinsam mit dem Landratsamt. Zum anderen weist die B20 insbesondere im Streckenabschnitt zwischen Bad Reichenhall und Piding eine enorme Verkehrsbelastung auf. Der hier ohnehin bereits bestehende Unfallschwerpunkt wird daher zum Anlass genommen, das LKW-Fahrverbot an Tagen der Blockab-fertigung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und zum Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen, anzuordnen. Eine Ausnahme vom Durchfahrtsverbot besteht für den Lieferverkehr, der der Versorgung der Gebiete Berchtesgadener Land (BGL), Traunstein (TS), Zell am See (ZE) und Kitzbühel (KB) dient. Die Ausnahmebereiche wurden in Anlehnung an die Transitsperre durch Österreich im Bereich des kleinen deutschen Ecks gewählt. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit können die genannten Gebiete, die sich in der Nähe zum Landkreis Berchtesgadener Land befinden, auch weiterhin durch das kleine deutsche Eck erreicht werden. Die Gebiete in Nähe des großen deutschen Ecks werden hingegen von der Durchfahrt ausgeschlossen.
„Es freut mich sehr, dass die intensiven Gespräche mit den übergeordneten Behörden in den vergangenen Monaten zu einer guten Lösung für alle geführt haben. Der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner hat weiterhin höchste Priorität. Die jetzt getroffenen Maßnahmen stellen sicher eine deutliche Entlastung für die Landkreisbevölkerung dar“, so Landrat Bernhard Kern. „Außerdem erwarten wir in Kürze das vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr angekündigte Gutachten für die Brücke in Schneizlreuth, um daraufhin weitere Maßnahmen beschließen zu können. Ich bedanke mich daher bei allen beteiligten Behörden, der Regierung von Oberbayern aber auch den benachbarten Landkreisen für die Unterstützung und koordinierte und enge Zusammenarbeit in den vergangenen Wochen.“
Die Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Schilder durch das Staatliche Bauamt Traunstein in Kraft. Im Idealfall soll die Regelung somit bereits zum Zeitpunkt der nächsten Blockabfertigung am 25.07.2022 gelten und von polizeilicher Seite kontrolliert werden.
Bericht und Bild: LRA BGL
Foto: Hötzelsperger (BAB)