In der Förderrichtlinie für die Umsetzung von LEADER in Bayern traten zum 1.Mai 2020 einige Anpassungen in Kraft, dies vor allem deshalb, da sich der Beginn der neuen Förderperiode um ein bis zwei Jahre verzögern wird. Die Änderungen kommen der Umsetzung von LEADER gerade in der aktuellen Corona-Krise zugute. Zudem soll damit vermieden werden, dass zwischen der jetzigen und der nächsten Förderperiode eine Lücke entsteht, in der keine Projekte realisiert werden können. In Kürze hier die Änderungen:
Die Laufzeit der LEADER-Förderrichtlinie wird um ein Jahr verlängert. Damit können auch 2021 mit den verfügbaren Mitteln und nach den aktuellen Regeln Projekte auf den Weg gebracht und umgesetzt werden. Die EU sieht vor, den Mitgliedstaaten für dieses Jahr der Verlängerung die anteiligen Fördermittel aus der neuen Förderperiode zur Verfügung zu stellen. Davon würde auch LEADER profitieren.
Eine weitere Verbesserung betrifft das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“. 2016 zunächst als Pilotverfahren eingeführt, wird nun wegen der bayernweit sehr positiven Erfahrung mit dem Kleinprojektefonds der finanzielle Förderrahmen je LAG verdoppelt. Auch unsere LAG kann damit noch einmal einen weiteren Antrag stellen, um den fast leeren Topf wieder zu füllen.
Zuletzt bietet die Richtlinienänderung die Möglichkeit, Vorbereitungen für die Neubewerbung zur nächsten Förderperiode bereits im Rahmen der aktuell geltenden LEADER-Richtlinie finanziell zu unterstützen. Damit soll ein schnellerer Start in die neue Förderperiode ermöglicht werden.
Diese Änderungen erleichtern den Projektträgern und LAGen die Entwicklung und Umsetzung von LEADER-Projekten bis zum Start der nächsten Förderperiode und sind deshalb natürlich sehr zu begrüßen. Die aktuelle Förderrichtlinie ist zu finden unter: www.gesetze-bayern.de.
Bericht und Foto: Mangfalltal – Inntal