Wirtschaft

Aktueller Bericht aus dem Bayer. Kabinett

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 5. November 2024

1. Kosten im Asylbereich müssen gesenkt werden / Bayern senkt durchschnittliche Verfahrensdauer bei Asylgerichtsverfahren / Zusätzliche Spruchkörper am Verwaltungsgericht München

2. Bayern startet Bundesratsinitiative für schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt / Freistaat fordert Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylbewerber

3. Bayern unterstützt Unternehmen mit neuem Transformationsfonds in Höhe von rund 350 Mio. Euro bei nötigen Investitionen für zukunftsgerichtete Aufstellung / Besonderer Fokus auf Automobilbranche wegen immensem Transformationsdruck / Neuer Fördertatbestand für KMU 

4. Staatsregierung beschließt generelle „Fast Lane“ zur Beschleunigung der Fachkräfteeinwanderung für alle Berufe / Zentralisierung von Anerkennungs- und Einreiseverfahren und Verzahnung für schnellere und einfachere Integration in den Arbeitsmarkt 

5. Bayern zieht Schlussstrich unter Corona-Bußgelder / Laufende Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften werden nicht weiter verfolgt 

6. Bayern stärkt pflegerische Versorgung / HighCare Agenda mit Pflege-Stakeholdern erarbeitet / Digitalpakt Pflege zur Umsetzung der HighCare Agenda startet 2025 / HighMed Agenda auf gutem Weg

 

1. Kosten im Asylbereich müssen gesenkt werden / Bayern senkt durchschnittliche Verfahrensdauer bei Asylgerichtsverfahren / Zusätzliche Spruchkörper am Verwaltungsgericht München

Die seit Jahren kontinuierlich wachsenden Kosten im Asylbereich müssen gesenkt werden. Bereits jetzt liegen die Ausgaben des Freistaats für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern bei rund 1,7 Mrd. Euro, bis Ende des Jahres wird der Wert voraussichtlich auf rund 2,2 bis 2,3 Mrd. Euro ansteigen. Dabei nehmen vor allem die Kosten für Unterkünfte den größten Teil der Asylausgaben ein. In einem ersten Schritt sollen Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden aufgefordert werden, die Kosten der Asylunterkünfte zu überprüfen und wo immer möglich Auslastungen von Unterkünften durch Umverlegungen von Asylbewerbern zu steigern.

Gleichzeitig schafft Bayern die Voraussetzungen für schnellere Erledigung von Asylgerichtsverfahren. Zur Beschleunigung der Verfahren wurde die Zahl der Richterstellen an den bayerischen Verwaltungsgerichten seit 2016 um rund 140 Stellen erhöht. Um starker Personalfluktuation und den damit verbundenen Effizienzverlusten entgegenzuwirken, wird die Proberichterzeit von maximal drei Jahren regelmäßig ausgeschöpft. Zuletzt wurden Verfahren für Asylbewerber ausgewählter Herkunftsstaaten an einzelnen Verwaltungsgerichten gebündelt, um eine noch bessere Spezialisierung zu gewährleisten. So konnte die durchschnittliche Laufzeit von Asylgerichtsverfahren von 16,8 Monaten im Dezember 2023 auf nunmehr 10,3 Monate verbessert werden, deutlich kürzer als im Bundesdurchschnitt. Zur weiteren Beschleunigung wird der Freistaat mit insgesamt sechs weiteren Richterstellen am Verwaltungsgericht München die Voraussetzungen für zwei zusätzliche Asylkammern schaffen.

2. Bayern startet Bundesratsinitiative für schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt / Freistaat fordert Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylbewerber

Hauptzielland der Migration nach Europa ist trotz aktuell sinkender Zugangszahlen nach wie vor Deutschland. Die Belastungsgrenze der Kommunen ist längst erreicht, und die Ressourcen bei der Unterbringung und Integration sind nahezu ausgeschöpft. Länder und Kommunen müssen dringend entlastet werden, sowohl hinsichtlich der Verwaltungsaufgaben als auch in finanziellen Belangen. Das Kabinett hat daher heute zwei Bundesratsinitiativen beschlossen, mit denen Bayern den Bund auffordert, umgehend dringend nötige Gesetzesanpassungen und neue Regelungen zu schaffen:

  • Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt

Bayern fordert, dass grundsätzlich jede arbeitsfähige Person innerhalb eines laufenden Asylverfahrens bereits nach drei Monaten Arbeit aufnehmen darf, unabhängig von der Unterkunftsart. Bisher sieht das Asylgesetz für im ANKER untergebrachte Asylbewerber ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot für sechs Monate vor. Bayern wird darüber hinaus auch die gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiter deutlich ausbauen. Mit den Arbeitsgelegenheiten können arbeitsfähige Leistungsberechtigte einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen und eine Gegenleistung für die Asylleistungen, die sie erhalten, erbringen.

  • Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylbewerber

Asylbewerber, die bei ihrem Asylverfahren nicht mitwirken oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern, sollen künftig nur noch das rechtlich gebotene Minimum an Leistungen erhalten. Dadurch sind voraussichtlich Einsparungen von bis zu 44 Mio. Euro jährlich allein in Bayern möglich. Darüber hinaus setzt die Gesetzesänderung Anreize für die Asylbewerber, ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen.

3. Bayern unterstützt Unternehmen mit neuem Transformationsfonds in Höhe von rund 350 Mio. Euro bei nötigen Investitionen für zukunftsgerichtete Aufstellung / Besonderer Fokus auf Automobilbranche wegen immensem Transformationsdruck / Neuer Fördertatbestand für KMU

Quer durch die Branchen und Regionen müssen bayerische Firmen verstärkt in die Bereiche Digitalisierung und Dekarbonisierung investieren. Das wird die Staatsregierung mit dem neuen Transformationsfonds mit einem Volumen von rund 350 Mio. Euro – wie bereits in der Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten angekündigt und nun vollzogen – unterstützen, sowohl für Forschungsprojekte als auch für Investitionen, mit denen die Unternehmen ihre Produktionsprozesse effizienter gestalten. Vorgesehen sind bayerischer Förderungen, aber auch die bayerische Ko-Finanzierung bei wichtigen neuen Bund-Länder-Förderprogrammen.

Da die Automobilindustrie besonders vom Transformationsdruck betroffen ist, sollen im Rahmen des Transformationsfonds für den Förderschwerpunkt bayerische Automobilindustrie mindestens 100 Mio. Euro bereitgestellt werden.

Ein neuer Fördertatbestand wird eingeführt für die Umstellung von Organisationsabläufen und Produktionsprozessen auf die digitale und energetische Zukunft. Damit können Anwendungen innovativer, aber bereits am Markt bestehender Technologien unterstützt werden. Das ist besonders wichtig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die oft nicht in der Lage sind, selbst Technologieprojekte durchzuführen.

Entscheidungen zur Verwendung der Mittel des Transformationsfonds sollen von einem Gremium entschieden werden, das aus jeweils einem Vertreter von Bayerischer Staatskanzlei, Wirtschaftsministerium, Wissenschaftsministerium und Finanzministerium besteht. Finanziert wird der neue Transformationsfonds sukzessive aus dem Kapitalstock der Bayerischen Forschungsstiftung in Höhe von rund 350 Mio. Euro. Die Bayerische Forschungsstiftung wird dazu in eine Verbrauchsstiftung für Transformation und Forschung umgewandelt.

4. Staatsregierung beschließt generelle „Fast Lane“ zur Beschleunigung der Fachkräfteeinwanderung für alle Berufe / Zentralisierung von Anerkennungs- und Einreiseverfahren und Verzahnung für schnellere und einfachere Integration in den Arbeitsmarkt

Der Freistaat ist ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort und will das auch bleiben. Fachkräfte sind dafür ein wesentlicher Standortfaktor. Umso wichtiger ist es, für ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland die Einreise- und Berufsanerkennungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Staatsregierung knüpft deshalb an das erfolgreiche Pilotprojekt für Pflegefachkräfte an und führt eine generelle „Fast Lane“ für Fachkräfte aus dem Ausland ein. Seit Einführung der „Fast Lane“ für Pflegekräfte im Juli 2023 wurden 25 Prozent mehr Anträge bearbeitet – in einer um 33 Prozent reduzierten Zeit. Konkret geht es um eine Bearbeitungsdauer von nur noch fünf Wochen, sobald die Unterlagen der Antragsteller vollständig vorliegen.

Das nun beschlossene Konzept einer „Fast Lane“ für alle Berufe fußt auf drei Bausteinen:

  1. Zentralisierung von Anerkennungsverfahren: Für jeden Beruf soll es in Bayern nur noch jeweils eine Anerkennungsstelle geben. Aktuell sind es in einem Berufsfeld bis zu sieben. Künftig sollen beispielsweise Gesundheitsfachberufe einschließlich Notfallsanitätern beim Landesamt für Pflege und sämtliche Approbationsberufe bei der Regierung von Oberbayern gebündelt werden. Die Vorteile sind ein einheitlicher Verwaltungsvollzug und transparente Zuständigkeiten. Die gesamte Antragsstrecke soll möglichst digitalisiert werden, um die Abläufe weiter zu straffen. Die Zentralisierung soll bis zum Sommer 2025 umgesetzt sein.
  2. Zentralisierung von Einreiseverfahren: Hand in Hand mit der Zentralisierung der Anerkennungsverfahren sollen auch die Einreiseverfahren im beschleunigten Fachkräfteverfahren bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF in Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern) zentralisiert werden.
  3. Verzahnung: Im Gleichklang mit den Zentralisierungen wird sukzessive ein ständiger Austausch der ZSEF mit der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KUBB in Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales) und den dann zentralisierten Anerkennungsstellen etabliert. So können Fachkräfte schneller und einfacher anerkannt und in den Arbeitsmarkt integriert werden. In einem ersten Schritt wird dafür die Verzahnung von ZSEF, KUBB und der IHK FOSA, der Anerkennungsstelle für alle IHK-Berufe, erfolgen.

5. Bayern zieht Schlussstrich unter Corona-Bußgelder / Laufende Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften werden nicht weiter verfolgt

Bayern zieht einen umfassenden „Schlussstrich“ unter die noch nicht abgeschlossenen Corona-Bußgeldverfahren. Die zuständigen Behörden werden Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften nicht weiterverfolgen. Bei den zuständigen Verfolgungsbehörden anhängige Verfahren werden eingestellt und die Staatsanwaltschaften regen bei den Gerichten die Einstellung dort noch anhängiger Verfahren an. Bei bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden findet keine weitere Vollstreckung statt, die noch ausstehende Geldbuße wird erlassen. Noch ausstehende Bußgelder müssen daher nicht mehr gezahlt werden. Erfasst sind damit sämtliche bei den Kreisverwaltungsbehörden, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten anhängige Bußgeldverfahren und Vollstreckungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften.

Unter „Corona-Rechtsvorschriften“ sind insoweit Rechtsvorschriften zu verstehen, die anlässlich der Corona-Pandemie erlassen oder geändert wurden. Darunter fallen unter anderem alle bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BayIfSMV), die Einreise-Quarantäneverordnungen (EQV) sowie die Allgemeinverfügungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne von Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Nicht erfasst sind Bußgeldverfahren, die auf Verstößen gegen unabhängig von der Corona-Pandemie geltenden Vorschriften beruhen, auch wenn der Verstoß anlässlich der Pandemie begangen wurde. Beispiele sind Verstöße gegen allgemein geltende Vorschriften für Versammlungen bei einer Corona-Demonstration. Vollständig abgeschlossene Verfahren bleiben unberührt, bereits bezahlte oder vollstreckte Bußgelder werden nicht erstattet.

6. Bayern stärkt pflegerische Versorgung / HighCare Agenda mit Pflege-Stakeholdern erarbeitet / Digitalpakt Pflege zur Umsetzung der HighCare Agenda startet 2025 / HighMed Agenda auf gutem Weg

Bayern treibt die Digitalisierung in der Pflege weiter voran. Ziel ist es, die pflegerische Versorgung zu stärken und zukunftsfest zu machen. Dafür hat der Freistaat in Zusammenarbeit mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus Bayerns Pflegepraxis eine HighCare Agenda ausgearbeitet, die bis 2029 umgesetzt werden soll.

Der Fokus der HighCare Agenda liegt auf drei Bereichen:

1. Pflegende: Im Rahmen einer 100%-WLAN-Strategie sollen von 2025 bis 2027 weitere Mittel zur Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen für die Einrichtung zusätzlicher WLAN- Zugänge bereitgestellt werden. Ziel ist, digitale Tools für Pflegende und damit Unterstützung im Alltag in die Versorgung zu bringen. Hierzu sollen 2025 mit einem Förderwettbewerb KI-gestützte Softwarelösungen zur Pflegedokumentation unterstützt werden. Damit soll der Dokumentationsaufwand reduziert werden. Eine neue Weiterbildungsoffensive soll ein bayernweites Netz aus qualifizierten Pflege-Technik-Expertinnen und -Experten knüpfen. Denn Pflegende, gerade im stationären Bereich, brauchen Ansprechpartner vor Ort, die die Technik und die damit verbundenen Vorteile in der alltäglichen Pflegearbeit erklären können.

2. Pflegebedürftige: Pflegende und Pflegebedürftige wissen oft zu wenig, welche digitalen Tools in welcher Situation bei der Pflege konkret helfen können. Mit einer breit angelegten Kampagne sollen deshalb Pflegende und Pflegebedürftige nun über technische Hilfen informiert werden. Dazu werden Musterpflegeeinrichtungen und mobile Pflege-Labs zur Begleitung der digitalen Transformation in der Pflege eingerichtet. Daneben soll der bereits etablierte ‚Pflegefinder‘ mittelfristig zu einer zentralen, digitalen Informationsplattform im Bereich der Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen erweitert werden. Der Freistaat treibt zudem die Forschung und Entwicklung von Pflegeassistenzsystemen und Robotik-Innovationen voran und plant dazu ab 2026 entsprechende Fördercalls aufzulegen.

3. Forschung und Netzwerke: In Bayern arbeiten bereits viele Einrichtungen an der Pflege der Zukunft. Diese Arbeit soll zusammengeführt und koordiniert werden. Der Freistaat wird hierzu das „Kompetenzcluster innovative Pflege“ (KiPf) am Zentrum für Telemedizin (ZTM) e.V. in Bad Kissingen in Unterfranken aufbauen. Das KiPf wird diese Kräfte Bayerns bündeln, viele bereits existierende Innovationsinitiativen zusammenbringen und so die interdisziplinäre und (inter-) nationale Zusammenarbeit sowie den Wissenstransfer in der Pflege institutionalisieren. Gleichzeitig sollen Pflegewissenschaft und -praxis gebündelt werden. Dafür wird der Freistaat die „Bayerische Forschungsinitiative Pflegetechnik“ (FiPtec) beim Bayerischen Zentrum Pflege Digital an der Hochschule Kempten starten. Die FiPtec konzentriert sich im Verbund mit allen bayerischen Hochschulen und Universitäten mit pflegewissenschaftlicher Ausrichtung auf eine Forschungsoffensive zur „guten Pflege für morgen“.

Um die Umsetzung der HighCare Agenda zu unterstützten, will der Freistaat nächstes Jahr den „Digitalpakt Pflege“ auf den Weg bringen. Die nicht nur in Deutschland einzigartige Investition in die Nutzung und Einführung von Pflegetechnologien, die der Freistaat Bayern tätigt, ist ein wirkungsvoller Kraftakt gegen den drohenden Pflegenotstand. Die Umsetzung des zielgerichteten Maßnahmenbündels der HighCare Agenda liegt jedoch nicht alleine in den Händen der Staatsregierung – es ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Freistaat wird daher den Kreis der rund 40 Stakeholder, die an der Erarbeitung der HighCare Agenda aktiv beteiligt waren, noch erweitern und alle relevanten Vertreterinnen und Vertreter aus Bayerns leistungsstarker Pflegebranche einladen, gemeinsam einen „Digitalpakt Pflege“ zu schließen. Im Rahmen dessen verpflichten sich die Unterzeichner, die Umsetzung der HighCare Agenda zu unterstützen.

Gleichzeitig ist die im März 2023 aufgelegte HighMed Agenda auf einem guten Weg. Im Rahmen der HighMed Agenda werden unter anderem die Förderung für das Projekt „DigiMed Bayern“ und die „Virtuelle Kinderklinik“ weitergeführt und ausgebaut. „DigiMed“ soll bis Ende 2027 weitere rund 2,7 Mio. Euro erhalten. Die „Virtuelle Kinderklinik“ soll bei der Erweiterung des bereits bestehenden digitalen Klinik-Netzwerks um die Möglichkeit der telemedizinschen Beratungen im Bereich der Kinderintensivmedizin mit weiteren rund 500.000 Euro unterstützt werden. Zudem wurden nun drei förderfähige Projektideen im Rahmen des Jahresschwerpunktes ‚Frauengesundheit‘ ausgewählt. Diese werden im Frühjahr starten und können insgesamt mit bis zu 9 Mio. Euro gefördert werden.

Bericht: Bayerische Staatskanzlei – Foto: Hötzelsperger

 


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Toni Hötzelsperger

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