Freitag, 8.4.: Covid-19-Lagebericht Landratsamt Rosenheim:
Der vorliegende Lagebericht soll die aktuelle Situation in Stadt und Landkreis Rosenheim zu Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus (COVID-19) widerspiegeln. Die Daten beruhen auf den Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz bis zum 07.04.2022 24 Uhr. Aufgrund von Aktualisierungen kann es zu Veränderungen kommen.
- Situation in den Krankenhäusern:
Nach Aussage des Ärztlichen Leiters Krankenhauskoordinierung, Dr. Michael Städtler, sind die Belegungszahlen mit COVID-19 auf den Normalstationen derzeit tendenziell abnehmend. Die Belastung der Intensivstationen ist unverändert insgesamt sehr hoch, es müssen Patienten versorgt werden, die wegen einer anderen Diagnose behandlungsbedürftig sind und gleichzeitig einen positiven SARS-CoV-2-Nachweis haben. Ein gleiches Bild zeigt sich im gesamten bayerischen Raum. Abverlegungen sind derzeit nicht erforderlich. Erschwerend kommen derzeit zum Teil nicht unerhebliche Personalausfälle durch positive Testungen hinzu.
- Situation in den Heimen:
In den Heimen in Stadt und Landkreis ereignete sich bei Bewohnern und Mitarbeitern weiterhin eine hohe Zahl an Infektionen, insgesamt scheint die Infektionsaktivität in den Einrichtungen aber abzunehmen. Dabei ist der Anteil der positiv getesteten vollständig geimpften und größtenteils geboosterten Bewohner und Mitarbeiter weiterhin sehr hoch; die Verlaufsformen sind in der Regel jedoch milde und es besteht eine nur sehr geringe Rate an Hospitalisierungen der Bewohner. Dies ist als klarer Erfolg der Impfung zu werten. So bestanden COVID-19-Infektionsgeschehen in der letzten Woche in 36 (Vorwoche: 43) Alten- und Pflegeheimen, in 9 (Vorwoche: 11) Einrichtungen ereigneten sich dabei Ausbrüche mit jeweils 5 und mehr Fällen bei Bewohnern. Betroffen waren insgesamt 134 (Vorwoche: 192) Bewohner und 118 (Vorwoche: 166) Mitarbeiter. 10 (Vorwoche: 14) Heimbewohner (= 8%) mussten hospitalisiert werden.
- Situation in Kindertagesstätten und Schulen:
In der zurückliegenden Woche wurden dem Gesundheitsamt insgesamt zwei Gruppenschließungen in Kitas übermittelt.
- Fallzahlenentwicklung:
Seit dem letzten Wochenbericht mit Stand 31.03.2022 24 Uhr wurden dem Gesundheitsamt 4.198 neue Fälle für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet. Das Infektionsgeschehen ist laut Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes, im Vergleich zur Vorwoche deutlich abgeschwächt, die aktuelle Welle klingt ab.
Montag, 4.4.:
Die Musikschule Prien informiert: Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, wurden in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens zum 03.04.2022 die Coronaschutzmaßnahmen aufgehoben. So sind auch für die Musikschulen nun keine Regelungen mehr verpflichtend. Es wäre jedoch schade, wenn Sie oder Ihr Kind in den Osterferien mit grippalen Symptomen das Bett hüten und in Quarantäne bleiben müssten. Daher empfehlen wir für die Musikschule Prien trotzdem noch folgende Vorsichtsmaßnahmen:
- in den Gängen und in den Unterrichtszimmern, wenn möglich, bitte nach wie vor 1,5m Abstand halten,
- in den Gängen, im Büro und bis zur Einnahme des Unterrichtsplatzes zumindest eine medizinische Maske zu tragen
Dies gilt nur für diese Woche. Nach den Osterferien wollen wir dann sehen, wie sich die Gesamtlage entwickelt hat. Vielen Dank für die gegenseitige Rücksichtnahme!
Mit herzlichen Grüßen – Ihr und Euer Musikschulteam
Freitag, 1.4.:
Anhaltend hohe Last für das Gesundheitssystem – Elektive Eingriffe in oberbayerischen Kliniken bis 18. April weiterhin nur im Ausnahmefall möglich
Vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Belastung des Gesundheitssystems durch die Corona-Pandemie hat die Regierung von Oberbayern 76 Kliniken im Regierungsbezirk dazu verpflichtet, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen weiterhin auszusetzen. Die seit November 2021 geltenden und zuletzt bis 2. April 2022 befristeten Anordnungen werden für die 57 oberbayerischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser (Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie) als auch für 19 weitere Kliniken, die zuvor COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt hatten (Stufe 3b), bis einschließlich 18. April 2022 verlängert.
Ausnahmen für diese sogenannten „elektiven Eingriffe“ können nach wie vor in Abstimmung mit den für die jeweilige Region zuständigen Ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung zugelassen werden, sofern die dadurch in Anspruch genommenen Betten innerhalb von 48 Stunden insbesondere für einen möglichen erhöhten Bedarf an Notfallbehandlungen wieder zur Verfügung stehen. Um stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen, bleiben die Anordnungen weiterhin notwendig: Im Intensivbereich ist bei der Belegung durch Covid-Patienten seit Februar keine Entspannung zu verzeichnen. Die durchschnittliche Auslastung der Intensivbetten liegt in Oberbayern aktuell bei 93%. Zusätzlich sind im Bereich der Normalpflegebetten die Zahlen der Patienten mit Haupt- oder Nebendiagnose COVID-19 weiterhin deutlich angestiegen. In einzelnen Bereichen führt dies aktuell zu einer Auslastung an vielen Tagen bis zu 96%. Erschwerend kommt nach wie vor hinzu, dass sich die Personalsituation in den Krankenhäusern weiter zuspitzt. Viele Mitarbeitende können krankheitsbedingt, wegen eigener Quarantäne oder betreuungsbedürftigen Angehörigen ihren Dienst nicht ausüben. Der Personalausfall in den einzelnen Krankenhäusern beträgt aktuell zwischen 20 und 30%. Aus diesen Gründen sind nach wie vor in größerem Umfang überregionale Patientensteuerungen erforderlich. Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen bleiben von der Anordnung weiterhin nicht berührt. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden jeweils die behandelnden Ärzte. Sollten aufgrund der Anordnungen bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten von den jeweiligen Krankenhäusern entsprechend informiert.
Landkreis und Stadt Rosenheim: COVID-19-Lagebericht – Der vorliegende Lagebericht soll die aktuelle Situation in Stadt und Landkreis Rosenheim zu Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus (COVID-19) widerspiegeln. Die Daten beruhen auf den Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz bis zum 31.03.2022 24 Uhr. Aufgrund von Aktualisierungen kann es zu Veränderungen kommen.
Bewertung des Infektionsgeschehens:
Nach Aussage des Ärztlichen Leiters Krankenhauskoordinierung, Dr. Michael Städtler, sind die Belegungszahlen mit COVID-19 auf den Normalstationen derzeit auf hohem Niveau mit Tendenz zum weiteren Anstieg, auf den Intensivstationen sind sie unverändert. Die Belastung der Intensivstationen ist unverändert insgesamt sehr hoch, es müssen Patienten versorgt werden, die wegen einer anderen Diagnose behandlungsbedürftig sind und gleichzeitig einen positiven SARS-CoV-2-Nachweis haben. Ein gleiches Bild zeigt sich im gesamten bayerischen Raum. Abverlegungen sind derzeit nicht erforderlich. Erschwerend kommen derzeit zum Teil nicht unerhebliche Personalausfälle durch positive Testungen hinzu.
Die Geschäftsführung des RoMed Klinikverbunds verzeichnet auf den Intensivstationen eine stabil niedrige Rate der Zuweisung von COVID-Patienten. Die Belegung der Normalstationen mit COVID-Patienten hat ein Plateau auf sehr hohem Niveau erreicht. Die konservative und operative Versorgung von Patienten, die als Begleiterkrankung COVID-19 haben, gestaltet sich für alle Beteiligten aufgrund der notwendigen Hygienemaßnahmen sehr aufwändig. Ein großes Problem ergibt sich durch die vielen krankheitsbedingten Ausfälle von Mitarbeitern in sämtlichen Bereichen. In allen RoMed Kliniken ist das Personal an der absoluten Belastungsgrenze. Aufgrund der hohen Belegung mit COVID-Patienten einerseits und der Personalausfälle andererseits muss ein erheblicher Teil der planbaren Eingriffe verschoben werden.
„Angesichts dieser dauerhaft angespannten Versorgungslage in den Kliniken der Region halte ich die in der nächsten Woche kommenden Lockerungen für einen schweren Fehler“, so kommentiert Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes, die Lage. „Mit dem weitgehenden Wegfall der Maskenpflicht in Gastronomie, Handel und Schulen sowie den dann fehlenden Zugangsbeschränkungen bei gleichzeitig unterdurchschnittlicher Impfrate werden die Fallzahlen ansteigen und es steht zu befürchten, dass sich die Situation in den Kliniken weiter verschärfen wird. Es ist noch zu früh, um auf einen witterungsbedingten Rückgang der Infektionsaktivität zu hoffen. Und auch den Verweis auf die Eigenverantwortung halte ich gelinde gesagt für sehr optimistisch. Der Streit zwischen Bund und Ländern zum geänderten Infektionsschutzgesetz und zur Hotspot-Regelung ist für mich absolut unverständlich und inakzeptabel. Wo wenn nicht in Stadt und Landkreis Rosenheim wäre eine Hotspot-Regelung denn angebracht?“, so Hierl.
„Ich rate daher allen Bürgerinnen und Bürgern in Innenräumen weiterhin Masken zu tragen. Der einzige Ausweg aus der Pandemie ist aber eine hohe Durchimpfungsrate in der Bevölkerung. Da kommen wir nicht daran vorbei. Nur durch eine breite Bevölkerungsimmunität aufgrund Impfung kann die Wucht zukünftiger Wellen abgefedert und der Ausstieg aus dem Kreislauf der Wellen eingeleitet werden. Wir haben es leider bislang verpasst, uns in der Region durch eine hohe Impfrate mit Boosterung optimal auf die Zukunft vorzubereiten“, mahnt Hierl.
Impfungen:
Insgesamt sind bis zum 31.03.2022 in Stadt und Landkreis Rosenheim 209.714 Erstimpfungen, 215.065 Abschlussimpfungen (Zweitimpfung oder einfache Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson), 148.187 Auffrischungsimpfungen und 3.093 Viertimpfungen durchgeführt worden. 9.208 Impfungen wurden an Sonderimpftagen durchgeführt. Seit dem 13.12.2021 wurden insgesamt 2.737 Kinderimpfungen im Impfzentrum Rosenheim durchgeführt. Seit dem 31.03. bis einschließlich 31.03.2022 haben niedergelassene Ärzte insgesamt 268.301 Erst-, Abschluss- und Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Die Arztpraxen handeln unabhängig vom Impfzentrum Rosenheim. „Nur etwa zwei Drittel (66,11 Prozent durchgeführte Zweitimpfungen, 64,47 Prozent Erstimpfungen, 45,55 Prozent Auffrischimpfungen und 0,95 % 2. Auffrischimpfungen bezogen auf die Gesamtbevölkerung) (die Quote ist ungenau: es sind keine Impfungen enthalten, die in anderen Landkreisen/Städten durchgeführt wurden, keine betriebsärztliche Impfungen und seit Oktober 2021 keine Klinik-Impfungen zudem werden auch Personen aus anderen Landkreisen/Regionen in Stadt und Landkreis Rosenheim geimpft) der Bevölkerung in Stadt und Landkreis sind vollständig geimpft. Die wöchentlichen Zuwächse bewegen sich nur im Zehntelprozentbereich. Das ist für einen nennenswerten Einfluss der Impfquote auf das Infektionsgeschehen viel zu gering“, mahnt Hierl. Aktuell können impfwillige Bürger ab 5 Jahren im Impfzentrum in Rosenheim geimpft werden. Eine Registrierung ist unter www.impfzentren.bayern sowie in Ausnahmen telefonisch unter 08031/ 365 8899 möglich. Auf diesen Wegen können Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen vereinbart werden. Daneben können im Impfzentrum auch Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung durchgeführt werden. Dabei kann es allerdings zu längere Wartezeiten kommen, sodass eine Terminvereinbarung dringend empfohlen wird.
Fallzahlenentwicklung:
Seit dem letzten Wochenbericht mit Stand 24.03.2022 24 Uhr wurden dem Gesundheitsamt 7.248 neue Fälle (am 24.03.2022: 8.394) für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet. Bisher sind insgesamt 109.958 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten (Landkreis: 88.258, Stadt: 21.700). Die Auswertung der Fälle für den Zeitraum seit 1.März ergibt, dass etwa 15 Prozent in der Altersklasse über 60 Jahre betroffen waren. Dies bedeutet eine Zunahme zum Februar von 4 Prozentpunkten. Diese Personen haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. 65 Prozent der Fälle lagen im Altersbereich zwischen 18 und 59 Jahren. 9 Prozent der Fälle traten bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren auf. Für diese Altersgruppe existiert eine Impfempfehlung der STIKO. Im März traten 9 Prozent der Fälle bei Kindern und Jugendlichen von 5 bis unter 12 Jahren auf und 2 Prozent bei Kindern unter 5 Jahren (aktuell 2 Prozent). Die STIKO empfiehlt Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Bei individuellem Wunsch können dann Kinder in diesem Altersbereich auch ohne Vorerkrankung geimpft werden.
In den Heimen in Stadt und Landkreis ereignete sich bei Bewohnern und Mitarbeitern weiterhin eine hohe Zahl an Infektionen. Dabei ist der Anteil der positiv getesteten vollständig geimpften und größtenteils geboosterten Bewohner sehr hoch; die Verlaufsformen sind in der Regel jedoch milde und es besteht eine nur sehr geringe Rate an Hospitalisierungen. Dies ist als klarer Erfolg der Impfung zu werten. So bestanden COVID-19-Infektionsgeschehen in der letzten Woche in 43 Alten- und Pflegeheimen, in 11 Einrichtungen ereigneten sich dabei Ausbrüche mit jeweils 5 und mehr Fällen. Betroffen waren insgesamt 192 Bewohner (161 davon waren zwei- oder dreimal geimpft = 84%, 145 davon geboostert = 76%, 19 nicht geimpft = 10% und 10 unvollständig geimpft) und 166 Mitarbeiter (20 nicht geimpft = 12%, 139 mindestens zweimal geimpft = 84%, davon 96 geboostert = 58%, 7 unvollständig geimpft). 14 Heimbewohner (= 7%; 10 geboostert, 2 vollständig, 1 unvollständig und 1 nicht geimpft) mussten hospitalisiert werden. In der zurückliegenden Woche wurden dem Gesundheitsamt insgesamt 3 Gruppenschließungen in Kitas übermittelt.
Mittlerweile wurde bei mindestens 61.516 Personen eine Genesung* dokumentiert. 824 Personen (am 24.03.2022: 820) sind bis zu diesem Zeitpunkt an der Erkrankung gestorben (Landkreis: 702, Stadt: 122). Von den Verstorbenen waren 40 (am 24.03.2022 40) Personen unter 60 Jahren. 541 (am 24.03.2022: 539) Verstorbene waren über oder gleich 80 Jahre alt. Seit dem letzten Wochenbericht wurden dem Gesundheitsamt 4 verstorbene Personen (am 24.03.2022: 6) gemeldet. Zwei Personen sind in den letzten 7 Tagen verstorben. Keine Person war unter 60 Jahre und zwei Personen waren über 80 Jahre. Eine der verstorbenen Personen war in einem Heim betreut worden. 268 (am 24.03.2022: 315) COVID-19-Patienten werden aktuell in Stadt und Landkreis Rosenheim stationär behandelt. Hiervon befinden sich 15 Patienten (am 24.03.2022: 20) auf einer Intensivstation. Die 7-Tage-Inzidenz (Fälle pro 100.000 Einwohner während der letzten 7 Tage) liegt mit Stand 01.04.2022 (0:00 Uhr) für die Stadt Rosenheim bei 2.204,71 (am: 24.03.2022 2.494,06), für den Landkreis Rosenheim bei 2.233,68 (am: 24.03.2022 2.601,24).
Dienstag, 29.3.:
Bayerns gelockerte Corona-Maßnahmen: Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt das Ende der meisten Corona-Beschränkungen im Freistaat. Aiwanger: „Bayern macht heute einen großen Schritt in Richtung Normalität. Wir können die Maßnahmen nicht ewig weiterführen. Mehr Eigenverantwortung statt Detailregelungen ist das Gebot der Stunde bei Corona. Es wäre ein Irrsinn, jetzt ganz Bayern zum Corona-Hotspot zu erklären wie es die Grünen wollen. Auch Herr Lauterbach sollte aufhören, immer neue Varianten zu beschwören. Für besonders gefährdete Personengruppen gelten weiterhin besondere Schutzmaßnahmen. Ich bin überzeugt, dass viele Menschen auch weiterhin in besonders brisanten Situationen, wie beispielsweise im Gedränge beim Einkaufen etc. freiwillig und zum Selbstschutz eine Maske aufsetzen. Niemand muss auch bei einer hohen Inzidenz in eine Diskothek gehen, wenn er wenige Tage später ein Familientreffen mit Senioren hat. Man kann sich auch weiterhin freiwillig selbst testen wenn man sich nicht wohl fühlt. All das kann der Staat nicht bis in alle Ewigkeit und bis in jedes Detail hinein vorschreiben und polizeilich kontrollieren.“
Ab dem 3. April gilt in Bayern das geänderte Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Eine entsprechende Verordnung des Freistaates zur Umsetzung ist in Arbeit. Damit entfallen 2G oder 3G-Regeln in der Gastronomie sowie die Masken- und Testpflicht. Ausnahmen bleiben der öffentliche Personennahverkehr sowie Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen wie etwa Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime. Die Testpflicht soll auch an Schulen weiter bestehen bleiben.
Der Wirtschaftsminister erwartet sich durch die Lockerungen langfristige Impulse für Gastronomie und Einzelhandel. „Ich möchte mich bei unseren Händlern und Gastwirten sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das große Engagement der beiden letzten Jahre bedanken. Sie haben das bayerische Lebensgefühl trotz widriger Umstände weiter hochgehalten. Nun können sie sich ohne aufwändige Kontrollpflichten wieder ganz auf ihr Geschäft konzentrieren. Das ist auch im Sinne der Gäste und Kunden.“
Bericht: Bayerisches Wirtschaftsministerium
Freitag, 25.3.:
Gemeinde und Tourist-Information Bernau a. Chiemsee informieren zum Bernamare: Aufgrund krankheitsbedingten Personalausfalls hat das Bernamare in den nächsten Tagen von 14-19 Uhr geöffnet. Sobald wieder zu den langen Öffnungszeiten zurückgekehrt werden kann, informieren wir wieder über Homepage und kommunenfunk! Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Dienstag, 22.3.:
Starbulls Rosenheim: Kurz nach Playoff-Start werden die Corona-Regelungen für den Stadionbesuch weiter gelockert. „Volle Hütte“ und der Ausschank von Alkohol sind ab sofort wieder möglich.
Rund um die Corona-Regelungen für den Stadionbesuch können ab sofort weitere Lockerungen vermeldet werden. Zum einen ist die Beschränkung der Kapazität aufgehoben und ein volles Stadion ist somit wieder möglich. Zum anderen ist der Ausschank von Alkohol an den Kiosken innerhalb des Stadions wieder erlaubt. Die bisher geltende FFP2-Maskenpflicht sowie die 2G-Regelung bleiben unverändert und gelten weiterhin. Einen Überblick über die aktuell gültigen Regelungen gibt es unter: www.starbulls.de – Pressemitteilung Starbulls Rosenheim e.V.
Am Dienstag, 22. März 2022, 10.00 Uhr, leitet Ministerpräsident Dr. Markus Söder eine Sitzung des Ministerrats. Das Kabinett, das per Videoschalte tagt, befasst sich insbesondere mit den Folgen der Coronapandemie sowie des Krieges in der Ukraine.
Über die wesentlichen Ergebnisse der Beratung informieren der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, Innenminister Joachim Herrmann, Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger
in einer Pressekonferenz
um 13.00 Uhr
im Foyer des Prinz-Carl-Palais,
Franz-Josef-Strauß-Ring 5, 80539 München.
Die Pressekonferenz wird als Live-Stream übertragen, unter anderem über die Internetseite www.bayern.de, auf YouTube (youtube.com/bayern) und Facebook (facebook.com/bayern).
In Gebärdensprache übersetzt und untertitelt kann die Pressekonferenz live unter www.verbavoice.net/player/bayerischestaatskanzlei/ verfolgt werden. Im Anschluss ist das Video unter youtube.com/bayern abrufbar.
Freitag, 18.3.:
Sonderimpftag auch mit Novavax-Impfstoff in der Gemeinde Eggstätt am 19. März: Neben den weiterhin bestehenden Möglichkeiten einer Impfung im Impfzentrum oder bei niedergelassenen Ärzten, besteht auch die Möglichkeit zur Impfung durch ein mobiles Impfteam. Dieses ist am 19. März von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Hartseehalle der Gemeinde Eggstätt (Obinger Str. 5) im Einsatz. Das Impfteam kann in der Zeit etwa 80 Impfungen durchführen. Es sind am Sonderimpftag Erstimpfungen sowie Zweit- und Booster-Impfungen möglich, soweit die notwendigen zeitlichen Abstände zwischen den Impfungen eingehalten werden. Grundsätzlich erhalten Impfwillige ab 30 Jahren den mRNA-Impfstoff der Firma Moderna („Spikevax“) und Impfwillige unter 30 Jahren das mRNA-Vakzin von Biontech/ Pfizer (“Comirnaty“), für Personen ab 18 Jahren steht ebenso der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax zur Verfügung. Impfungen von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren können am Sonderimpftag nicht erfolgen. Eine Terminvereinbarung ist für diese Sonderimpfaktion nicht notwendig oder möglich. Um die Abwicklung zu beschleunigen und die Wartezeiten für andere Personen so gering wie möglich zu halten, wird um vorherige Registrierung unter www.impfzentren.bayern gebeten! Bitte bringen Sie zudem Ihren Personalausweis und (soweit vorhanden) Impfpass mit. Für eine Zweit- oder Booster-Impfung muss – soweit vorhanden – die Impfbescheinigung (Dokumentation) mit dem QR-Code mitgebracht werden. Diese kann am Sonderimpftag eingescannt werden, wodurch der Registrierungsvorgang beschleunigt wird. Bericht: Gemeinde Eggstätt
Dienstag, 15.3.:
Am Dienstag, 15. März 2022, 9.00 Uhr, leitet Ministerpräsident Dr. Markus Söder eine Sitzung des Ministerrats. Das Kabinett, das per Videoschalte tagt, befasst sich insbesondere mit den Folgen der Coronapandemie sowie des Krieges in der Ukraine.
Über die wesentlichen Ergebnisse der Beratung informieren der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo und Wissenschaftsminister Markus Blume in einer Pressekonferenz Die Pressekonferenz wird als Live-Stream übertragen, unter anderem über die Internetseite www.bayern.de, auf YouTube (youtube.com/bayern) und Facebook (facebook.com/bayern). In Gebärdensprache übersetzt und untertitelt kann die Pressekonferenz live unter www.verbavoice.net/player/bayerischestaatskanzlei/ verfolgt werden. Im Anschluss ist das Video unter youtube.com/bayern abrufbar. |
Donnerstag, 10.3.:
Die Störung beim Abruf der elektronischen Labormeldungen am Gesundheitsamt Rosenheim ist wieder behoben. Der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Wolfgang Hierl, spricht von einer guten Botschaft. Jetzt gilt es, den durch die Zwangspause verursachten Rückstand abzuarbeiten. Er umfasst etwa 6.000 Meldefälle.
„Die positiv getesteten Personen werden nunmehr unter Hochdruck durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes auf digitalem und postalischem Weg über ihre Infektion und über die gesetzlichen Pflichten zur Quarantäne informiert. Uns ist ein großer Stein vom Herzen gefallen, dass die Prozesse nunmehr wieder in Gang gekommen sind. Ich möchte mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern entschuldigen, die wir in den letzten zehn Tagen nicht kontaktieren konnten. Dieser bislang einzigartige EDV-Fehler hat die beteiligten Behörden und Fachfirmen vor eine extreme Herausforderung gestellt“, so Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes. Durch ein Großaufgebot an Experten aus den Firmen eines externen Dienstleisters, dem Robert Koch-Institut, dem Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung und der Entwicklerfirma des Softwareprodukts sowie unter Moderation des Bayerischen Gesundheitsministeriums konnte heute im Rahmen einer Videokonferenz die Ursache der Störung beim Abruf der elektronischen Labormeldungen am Gesundheitsamt Rosenheim eingegrenzt und eine Strategie zur Lösung erarbeitet werden. Zunächst konnten alle Labormeldungen ab dem 1. März abgerufen werden. Für die Daten vom 27. und 28. Februar ist die Problemlösung aufwändiger, da die etwa 20.000 Dateien, die noch auf dem DEMIS-Server liegen, separat in „Handarbeit“ gesichtet und abgerufen werden müssen. Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Am 27. Februar wurde durch einen anwenderseitigen Fehler eines Labors bei der Labordatenübermittlung eine extrem große Datenmenge von Laborbefunden produziert, die beim Versuch des Abrufs durch das Gesundheitsamt zu einer über Tage andauernden Störung geführt hatte.
Mittwoch, 9.3.:
Rosenheimer Impfzentrum gibt Novavax frei – Im gemeinsamen Impfzentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim wird ab sofort der Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax verimpft. „Es sind genügend Impfdosen vorhanden, um sowohl die Nachfrage wegen der einrichtungsbezogenen Impflicht als auch die aus der Bürgerschaft abzudecken“, so der Leiter des Impfzentrums Hans Meyrl. Die Freigabe beruht auf einer Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, das jetzt Grünes Licht für den allgemeinen Einsatz von Nuvaxovid gegeben hat. Bei Fragen zur Impfung steht weiterhin die Impfhotline unter 08031 365 88 99 zur Verfügung. Die Registrierung erfolgt unter www.impfzentren.bayern. Eine Terminvereinbarung ist derzeit nicht erforderlich, wird aber empfohlen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Samstag, 5.3.:
Prien Marketing informiert:
3-G-Regelung in Gastronomie und Beherbergung
Ab heute, 4. März 2022 gibt es weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern. Statt 2G gilt nun 3G (geimpft oder genesen oder getestet) für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe. Eine genaue Übersicht finden Sie hier.
Zu den Tests gilt folgende Regelung:
Bei Ankunft: negativer PCR-Test welcher maximal 48 Stunden alt ist
oder
negativer PoC Schnelltest, welcher maximal 24 Stunden alt ist
oder, sofern Sie dies anbieten möchten
negativer Selbsttest, welcher vor Ort unter Ihrer Aufsicht durchgeführt wird
Danach:
Alle 72 Stunden muss ein neuer negativer Test nach der gleichen Vorgehensweise vorgelegt werden
Getesteten Personen stehen gleich:
Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
noch nicht eingeschulte Kinder.
Montag, 28.2.22:
Elektive Eingriffe in oberbayerischen Kliniken bis 18. März weiterhin nur im Ausnahmefall möglich – Angesichts der nach wie vor hohen Belastung des Gesundheitssystems hat die Regierung von Oberbayern 76 Kliniken im Regierungsbezirk dazu verpflichtet, weiterhin von unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die seit November 2021 geltenden und zuletzt bis 28. Februar 2022 befristeten Anordnungen werden sowohl für die 57 oberbayerischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser (Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie) als auch für 19 weitere Kliniken, die zuvor COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt hatten (Stufe 3b), bis einschließlich 18. März 2022 verlängert.
Ausnahmen für diese sogenannten „elektiven Eingriffe“ können weiterhin nach Abstimmung mit den für die jeweilige Region zuständigen Ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung zugelassen werden. Dazu müssen die betroffenen Kliniken jedoch sicherstellen, dass die dadurch in Anspruch genommenen Betten innerhalb von 48 Stunden insbesondere für einen möglichen erhöhten Bedarf an Notfallbehandlungen wieder zur Verfügung stehen. Oberstes Ziel bleibt es, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen. Unter dieser Prämisse sind die Anordnungen weiterhin notwendig: Seit Ende Januar ist bei den Belegungszahlen mit Covid-Patienten im Intensivbereich wieder eine Zunahme zu beobachten. Im Bereich der Normalpflegebetten sind die Neuaufnahmen von Patienten mit der Haupt- oder Nebendiagnose COVID-19 jedoch deutlich angestiegen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Personalsituation den Kliniken zunehmend Grenzen setzt. Eine betrieblich relevante Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann krankheitsbedingt, wegen eigener Quarantäne oder zu betreuenden Familienangehörigen ihren Dienst nicht ausüben. Personalausfälle führen in vielen Krankenhäusern bereits zu deutlichen Auswirkungen auf die Dienstplangestaltung. Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung nach wie vor nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden allein die behandelnden Ärzte. Soweit aufgrund der Anordnungen bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.
Donnerstag, 24.2.22:
Deutsches Theater in München informiert: Aufgrund der weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie kann die internationale Tournee von Thriller – Live nicht stattfinden. Somit muss leider auch das Gastspiel in unserem Theater, das für den Zeitraum 17.-29.5.2022 geplant war, entfallen. Tickets werden erstattet. Unser Partner Münchenticket wird sich diesbezüglich mit den Käuferinnen und Käufern in Verbindung setzen. Sollten deren Daten dort nicht hinterlegt sein, sollen diese sich bitte unter https://www.muenchenticket.de/tickets/kontaktformular an Münchenticket wenden. Sollten Sie Ihre Tickets bei einem anderen Anbieter erworben haben, können sich Kundinnen und Kunden bezüglich der Rückerstattung direkt an diesen wenden.
Dienstag, 22.2.22:
Trachtenverein Rottau: An olle lustign` Rottauer Weiba! Unter dem Motto: „Mit Musi sportlich unterwegs“ ziagn mia am Unsinnign Donnerstog maschkara a bissl durchs Dorf und treffn uns dazua um Drei am Kirchplotz! Olle, de Lust ham, san herzlich willkommen und nehman se bitte feste und flüssige Verpflegung selba mit! De Rottauer Faschingsweiba!
Montag, 21.2.:
Starbulls Rosenheim – Abendkasse wieder geöffnet – Personalisierung der Tickets entfällt. Auf Grundlage der aktuellen Verordnungen müssen Tickets nicht mehr personalisiert werden. Deshalb kann auch zum Topspiel der Starbulls gegen Tabellenführer Weiden die Abendkasse wieder öffnen.
Gute Nachrichten für alle Fans der Starbulls Rosenheim: Ab sofort können vor Ort in der Geschäftsstelle wieder Tageskarten erworben werden. Die Abendkasse öffnet um 17:30 Uhr.
Topspiel mit bis zu 2500 Fans möglich – „Wir sind glücklich, dass wir wieder wie gewohnt eine Abendkasse anbieten können. Mit den neuesten Maßnahmen ist es uns möglich wieder bis 2500 Fans den Zugang zum Stadion zu ermöglichen und unser Team zu unterstützen. Außerdem hat unser Bulls28, ehemals Fantreff, bereits ab 17:30 Uhr für alle Fans geöffnet und wird von unserem Starbulls Gastro-Team betrieben. Mit den gelockerten Regelungen und der Abendkasse freuen wir uns auf ein volles Stadion!“, so Daniel Bucheli, Geschäftsführer der Starbulls Rosenheim.
2G-Regelung: Schüler unter 18 Jahren ausgenommen – Der Stadionbesuch ist nur für Personen zulässig, welche die 2G-Regel (geimpft/genesen) erfüllen. Ein Lichtbildausweis oder Führerschein ist zur Gegenprüfung mitzunehmen.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sind mit geimpften und genesenen Personen gleichgestellt. Ein Schülerausweis ist mitzuführen.
Samstag, 19.2..
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert den Bund auf, den neuen Vorschlag von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur finanziellen Unterstützung der Schweinehalter in der Corona-Pandemie schnellstmöglich zu übernehmen. Aiwanger: „Der gemeinsame Vorschlag von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen „Härtefallfonds“ ermöglicht eine pragmatische und schnelle Hilfe für die betroffenen Schweinehalter. Berlin muss jetzt endlich eine zielführende Entscheidung treffen. Allein in Bayern haben wir aktuell 419 Fälle, in denen Schweinehalter dringend auf das Geld der Überbrückungshilfe warten, Bayern aber nicht auszahlen darf. Hier geht es um insgesamt 18 Millionen Euro, die über das Schicksal vieler landwirtschaftlicher Betriebe entscheiden.“ Der von Niedersachsen erarbeitete Vorschlag sieht vor, dass die finanzielle Förderung betroffener Landwirte, die nicht zu 100 Prozent beweisen können, dass ihre Umsatzeinbußen coronabedingt waren, weiterhin über die Überbrückungshilfe des Bundes abgewickelt werden soll. Im zweiten Schritt könnten sich die Länder pauschal mit 50 Prozent aus den bestehenden Härtefall-Landesmitteln beteiligen. Bayern und Nordrhein-Westfalen unterstützen diesen Kompromiss. Bereits vergangene Woche haben sich die Länder an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gewandt. Aiwanger: „Dieses jetzt vorgeschlagene Vorgehen benötigt keine Anpassung der Richtlinie und keine neuen Anträge der einzelnen Landwirte als Härtefälle. Das wäre völlig unpraktikabel. Es ist schnell umsetzbar, sobald der Bund endlich sein grünes Licht gibt. Die bisher von den drei Ländern praktizierte Abschlagslösung war vernünftig und sachgerecht und wurde vom Bund ohne überzeugende Argumente gestoppt. Wenn der Bund einen besseren Vorschlag hat, muss dieser jetzt auf den Tisch. Jeder Tag zählt. Den Schweinehaltern ist kein weiterer politischer Eiertanz zumutbar.“ Der Bund verlangt bei der Überbrückungshilfe die Nachweispflicht für den Corona-bedingten Umsatzrückgang. Dadurch sollen etwaige Corona-unabhängige Faktoren wie die Afrikanische Schweinepest oder Exportbeschränkungen ausgeschlossen werden. Da dies in der Praxis nicht praktikabel umsetzbar ist, kam der Ball ins Rollen. Minister Aiwanger: „Aufgrund der langen Unklarheit muss nun endlich eine Lösung zur Hilfe der Schweinehalter gefunden werden. Ich hoffe, dass die vorübergehend ausgesetzten Auszahlungen bald wieder erfolgen können.“ In Fällen, bei denen die Prüfenden Dritten die Umsatzeinbußen zu 100 Prozent als coronabedingt bestätigen, läuft das bisherige Verfahren mit zeitnaher Auszahlung unverändert weiter.
Mittwoch, 9.2.:
k1 der Stadt Traunreuth informiert:
Unser Faschingskonzert mit Rodscha und Tom am Samstag, 12.02.2022 um 14.30 Uhr muss leider krankheitsbedingt verschoben werden. Ein neuer Termin wird in Kürze bekannt gegeben. Alle Karten behalten die Gültigkeit. Sollte der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden, können die Karten natürlich an das k1 zurückgegeben werden.
Erhöhte Sterbefallzahlen im November und Dezember 2021
Die Auswertung vorläufiger Daten zeigt, dass sich die Zahl der Verstorbenen im Freistaat im November und Dezember 2021 insgesamt auf deutlich erhöhtem Niveau im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2019 bewegt. Bei den Personen unter 60 Jahren verzeichnet das Bayerische Landesamt für Statistik im Dezember eine Mehrung von 23,6 Prozent an Sterbefällen im Vergleich zum Durchschnitt der Vorjahre. Für die Gruppe der 60- bis 79-Jährigen wird ein Anstieg der Sterbefälle um 16,1 Prozent registriert. Bei den 80-Jährigen und Älteren liegen die Sterbefallzahlen 31,1 Prozent über dem Durchschnitt der Vorjahre.
Fürth. Wie das Expertenteam des Bayerischen Landesamts für Statistik nach der Auswertung vorläufiger Daten mitteilt, verstarben im Dezember 2021 nach derzeitigem Datenstand 14 997 Personen. Damit lag die Zahl der Sterbefälle im Freistaat im Dezember 2021 um 25,5 Prozent über der durchschnittlichen Anzahl an Verstorbenen in den Jahren 2016 bis 2019 (11 949 Personen). Sie fiel allerdings niedriger aus als im Dezember des Jahres 2020, wo 16 158 Sterbefälle verzeichnet wurden. Eine Differenzierung nach Altersgruppen zeigt, dass der Anstieg der Sterbefallzahlen im Freistaat vor allem auf erhöhte Sterbefallzahlen in der Gruppe der 80-Jährigen und Älteren zurückzuführen ist. Im Dezember 2021 übersteigt die Zahl der Verstorbenen in dieser Altersgruppe den Vergleichswert aus den Vorjahren um 31,1 Prozent. Anders als in den Vormonaten liegt im Dezember 2021 jedoch auch die Zahl der Verstorbenen im Alter von 79 Jahren oder jünger deutlich über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019.
Wärmestube für Bedürftige in St. Paul – Kirche im Bahnhofsviertel bietet Menschen in Notlagen bis Anfang April Platz zum Verweilen – Im linken Seitenschiff der Kirche St. Paul im Münchner Bahnhofsviertel wird ab Mittwoch, 9. Februar, eine Wärmestube für Bedürftige eingerichtet. Montags bis freitags von 9.30 Uhr bis 15.30 Uhr bietet der Kirchenraum einen warmen Ort zum Verweilen sowie eine Toilette. Die Möglichkeit zum Tagesaufenthalt für Menschen in sozialen Notlagen soll bis 8. April bestehen.
„Die Pandemie schränkt leider die bestehenden Angebote für Obdachlose in der Innenstadt massiv ein“, begründet Harald Bachmeier, Stadtgeschäftsführer der Caritas München, das Angebot. „Die Würde ist für uns in der Caritas ein ganz besonderes zentrales Anliegen. Deshalb sehen wir es als Verpflichtung, den Obdachlosen gemeinsam mit der Pfarrei St. Paul einen zusätzlichen Tagesaufenthalt zu ermöglichen und kommen der Bitte von Oberbürgermeister Dieter Reiter daher sehr gerne nach.“ Richard Stefke, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Caritas und Soziales im Erzbischöflichen Ordinariat, ergänzt: „Wie bereits in St. Anton ist die Wärmestube in St. Paul in der derzeitigen Pandemie-Situation nun ein zweiter Ort, wo Nächstenliebe in besonderer Weise Wirklichkeit wird. Wir können hiermit zeigen, dass wir als Kirche und Caritas aktiv handeln und an der Seite der am Rande stehenden Menschen sind.“ (uq)
Dienstag, 8.2.:
Am Dienstag, 8. Februar 2022, 10.00 Uhr, leitet Ministerpräsident Dr. Markus Söder eine Sitzung des Ministerrats. Das Kabinett, das per Videoschalte tagt, befasst sich insbesondere mit den Folgen der Corona-Pandemie. Über die wesentlichen Ergebnisse der Beratung informieren der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, Digitalministerin Judith Gerlach und Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo in einer Pressekonferenz um 13.00 Uhr im Foyer des Prinz-Carl-Palais, Franz-Josef-Strauß-Ring 5, 80539 München. Die Pressekonferenz wird als Live-Stream übertragen, unter anderem über die Internetseite www.bayern.de, auf YouTube (youtube.com/bayern) und Facebook (facebook.com/bayern).In Gebärdensprache übersetzt und untertitelt kann die Pressekonferenz live unter www.verbavoice.net/player/bayerischestaatskanzlei/ verfolgt werden. Im Anschluss ist das Video unter youtube.com/bayern abrufbar
Sonntag, 6.2.:
Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März mahnt Einhaltung des demokratischen Diskurses an – Distanzierung von Gewaltakten, Wahrung des demokratischen Diskurses und Dialogbereitschaft: Das sind die Forderungen, die der Rosenheimer Oberbürgermeister Andreas März an die Organisatoren der diversen Mahnwachen, Demonstrationen und Umzüge gestellt hat, die derzeit im Zusammenhang mit coronabedingten Kontaktbeschränkungen und der Diskussion um die Impfpflicht in Rosenheim stattfinden. Anlass war ein Gespräch mit den Organisatoren von Mahnwachen am heutigen Freitag (04.02.2022) im Rosenheimer Rathaus. Beim Gespräch im Rathaus machte der Oberbürgermeister mit Nachdruck deutlich, dass gewalttätige Übergriffe, egal aus welchem Lager inakzeptabel und nicht tolerierbar seien und seitens des Rechtsstaates konsequent verfolgt werden. „Auch in Anbetracht der zunehmend aufgeheizten Stimmung bei Mahnwachen, Spaziergängen und anderen Veranstaltungen mit Bezug zur Coronapandemie ist es zwar selbstverständlich geboten, die verfassungsrechtlich garantierte Meinungs-, Versammlungs- und Redefreiheit zu wahren, allerdings immer unter strikter Einhaltung des Prinzips der Gewaltfreiheit und unter Achtung der Würde Andersdenkender“, so der Oberbürgermeister.
Dazu gehört laut März nicht nur der Verzicht auf Gewalt, sondern auch die Bereitschaft zu einem vernünftigen, argumentativen Diskurs mit gegenteiligen Meinungen im Sinne der Diskursethik von Habermas. „Wer den Diskurs ablehnt, lehnt eigentlich die Demokratie ab, denn sie lebt vom Austausch unterschiedlicher Standpunkte“, so März. März forderte von den Beteiligten aller Lager Dialogbereitschaft, um verhärtete Fronten aufzuweichen. Dies erfordere Gesprächsbereitschaft und Verständnis für die Sorgen auf allen Seiten. Ein Schwarz-Weiß-Denken verhindere diesen Dialog, führe zu einer stärkeren Spaltung der Gesellschaft und sei damit letztlich freiheitsfeindlich, erklärte März. März wiederholte sein Gesprächsangebot an alle Beteiligten. „Nur wenn sich alle Seiten an einen Tisch setzen und den ernst gemeinten Versuch unternehmen, miteinander ins Gespräch zu kommen, kann eine weitere Eskalation der Auseinandersetzung um die Coronapolitik unterbunden werden“, so Rosenheims Oberbürgermeister.
Donnerstag, 3.2.:
Bund der Selbstständigen in Bayern: Pandemieregeln für Kurzarbeitergeld müssen verlängert und erweitert werden!
Die Omikron-Welle bewegt sich auf ihren Höhepunkt zu. Die Maßnahmen zur Einschränkungen der Pandemie treffen vor allem auch die Unternehmer mit ihren Betrieben, die auf Kunden/Gäste angewiesen sind. Unter anderem die Reisebranche ist stark gebeutelt. Dies wirkt sich auch auf Gastronomie und Hotellerie aus. Diese Wirtschaftsbereiche sind noch sehr stark eingeschränkt und auf die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes angewiesen. Anpassung und Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sowie eine 100%-Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sind daher dringend notwendig. Ein Ende der jetzigen Kurzarbeitsregelungen würde das Wegfallen vieler Arbeitsplätze bedeuten. Es soll zwar zeitnah über eine Weiterführung des Kurzarbeitergeldes entschieden werden und ein Vorschlag bei dem kommenden Bund-Länder-Treffen am 16. Februar vorgelegt werden, doch ist dieses Prozedere für die Unternehmen untragbar, da es keinerlei Planungssicherheit gibt. Die Präsidenten und Vorsitzenden der unten genannten Verbände warnen eindringlich: „Wir brauchen dringend die Weiterführung und Ausbau der Hilfsprogramme, um die Unternehmen sicher durch diese Krise zu bringen. Falls das nicht geschieht, wäre das verheerend. Es muss jetzt entschieden werden – für die Unternehmen und die Sicherung der Arbeitsplätze!“ Ein Rückfall auf verminderte Leistungssätze würde zu einer massiven Abwanderungswelle in Branchen, wie beispielsweise der Gastronomie, die bereits jetzt mit einem enormen Personalmangel zu kämpfen hat, führen. Viele Arbeitnehmer haben Probleme ihren Lebensunterhalt mit diesen reduzierten Leistungssätzen zu bestreiten. In der jetzigen Situation die Kurzarbeit bis zum 31. März zu begrenzen, würde der Reisebranche, der Gastronomie, der Hotellerie und vielen anderen Branchen nicht nur die Planungssicherheit nehmen, sondern auch das Überleben massiv erschweren. Auch sollte ein sinnvolles Weiterbilden während der Kurzarbeit möglich sein. Sozialversicherungsbeiträge sollten dringend bei pandemiebedingter Kurzarbeit mit einer 100%igen Erstattung beibehalten werden. Eine geplante Reduzierung auf 50% würde zu einer Entlassungswelle führen.
Mittwoch, 2.2.:
Gesundheitsamt Rosenheim setzt bei Kontaktdatenermittlung auf digitale Lösung – Die Entwicklung rund um die Variante Omikron und die damit verbundenen außergewöhnlich hohen Fallzahlen stellen für das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die bisher wohl größte Herausforderung seit Beginn der Pandemie dar. Da passt es umso besser, dass ab kommendem Montag, den 7. Februar, eine neue digitale Lösung bei der Bewältigung der fünften Welle helfen kann, indem sie die bisherigen Abläufe weitestgehend automatisiert.
Trotz der schon vor einigen Wochen vorgenommenen Priorisierung und Depriorisierung im Bereich des Containments bindet die telefonische Nachverfolgung von positiv Getesteten und deren engen Kontaktpersonen nach wie vor enorme personelle und zeitliche Ressourcen. Um auch in Zukunft sämtlichen damit verbundenen Aufgaben sowie den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gerecht werden zu können, setzt das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim künftig auf den Einsatz einer das bisherige Vorgehen unterstützenden Softwarelösung.
CISS ist das Kürzel für „Covid IT Solution for SORMAS“. Das Programm soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörde bei der Erhebung wichtiger Daten rund um eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 entlasten. Die Kontaktdaten zu positiv getesteten Personen sowie zu etwaigen Kontaktpersonen müssen nicht mehr, wie bisher, telefonisch abgefragt werden. Stattdessen können die Bürgerinnen und Bürger, nach vorheriger Aufforderung per SMS oder E-Mail ihre Daten digital mittels eines entsprechenden Onlineformulars an das Gesundheitsamt übermitteln. Selbstverständlich wird im Zuge dieser Umstellung unverändert großer Wert auf die Wahrung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen gelegt. Ein großer Vorteil der Umstellung besteht in einer gesteigerten Effektivität und Schnelligkeit in der Kontaktnachverfolgung. Zudem spart es erhebliche personelle Ressourcen für die Gesundheitsbehörde, die nunmehr für die Infektionsschutzmaßnahmen bei vulnerablen Personen, z.B. in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, eingesetzt werden können. Auch den Bürgerinnen und Bürgern soll dadurch ein Mehrwert entstehen, indem sie die gewünschten Daten – innerhalb eines zuvor festgelegten Zeitraums – losgelöst von einem Anruf der Behörde dann übermitteln können, wann es für sie am passendsten ist.
„Zukünftig erfolgen die Informationen und die Quarantäneanordnungen an die Betroffenen rein elektronisch, telefonische Ermittlungen des Gesundheitsamtes werden damit entfallen. Das stellt einen Meilenstein im Infektionsmanagement der Gesundheitsbehörde dar. Die Daten liefern uns wichtige Erkenntnisse, z.B. zu Krankheitsverlauf und –schwere. Das Team des Gesundheitsamtes bedankt sich schon im Voraus bei den Bürgerinnen und Bürgern für die wichtige Mitwirkung im Kampf gegen die Pandemie. Wenn Sie also zukünftig eine E-Mail oder SMS des Gesundheitsamtes erhalten, in der Sie um Angaben zu Ihrer Infektion gebeten werden, machen Sie bitte mit. Das Verfahren ist datenschutzrechtlich geprüft und sicher“, erklärt Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim.
Insolvenzentwicklung Bayerns im Jahr 2021 zeigt Pandemie bisher nicht als Treiber –Zahl der Insolvenzverfahren steigt im Freistaat gegenüber Vorjahr insgesamt um 53,4 Prozent – Verbraucherinsolvenzen wachsen stark, Unternehmensinsolvenzen hingegen um 15,3 Prozent rückläufig.
Im Jahr 2021 wurden an bayerischen Gerichten insgesamt 12 779 Insolvenzverfahren beantragt. Das sind 4 448 Verfahren oder 53,4 Prozent mehr als im Jahr 2020.
Der im Vorjahresvergleich deutliche Anstieg wird hierbei durch die Entwicklungen bei den Insolvenzen der übrigen Schuldner, insbesondere den Verbraucherinsolvenzen, verursacht. Das Bekanntwerden eines Regierungsentwurfs zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens führt im zweiten Halbjahr 2020 zu einem starken Rückgang in der Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren. Erst mit Bekanntwerden des Inkrafttretens des Gesetzes folgt im ersten Halbjahr 2021 ein starker Anstieg der Verbraucherinsolvenzen.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen verharrt in dieser Zeit weiter auf niedrigem Niveau. Mit 1 840 Unternehmensinsolvenzen geht deren Zahl 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 332 Verfahren oder 15,3 Prozent erneut zurück.
Fürth/Schweinfurt. Insgesamt wurden im Jahr 2021 bei den bayerischen Gerichten 12 779 Insolvenzverfahren beantragt. Hiervon entfallen 1 840 Verfahren auf Unternehmen und 10 939 Verfahren auf die so genannten übrigen Schuldner. Zu letzterem zählen Verbraucherinsolvenzen, Insolvenzen von ehemals selbstständig Tätigen und von natürlichen Personen als Gesellschafter u.Ä. sowie von Nachlässen und Gesamtgut. Mit 7 104 Verfahren stellen die Verbraucherinsolvenzen unter den Insolvenzen der übrigen Verbraucher den größten Teil. Während die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr um 332 Verfahren (15,3 Prozent) wiederholt zurückgeht, nimmt die Zahl der Insolvenzen der übrigen Schuldner im gleichen Zeitraum um 4 780 Verfahren (77,6 Prozent), darunter die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 3 373 Verfahren (90,4 Prozent), zu. Der im Vorjahresvergleich starke Anstieg in den Verfahren der übrigen Schuldner und darunter insbesondere der Verbraucher erklärt sich aus einer Veränderung im Beantragungsverhalten.
Das Bekanntwerden eines Regierungsentwurfs zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre führt ab Juli 2020 zu einer Zurückhaltung bei der Beantragung von Verfahren. Erst als im Dezember 2020 bekannt wird, dass das Gesetz zum 01. Januar 2021, rückwirkend zum 01. Oktober 2020, in Kraft tritt, endet die Zurückhaltung. In den ersten Monaten des Jahres 2021 erreicht die Zahl der Insolvenzen der übrigen Schuldner Höchststände (s. Abbildung 1, oben). Durch diese Veränderung im Beantragungsverhalten verschieben sich Beantragungen systematisch von 2020 nach 2021. Der Effekt: Zahlen für 2020 erscheinen besonders niedrig, Zahlen für 2021 hingegen im Vorjahresvergleich besonders hoch. Die durch die Zurückhaltung in 2020 ausgebliebenen Beantragungen werden bis ins dritte Quartal 2021 nachgeholt (s. Abbildung 1, unten). Vorjahresvergleiche lassen hierdurch einen Anstieg in der Zahl der Insolvenzen der übrigen Schuldner und der darin enthaltenen Verbraucherinsolvenzen deutlich überschätzen.
Die detaillierte Darstellung der Entwicklungen in der Zahl der beantragten Insolvenzverfahren im Kontext der Coronapandemie findet sich im Beitrag „Ein Schlaglicht auf die Insolvenzstatistik: Die Auswirkungen der Coronapandemie auf das Insolvenzgeschehen in Bayern“. Dieser ist in der November Ausgabe 2021 der Zeitschrift „Bayern in Zahlen (BiZ)“ zu finden.
Montag, 31. Januar:
Regierung von Oberbayern informiert: Anhaltend hohe Last für das Gesundheitssystem
Elektive Eingriffe bleiben in oberbayerischen Kliniken bis Ende Februar ausgesetzt – Ausnahmen möglich
Angesichts der weiterhin hohen Belastung des Gesundheitssystems hat die Regierung von Oberbayern 76 Kliniken im Regierungsbezirk dazu verpflichtet, weiterhin von unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die seit November 2021 geltenden und zunächst bis 31. Januar 2022 befristeten Anordnungen werden sowohl für die 57 oberbayerischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser (Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie) als auch für 19 weitere Kliniken, die zuvor COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt hatten (Stufe 3b), bis einschließlich 28. Februar 2022 verlängert.
Ausnahmen für diese elektiven Eingriffe können nach Abstimmung mit den für die jeweilige Region zuständigen Ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung zugelassen werden. Dazu müssen die betroffenen Kliniken jedoch sicherstellen, dass die dadurch in Anspruch genommenen Betten innerhalb von 48 Stunden insbesondere für einen möglichen erhöhten Bedarf an Notfallbehandlungen wieder zur Verfügung stehen.
Oberstes Ziel bleibt es, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen. Unter dieser Prämisse sind die Anordnungen weiterhin notwendig: Zwar ist die Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten in Oberbayern tendenziell rückläufig. Gleichzeitig ist jedoch aufgrund der mittlerweile vorherrschenden Virusvariante Omikron ein massiv steigender Belegungsdruck für Normalpflegebetten zu verzeichnen. So hat sich die Zahl der dort aufgenommenen Patienten mit oder wegen einer SARS-CoV-2-Infektion innerhalb der letzten Woche verdoppelt. Darüber hinaus sorgt die hohe Infektiosität der Omikron-Variante in vielen oberbayerischen Kliniken für eine sehr angespannte Personalsituation und deutlich spürbare Auswirkungen auf die Dienstplangestaltung, da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend aufgrund von Infektionen oder Quarantäne ausfallen.
Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung nach wie vor nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte. Soweit aufgrund der Anordnungen bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.
Freitag, 28. Januar:
Kulturschaffende fordern Gleichbehandlung! Schlechterstellung zur Gastronomie ist unverständlich
München – Während in England und Dänemark sämtliche Corona-Maßnahmen beendet werden, debattiert Deutschland über die Impfpflicht und vertagt in der Ministerpräsidentenkonferenz Beschlüsse. Das bayerische Kabinett konnte sich immerhin dazu durchringen, die Kapazitätsbegrenzungen im Kulturbereich auf 50 % der Maximalauslastung zu erhöhen.
„Erste Anzeichen der Erleichterung gibt es in Bayern endlich. Dies ist aber genauso wenig ausreichend wie auch unverständlich. Wir begrüßen es, dass die Gastronomie „nur“ unter die 2G-Regelung fällt. Umso unverständlicher ist aber, dass im Kulturbereich 2G-Plus gilt, obwohl dort auch noch eine strenge Maskenpflicht gilt. Dies wird auch noch ergänzt mit einer Kapazitätsbeschränkung, die einen wirtschaftlichen Betrieb in vielen Unternehmen unmöglich macht. Wir fordern daher die Gleichbehandlung der Branchen. Die Kulturschaffenden müssen endlich auch als großer Wirtschaftszweig wahrgenommen werden und nicht nur als reine Freizeitbeschäftigung. Hier geht es um Existenzen. Wenn wir auf den letzten Metern der Pandemie große Teile dieser wichtigen Branchen verlieren, verlieren wir deutlich mehr als „nur“ Arbeitsplätze!“, äußert sich die Präsidentin des Bund der Selbständigen in Bayern, Gabriele Sehorz.
Mittwoch, 26. Januar:
Stadt Rosenheim – Reaktion auf hohe Nachfrage: Testzentrum verlegt Öffnungszeiten nach vorne – Tests bereits ab 7 Uhr morgens möglich – Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach PCR- und PoC-Testungen, speziell in den Morgenstunden, erweitert das gemeinsame Testzentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim auf der Loretowiese seine Öffnungszeiten.
Ab Montag, 31. Januar 2022 hat das Testzentrum zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Samstag von 7 bis 15 Uhr
- Sonn- und Feiertage von 9 bis 13 Uhr
Weitere Informationen zur Registrierung und zur Terminvergabe stehen auf der städtischen Internetseite unter https://www.rosenheim.de/covid-19.html zur Verfügung.
Dienstag, 25. Januar:
Aktuell von der Bayer. Staatskanzlei – Änderung der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 27. Januar / Maßvolle Anpassung einzelner Maßnahmen im Rahmen des in anderen Ländern geltenden Schutzniveaus / Weiterhin hoher Schutz durch FFP2-Maskenpflicht, 2G und 2G plus
Die Omikron-Welle trifft Deutschland und Bayern nun mit voller Wucht. Die Infektionszahlen steigen massiv an und erreichen neue Höchststände. Gleichzeitig deuten die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen in anderen Ländern darauf hin, dass schwere Erkrankungen, Hospitalisierungen und Intensivbehandlungen bei einer Infektion mit Omikron weniger häufig sind als bei der Delta-Variante. Dieser Vorteil könnte allerdings möglicherweise durch die schiere Zahl der Infektionen wieder zunichte gemacht werden. In dieser noch nicht abschließend klaren Situation gilt es, den bewährten Kurs der Vorsicht und Umsicht fortzusetzen und die Situation in den Krankenhäusern weiter genau zu beobachten. Bayern hat sehr frühzeitig besonders entschlossen gehandelt und Maßnahmen getroffen, die über die in anderen Ländern geltenden Regelungen hinausgehen (z.B. umfassende 2G plus-Bereiche, grundsätzliche FFP2-Maskenpflichten, Verbot von Zuschauern insbesondere im Profifußball schon seit Anfang Dezember). Hier können einzelne Anpassungen vorgenommen werden, die sich im Rahmen des auch in anderen Ländern geltenden Schutzniveaus halten. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat Folgendes beschlossen: Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird zum Donnerstag, den 27. Januar 2022, in folgenden Punkten angepasst: • Die Kapazitätsbeschränkungen für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie alle weiteren in 2G plus und unter freiem Himmel in 2G kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen und Einrichtungen (§§ 4, 4a der 15. BayIfSMV) werden angepasst. Die Kapazität darf künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Im Übrigen bleibt es bei 2G plus und 2G sowie in Innenbereichen und generell bei Veranstaltungen bei FFP2-Maskenpflicht. Hier bleibt Bayern bei einem höheren Schutzniveau als in anderen Ländern. • In den allermeisten Ländern werden im Profisport (v.a. Fußballbundesligaspiele) in begrenztem Maß Zuschauer zugelassen. Auch in Bayern sollen daher künftig zu überregionalen Sportveranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Personen erwartet werden, Zuschauerkapazitäten zu 25 Prozent genutzt werden können. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von maximal 10.000 Zuschauern. Entsprechendes gilt für Kulturveranstaltungen (z.B. Konzerte). Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regeln (insbesondere 2G plus, FFP2-Maskenpflicht, Alkoholverkaufs- und -konsumverbot). • Bayern hat frühzeitig an seinen Schulen ein umfassendes Testregime mit mindestens drei Mal wöchentlichen Testpflichten eingerichtet. Mit Blick auf diese engen Kontrollen und die Bedeutung für die soziale Teilhabe können minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, künftig generell – auch ohne Impfung oder weiteren Test – zur Jugendarbeit (insbesondere außerschulische Bildung) zugelassen werden. • Die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr wurde schon in mehreren Ländern gerichtlich beanstandet, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sie vergangene Woche außer Vollzug gesetzt. Bayern setzt diese Entscheidung um und hebt die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte auf. Ein hoher Schutz wird im gesamten Einzelhandel jedoch weiterhin gewährleistet: Es gilt für Kunden strenge FFP2-Maskenpflicht und eine Begrenzung der zulässigen Kundenzahl (sog. 10qm-Regel). • Prüfungen, Meisterkurse und der gesamte Fahrschulbereich sind künftig nach 3G zugänglich. Damit wird insbesondere der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Meisterkursen Rechnung getragen. • Soweit bislang in der 15. BayIfSMV die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist (z.B. bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), genügt künftig ein negativer Antigentest. • Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden weiterhin bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt. • Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen. |
Am Dienstag, 25. Januar 2022, 9.00 Uhr, leitet Ministerpräsident Dr. Markus Söder eine Sitzung des Ministerrats. Das Kabinett, das per Videoschalte tagt, befasst sich insbesondere mit den Folgen der Corona-Pandemie. Über die wesentlichen Ergebnisse der Beratung informieren der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsminister Klaus Holetschek in einer Pressekonferenz um 12.00 Uhr im Foyer des Prinz-Carl-Palais,
Franz-Josef-Strauß-Ring 5, 80539 München. Die Pressekonferenz wird als Live-Stream übertragen, unter anderem über die Internetseite www.bayern.de, auf YouTube (youtube.com/bayern) und Facebook (facebook.com/bayern). In Gebärdensprache übersetzt und untertitelt kann die Pressekonferenz live unter www.verbavoice.net/player/bayerischestaatskanzlei/ verfolgt werden. Im Anschluss ist das Video unter youtube.com/bayern abrufbar.
Freitag, 21. Januar:
Update – Omikron bei den RoMed Kliniken Rosenheim – Herzinfarktstation wieder aufnahmebereit
Zwischenstand:
Standort/Mitarbeiter 19.01. zzgl.Positive 20.01. (ges) geimpft ungeimpft unbek
Bad Aibling 21 0 21 17 3 1
8 x 2-fach
9 x geboostert
Prien 9 0 9 9 0 0
1 x 1-fach
2 x 2-fach
6 x geboostert
Rosenheim 29 + 8 37 28 9
19 x 2-fach
9 x geboostert
Wasserburg 31 + 5 36 18 13 5
3 x 2-fach
15 x geboostert
___
Gesamt 90 +13 103 72 25 6
Stand heute (21.01.) sind nur in Rosenheim noch sechs weitere positive Testungen hinzugekommen, insgesamt also 43. Es stehen nur noch wenige Rückmeldungen aus. Der Klinikverbund verzeichnet aktuell 109 Covid-Infektionen bei Mitarbeitern.
„Erfreulicherweise handelt es sich um überwiegend asymptomatische oder leichte Verläufe“ berichtet Ärztlicher Direktor und Pandemiebeauftragter Dr. Hanns Lohner. Positiv ist auch, dass teilweise Mitarbeiter bereits wieder aus der Isolation zurückgekehrt sind.
Die gute Nachricht für Rosenheim: Seit den Mittagsstunden können Patienten wieder auf die Herzinfarktstation (Chest Pain Unit) aufgenommen werden. Die Schutzmaßnahmen wurden nochmals erhöht, so erfolgen vor Dienstantritt täglich Antigentests bei allen dort eingesetzten Mitarbeitern und es wird mit FFP3-Maske gearbeitet, die noch besser schützt.
Die Zentralen Notaufnahmen sind an allen Klinik-Standorten geöffnet. Bei der stationären Versorgung gibt es lediglich in Prien aktuell einen Engpass im chirurgischen Bereich. In Bad Aibling besteht für die Akutgeriatrie noch ein Aufnahmestopp. Planbare Eingriffe werden zunächst bis Anfang kommender Woche verschoben.
Der Krisenstab beobachtet sehr genau den aktuellen Personalstand. Sobald sich ein kritischer Personalmangel abzeichnet, wird mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufgenommen, um mittels Einzelfallentscheidung solche Mitarbeiter vorzeitig aus der Isolation zu holen, welche nach einer Infektion bereits wieder mehrfach negativ getestet wurden. Stand heute (21.01.) sind solche Maßnahmen weiterhin nicht notwendig geworden. Der Blick auf das Wochenende ist somit verhalten zuversichtlich.
Donnerstag, 20. Januar:
Rosenheim: Omikron ist in den RoMed Kliniken angekommen – viele positiv getestete Mitarbeiter – Notfallversorgung ist vollumfänglich gewährleistet
Die Routinetestungen haben es aufgebracht. Gestern (18.01.) spät abends kamen reihenweise positive Testergebnisse an. Die Omikron-Variante herrscht mittlerweile vor. Stand heute (19.01.) sind in den RoMed Kliniken Bad Aibling 21 Mitarbeiter, in Prien 9, in Rosenheim 29 und in Wasserburg 31 Mitarbeiter positiv getestet und in Quarantäne.
Alle RoMed Standorte sind geöffnet – insbesondere die zentralen Notaufnahmen. Die Akutversorgung findet statt. Vor allem beim Schwerpunktversorger Rosenheim findet die Behandlung von Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Polytrauma vollumfänglich statt. In Wasserburg ist jedoch damit zu rechnen, dass Notfallpatienten nach der Akutbehandlung in umliegende Kliniken verlegt werden müssen. Alle planbaren Eingriffe werden abgesagt, soweit diese verschoben werden können. Das Klinikpersonal nimmt aktiv Kontakt mit den betroffenen Patienten auf. Ambulante Termine können wie vereinbart wahrgenommen werden.
Heute (19.01.) fand deshalb eine Sondersitzung des RoMed-Krisenstabes statt, um die Akutversorgung zu steuern und weitere Maßnahmen abzustimmen. Die einzelnen RoMed Standorte helfen sich gegenseitig, es besteht ein intensiver Austausch mit dem ärztlichen Krankenhauskoordinator sowie mit den umliegenden Kliniken und dem Gesundheitsamt.
Im Einzelnen:
Standort Bad Aibling
Die positiv getesteten Mitarbeiter kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Klinik, mehrere Fälle gibt es beim Personal der Altersmedizin. Die Akutgeriatrie/Alterstraumatologie ist für
Neuaufnahmen derzeit deshalb geschlossen. Die Zentrale Notaufnahme ist personell mit zusätzlichen Nicht-Covid-Erkrankungen besonders schwer betroffen.
Im Laufe des Tages können mehrere Patienten entlassen werden, sodass wieder Kapazitäten insbesondere für die Notfallversorgung frei werden.
Standort Prien
Die Infektionen verteilen sich auch hier über das ganze Haus.
Die Klinik ist sehr stark mit Notfällen belegt und weiterhin aufnahmefähig.
Standort Rosenheim
Mehrere Mitarbeiter der Chest Pain Unit (Einheit der Kardiologie für Patienten mit Herzerkrankungen) sind positiv. Deshalb wurde diese Station vorsorglich vorübergehend gesperrt. Diese spezialisierte Patientenversorgung übernimmt solange die Intensivstation und die Stroke Unit (Schlaganfalleinheit). Aktuell gibt es keine nosokomialen Infektionen bei Patienten.
Generell ist das Klinikum sehr stark belegt.
Standort Wasserburg
Die positiven Fälle sind quer über die ganze Klinik verteilt. Es gibt auch einzelne nosokomiale Übertragungen.
Die Geburtshilfe ist weiterhin geöffnet.
Stationäre Patienten können aufgenommen werden, soweit freie Betten vorhanden sind und eine Trennung von den derzeit bereits stationär behandelten Patienten möglich ist.
Wie geht es weiter?
Mitarbeiter- und Patiententestungen erfolgen nach Standard engmaschig. In Rosenheim finden beispielsweise wöchentlich rund 1.000 PCR-Testungen und zusätzlich noch deutlich mehr Antigen-Testungen statt.
Derzeit wird mit dem Gesundheitsamt geklärt, inwiefern eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne bei vollständig geimpften und geboosterten Klinikmitarbeitern möglich ist, z.B. nach zwei negativen PCR-Testungen im Abstand von 24 Stunden.
Dienstag, 18. Januar:
Bayerisches Umweltministerium: Aktuelle Umfrage zur Zukunft des Verbraucherschutzes gestartet – Die Zukunft Europas aktiv mitgestalten – unter dem Motto „Verbraucher – Zukunft – Europa“ startet das Bayerische Verbraucherschutzministerium heute eine Online-Umfrage zum Verbraucherschutz. Mitmachen kann jeder. Die Ergebnisse sollen anlässlich der aktuellen Konferenz zur Zukunft Europas bei der EU eingespeist werden. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Die Online-Umfrage ist für alle Bürgerinnen und Bürger eine große Chance, über Europas Zukunft und aktuelle Fragen des Verbraucherschutzes mitzudiskutieren. Jede Meinung zählt. Wir wollen mit dem Feedback aus der Bürgerschaft die großen Weichenstellungen in der Verbraucherpolitik von morgen angehen. Die Entscheidungen in Brüssel und in Berlin müssen zu den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort passen. Über allem steht die Frage: Brauchen wir mehr Verbraucherschutz in Europa und wie soll dieser ausgestaltet sein?“ Die Online-Umfrage greift vor allem die Themen Digitalisierung und nachhaltiger Konsum auf. Aber auch die persönlichen Erfahrungen beim Umgang mit Verbraucherrechten in der Corona-Pandemie sind ein wichtiges Thema. Die Online-Umfrage läuft bis zum 15. Februar und ist unter dem Link https://s.bayern.de/verbraucherumfrage2022 abrufbar. Unter den Teilnehmenden werden ein Wertgutschein in Höhe von 1.000 Euro für den Kauf eines Fahrrads sowie Gutscheine für eine umfassende Finanzberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern und dem VerbraucherService Bayern verlost.
Montag, 17. Januar:
Stadt Rosenheim informiert zur Überbrückungshilfe III Plus – Die Überbrückungshilfe III Plus ist als Überbrückungshilfe IV verlängert worden und umfasst nun auch den Förderzeitraum Januar bis März 2022. Mit der Überbrückungshilfe IV werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen (mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020) im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie unterstützt. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen, wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro). Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 01. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.
Zu beachten ist, dass die Überbrückungshilfe IV nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, o.ä.) beantragt werden kann und dass die Antragsfrist für Erstanträge am 30. April 2022 endet. Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html.
Samstag, 15. Januar:
Deutsches Theater in München – AUCH 2022 KEINE BALLSAISON Leider muss auch die für dieses Jahr bereits auf zwei Wochen verkürzte Ballsaison auf Grund der aktuellen Situation abgesagt werden. Die Planung und Durchführung von Tanzveranstaltungen ist angesichts der derzeit geltenden Regelungen und der Kurzfristigkeit von Entscheidungen seitens der Staatsregierung unmöglich.
Bereits gekaufte Karten für den „Ball der Sterne“ und den „Ball total“ behalten Gültigkeit für die Ballsaison 2023. Die genauen Termine werden wir so schnell als möglich bekannt geben. Selbstverständlich werden die Tickets auf Wunsch aber auch rückerstattet. Bereits gekaufte Karten für den „Ball der Nationen“ werden vom Ticketanbieter, über den diese erworben wurden, zurückerstattet. Wir bedauern die erneute Absage der Ballsaison sehr und freuen uns darauf, unsere Gäste 2023 wieder zu glanzvollen Festen und Galas begrüßen zu können
Freitag, 14. Januar:
Regensburg: Regierung von Oberpfalz – Aufschiebbare stationäre Behandlungen bleiben in der Oberpfalz vorerst bis Ende Januar ausgesetzt – Aufgrund der noch immer angespannten Pandemie-Lage verpflichtet die Regierung der Oberpfalz die Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser der drei Oberpfälzer Rettungszweckverbände (Liste s.u.), weiterhin von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die bereits im November 2021 getroffene Anordnungen, die zunächst bis 14. Januar 2022 befristet war, wird damit vorerst bis einschließlich 31. Januar 2022 verlängert.
Aktuell sind rund 85 Prozent der Intensivbetten in der Oberpfalz belegt. „Man sieht, dass der Belegungsdruck insgesamt weiterhin hoch ist“, bekräftigt Regierungspräsident Axel Bartelt. 52 Intensivbetten (Stand: 12. Januar 2022) sind derzeit mit beatmeten Corona-Patienten belegt. „Zudem wissen wir nicht, wie sich die Ausbreitung der Omikron-Variante tatsächlich auf die Situation und insbesondere die Entwicklung der Hospitalisierung auswirken wird“, so Bartelt. Es sei in der aktuellen Phase noch unklar, wie schwer die Krankheitsverläufe bei den mit Omikron infizierten Personen tatsächlich ist. „Unser oberstes Ziel ist weiterhin, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen.“
Medizinisch dringliche Operationen wie z.B. Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung weiterhin nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte.
Liste der vom Bescheid zur Vorhaltung von Bettenkapazitäten betroffenen Krankenhäuser:
ZRF Amberg
St. Anna Krankenhaus, Krankenhausstr. 16, 92237 Sulzbach-Rosenberg
Klinikum St. Marien Amberg, Mariahilfbergweg 7, 92224 Amberg
Krankenhaus St. Barbara Schwandorf, Steinberger Str. 24, 92421 Schwandorf
Asklepios Klinik im Städtedreieck, Dr.-Sauerbruch-Str. 1, 93133 Burglengenfeld
ZRF Regensburg
Klinik St. Hedwig – Krankenhaus Barmherzige Brüder, Steinmetzstr. 1-3, 93049 Regensburg
Krankenhaus Barmherzige Brüder, Prüfeninger Str. 86, 93049 Regensburg
Caritas-Krankenhaus St. Josef, Landshuter Str. 65, 93053 Regensburg
medbo Bezirksklinikum Oberpfalz, Universitätsstr. 84, 93053 Regensburg
Universitätsklinikum Regensburg, Franz-Josef-Strauß Allee 11, 93053 Regensburg
Klinik Donaustauf, Ludwigstr. 68, 93093 Donaustauf
Kreisklinik Wörth a. d. Donau, Krankenhausstr. 2, 93086 Wörth a. d. Donau
Sana Kliniken des Landkreises Cham, Tiergartenstr. 4, 93413 Cham
Klinikum Neumarkt, Nürnberger Str. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
ZRF Nordoberpfalz
Klinikum Weiden, Söllnerstr. 16, 92637 Weiden i.d.OPf.
Krankenhaus Tirschenreuth, St.-Peter-Str. 31, 95643 Tirschenreuth
Aktuelle Zahlen:
Impfquote Oberpfalz (Stand: 12. Januar 2021)
Erstimpfungen: 70,5 Prozent (783.746)
Zweitimpfungen: 71,8 Prozent (799.039)
Auffrischungsimpfungen: 44,6 Prozent (496.347)
7-Tage-Inzidenz Oberpfalz (Stand 13. Januar 2021): 331,93
13. Januar:
Sonderimpftag am 21. Januar in Eggstätt
Erst-, Zweit- und Boosterimpfung ab 12 Jahren möglich
Neben den weiterhin bestehenden Möglichkeiten einer Impfung im Impfzentrum oder bei niedergelassenen Ärzten, besteht auch die Möglichkeit zur Impfung durch ein mobiles Impfteam. Dieses ist am 21.01.2022 von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr in der Hartseehalle der Gemeinde Eggstätt (Obingerstraße 5) im Einsatz. Das Impfteam kann in der Zeit etwa 160 Impfungen durchführen. Es sind am Sonderimpftag Erstimpfungen sowie Zweit- und Booster-Impfungen möglich, soweit die notwendigen zeitlichen Abstände zwischen den Impfungen eingehalten werden. Grundsätzlich erhalten Impfwillige ab 30 Jahren den mRNA-Impfstoff der Firma Moderna („Spikevax“) und Impfwillige unter 30 Jahren das mRNA-Vakzin von Biontech/ Pfizer (“Comirnaty“). Impfungen von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren können am Sonderimpftag nicht erfolgen.
Bei den mRNA-Impfstoffen wird im Falle einer Erstimpfung vor Ort, anschließend nach drei (bei Biontech/ Pfizer) bzw. vier (bei Moderna) bis sechs Wochen eine zweite Impfung für den vollständigen Schutz benötigt. Die Zweitimpfung kann nach drei/ vier bis sechs Wochen im Impfzentrum oder nach vier Wochen, am 19.03.2022, wieder in der Hartseehalle der Gemeinde Eggstätt (vorbehaltlich einer ausreichenden Lieferung von Impfstoff) erfolgen.
Eine Terminvereinbarung ist für diese Sonderimpfaktion nicht notwendig oder möglich. Um die Abwicklung zu beschleunigen und die Wartezeiten für andere Personen so gering wie möglich zu halten, wird um vorherige Registrierung unter www.impfzentren.bayern gebeten! Bitte bringen Sie zudem Ihren Personalausweis und (soweit vorhanden) Impfpass mit. Für eine Zweit- oder Booster-Impfung muss – soweit vorhanden – die Impfbescheinigung (Dokumentation) mit dem QR-Code mitgebracht werden. Diese kann am Sonderimpftag eingescannt werden, wodurch der Registrierungsvorgang beschleunigt wird.
Es ist aufgrund der momentan hohen Nachfrage mit längeren Wartezeiten zu rechnen, die Impfwilligen werden deshalb um etwas Geduld gebeten. Am Sonderimpftag werden Platzkarten ausgegeben, sodass die voraussichtliche Wartezeit besser abgeschätzt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kapazitäten am Sonderimpftag begrenzt sind. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, falls an dem Sonderimpftag nicht alle Impfwilligen zeitnah bedient werden können.
Gemeinde Eggstätt
13. Januar:
Berchtesgadener Land. Unter Vorsitz von Landrat Bernhard Kern wurden in der Online-Sitzung des Gesundheitsforums der Gesundheitsregionplus die Maßnahmen für 2022 besprochen. Dabei ist auch die psychische Gesundheit im Blick der Experten.
Die Fachkräftesicherung für die pflegerische und medizinische Versorgung im Landkreis bleibt die größte Herausforderung. Darüber waren sich die Teilnehmenden des Gesundheitsforums in ihrer letzten Sitzung einig. Ihre in den vergangenen beiden Jahren begonnenen Initiativen werden sie deshalb weiterverfolgen und neue starten. Eine ist der im August 2020 gegründete „Ausbildungsverbund Pflege“ für die Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein. Ihm gehören drei Pflegeschulen und rund 60 Einrichtungen aus 28 Trägerschaften mit zusammen 300 Ausbildungsplätzen an. Mit der neuen Koordinierungsstelle und dem kürzlich eingerichteten Verbundbeirat, mit Rupert Übelherr als Vorsitzenden, ist der Verbund auf einem guten Weg.Weiteres Thema ist die Integration von ausländischen Pflegekräften. An den Kliniken Südostbayern beispielsweise wurden in 2021 knapp 40 Zuzügler tätig. Koordiniert über die Stabsstelle Inklusionsmanagement stehen ihnen auf den Stationen Kolleginnen und Kollegen als sogenannte Scouts bereit.
Die Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH (BGLW) plant zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen für 2022 Schülerexkursionen, Nachwuchstage und Messeauftritte. „Unser Ziel ist es, das Berchtesgadener Land als attraktiven Arbeits- und Lebensraum für medizinische und pflegerische Fachkräfte erlebbar zu machen“, so Nathalie Stangl von der BGLW. Dabei ist das Zusammenwirken mit verschiedenen Institutionen wie dem Ausbildungsverbund Pflege, dem Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin oder der Netzwerkstelle Hebammenversorgung relevant. Auch das Amt für Kinder, Jugend und Familien unterstützt durch dessen Zugang zu Jugendlichen im Berufsfindungsprozess über die Kommunale Jugendarbeit oder die Jugendsozialarbeit an Schulen. Neben dem Fachkräftemangel sieht das Forum auch die psychische Gesundheit als wichtiges Thema. Aktuell beschäftigen sich die Akteure mit der Verbesserung der psychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie der Versorgung von Menschen mit Demenz. Im Projekt „digiDEM“ erhebt die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die Situation von Betroffenen und pflegenden Angehörigen und untersucht, wie sich Gedächtnisbeeinträchtigungen entwickeln. Die Alzheimergesellschaft Südostbayern unterstützt und koordiniert die Projektbeteiligung von Akteuren aus der Region. Im Projekt „Demenzfreundliche Apotheke“, sollen 2022 Apotheken für das Thema Demenz geschult werden und sich fortlaufend mit Akteuren, wie etwa der Alzheimergesellschaft oder dem Pflegestützpunkt vernetzen.
Synergien schafft auch die enge Verzahnung der Gesundheitsregionplus mit der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft im Landkreis. So hat im Oktober 2021 beispielsweise der erste Psychiatrie-Fachtag stattgefunden. Weiterhin ist ein Flyer mit regionalen Anlaufstellen zur psychischen Gesundheit in Bearbeitung. Das Projekt „Green Care“ der Biosphärenregion untersucht zudem das Zusammenspiel von Natur und psychischer Gesundheit. Mit den Vereinsgutscheinen für Erstklasskinder und der geplanten Fortführung des Projektes „Fit & clever“ der Technischen Universität München werden Präventionsmaßnahmen im Kindes- und Jugendalter umgesetzt. Im Projekt „Verzahnung von Gesundheits- und Arbeitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“ setzen sich die Landeszentrale für Gesundheit in Bayern und das örtliche Jobcenter für die Gesundheitsförderung von Erwerbslosen ein. Für den Seniorenbereich wird das kürzlich gestartete Projekt „AOK-GeWinn“ der Hochschule Coburg mit dem Generationenbund, dem werk 34 und dem KONTAKT als regionale Projektpartner weiter umgesetzt.
Der Landkreis Berchtesgadener Land ist seit 2015 Gesundheitsregionplus. In diesem vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege geförderten Programm steht die Netzwerkarbeit von Akteuren im Gesundheitswesen im Mittelpunkt. Das Gesundheitsforum der Gesundheitsregionplus ist ein regionales Gremium aus Akteuren der Verwaltung, Politik, Gesundheitsversorgung, Wirtschaft sowie Akteuren von Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Sozialversicherungen und regionalen Arbeitsgemeinschaften und Vereinen. Unter dem Vorsitz von Landrat Bernhard Kern trifft es sich, um die aktuellen Herausforderungen in den Handlungsfeldern „Gesundheitsversorgung“, „Gesundheitsförderung & Prävention“ und „Pflege“ und die künftige Ausrichtung der Aktivitäten im Netzwerk der Gesundheitsregionplus zu besprechen. Die vertiefte Bearbeitung findet in themenbezogenen Arbeits- und Projektgruppen statt.
12. Januar:
Das Landratsamt Rosenheim hat am 12.01.2022 eine Allgemeinverfügung zur Festsetzung eines verlängerten Absonderungszeitraumes für asymptomatische Kontaktpersonen aufgehoben. Die Allgemeinverfügung galt seit dem 3. November 2021. Sie legte fest, dass die Beendigung der häuslichen Quarantäne für symptomlose Kontaktpersonen frühestens nach 10 Tagen durch einen negativen PCR-Test oder Antigentest möglich ist. Eine frühere Freitestung war aufgrund der Allgemeinverfügung nicht möglich. Die Aufhebung wurde heute im Amtsblatt Nr. 2 bekanntgemacht und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Symptomlose Kontaktpersonen, die sich aktuell im Landkreis Rosenheim in häuslicher Absonderung befinden, können sich damit nun bereits am siebten Tag nach dem Kontakt mit einem Indexfall freitesten. Damit gelten im Landkreis Rosenheim ab Mitternacht die bundeseinheitlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes bezüglich der Quarantäne von Kontaktpersonen und Verdachtspersonen sowie der Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-Co-V-2 getesteten Personen. Das Amtsblatt Nr. 2 kann auf der Landkreis-Homepage unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2022
Rosenheim: Gefälschte Impfausweise und Testzertifikate kursieren – RoMed Klinikverbund stellt Anzeige – Aktuell sind gefälschte Impfausweise und Testzertifikate aufgetaucht, die im Zusammenhang mit dem RoMed Klinikverbund stehen. Was ist passiert? Ende letzten Jahres ist ein offizieller Klinikstempel abhandengekommen. Nunmehr sind gefälschte Impfpässe mit diesem Stempel aufgetaucht. Nach Hinweis eines aufmerksamen Apothekers wurde daraufhin Anzeige vonseiten des Klinikverbunds erstattet. In einem anderen Fall handelt es sich um einen Mitarbeiter einer Firma aus der Region, der vor Arbeitsantritt einen positiven Antigentest hatte und daraufhin von seinem Arbeitgeber aufgefordert wurde einen PCR Test zu machen. Was er vermeintlich tat. Der Mitarbeiter legte seinem Arbeitgeber ein Testzertifikat mit Klinik-Stempel vor. Der Arbeitgeber wurde jedoch misstrauisch – das Formblatt war unvollständig ausgefüllt – und nahm Kontakt mit dem RoMed Klinikverbund auf. Pikant an der Sache ist, dass dieses Formblatt generell nur klinikintern für Personaltests verwendet wird. Personalrechtliche Konsequenzen folgen gegebenenfalls. Auch dieser Fall wurde zur Anzeige gebracht.
Anmerkung: Um die Klinikmitarbeiter regelmäßig testen zu können, wurden entsprechende Strukturen aufgebaut, wie z. B. auch die rein klinikinterne Testbescheinigung. Ebenso wurde ein Test-Procedere für die Patienten der Kliniken etabliert. Ausdrücklich betont wird jedoch, dass der RoMed Klinikverbund keine Testungen für Externe anbietet.
11. Januar:.
Die Mittelstands-Union MU Oberbayern begrüßt die Beschlüsse des heutigen Ministerrates, die 2G plus-Regel in der Gastronomie nicht umzusetzen und fordert gleichzeitig eine Überprüfung der Bereiche, in denen noch 2G plus-Auflagen gelten auf ihre Verhältnismäßigkeit. MU-Bezirksvorsitzender Dr. Thomas Geppert: „Das ist die richtige Entscheidung, hier einen praktikablen und vernünftigen Weg im Sinne des Infektionsgeschehens und der Betriebe zu gehen. Auch der Expertenrat der Bundesregierung hat im Vorfeld der MPK keinerlei Handlungsbedarf in der Gastronomie gesehen. Gleichzeitig müssen alle Bereiche, in denen aktuell 2G plus als Zugangskriterium gelten, auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden. Dies gilt insbesondere für den wichtigen Bereich der Kultur, aber auch der Gesundheit wie Bäder und Thermen.“
Äußerungen der bayerischen Opposition, insbesondere der Grünen, führen dagegen zu Kopfschütteln: „Wie hier auf dem Rücken einer ganzen Branche und zahlreichen Existenzen und Arbeitsplätzen Oppositionspolitik gemacht wird, ist erschreckend und nicht nachvollziehbar.“ Bevor Grüne und SPD in Bayern vernünftige Entscheidungen kritisieren, sollten sie lieber ihren Kollegen in der Bundesregierung Druck bei der Verbesserung von Wirtschaftshilfen machen. „Die Verschlechterung der Überbrückungshilfe IV im Vergleich zu III bei der Kostenerstattung und Eigenkapitalquote ist unverständlich und muss dringend zurückgenommen werden. Auch beim Kurzarbeitergeld braucht es wieder eine vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge, um Zahlungsunfähigkeiten zu verhindern. Es braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung, um die Vielfalt des bayerischen Gastgewerbes mit hunderttausenden Arbeitsplätzen zu erhalten. Auch die Entfristung der Mehrwertsteuerreduzierung auf Speisen unter Einbezug der Getränke wäre jetzt ein motivierendes Signal zum Durchhalten“, so Geppert.
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11. Januar 2022
Corona-Pandemie / 15. BayerischeInfektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 9. Februar verlängert / Ausnahmen von 2G für minderjährige Schüler werden
fortgeführt / Regelungen zur Quarantäne werden zum 11. Januar angepasst
1. Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden Punkten angepasst:
• Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK- Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
• Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger
Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.
2. Die Regelungen zur Quarantäne für Kontaktpersonen und Isolation werden zum 11. Januar 2022 angepasst.
• Die Dauer von Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren.
• Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt.
• Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
• Sobald der Bund die hierfür notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen hat, werden künftig enge Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz samt Auffrischungsimpfung vorweisen, sowie vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, von der Quarantäne ausgenommen.
3. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen