Die U18-Wahl ist die Wahl für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres Alters noch nicht wählen dürfen. Als Instrument der politischen außerschulischen Jugendbildung bereitet die simulierte Abstimmung mit den flankierenden Bildungsangeboten in den Wahllokalen Kinder und Jugendliche auf die spätere Beteiligung bei Wahlen vor.
Die U18-Wahlen bieten einerseits einen Erfahrungsraum für demokratische Prozesse, anderseits machen sie die Bedürfnisse von jungen nicht-wahlberechtigten Menschen im Sinne einer Interessenvertretung sichtbar. Die U18-Wahlen und die Ergebnisveröffentlichung stehen daher im Einklang mit den gesetzlichen Aufgaben und dem Selbstverständnis des Bayerischen Jugendrings und seinen Mitglieds-organisationen.
Rückblick zur Bundestagswahl 2021
Über 830 Kinder und Jugendliche aus Stadt und Landkreis Rosenheim haben zwischen dem 10. und 17. September ihre Stimme zur U18-Bundestagswahl 2021 in 19 Wahllokalen abgegeben. Deutschlandweit waren es über 266.000 gezählte Stimmen und in Bayern kamen in über 700 U18-Wahllokalen mehr als 68.000 Kinder und Jugendliche zur Stimmabgabe – da kann von Politikverdrossenheit keine Rede sein.
Auch die große Beteiligung in der Vergangenheit bei myVision, dem Beteiligungsprojekt der Kommunalen Jugendarbeit im Landkreis Rosenheim, zeigt deutlich, dass Kinder und Jugendliche ihre Bedarfe äußern wollen.
Bundestagswahl 2025
Der offizielle Bundestagswahl-Termin wird voraussichtlich Sonntag, der 23. Februar 2025 sein. Bereits vom 07. bis 14. Februar 2025 können die U18-Wahllokale geöffnet werden. Zur U18-Bundestagswahl 2025 werden wegen der kurzen Vorbereitungszeit nur die Zweitstimmenergebnisse erfasst und zentral veröffentlicht.
Wer kann ein Wahllokal anbieten?
Prinzipiell kann jede Institution, Initiative oder Einrichtung, die parteipolitisch unabhängig und demokratisch gesinnt ist, ein Wahllokal einrichten.
Wahllokale im Landkreis Rosenheim
Bei der Wahl der Örtlichkeit sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Wahllokale sind an keine spezifische Örtlichkeit gebunden. Idealerweise werden sie an den Orten eingerichtet, an denen sich Jugendliche aufhalten: beispielsweise an Schulen, in Vereinen und Jugendeinrichtungen, an öffentlichen Plätzen und in Freizeiteinrichtungen wie Sportplätzen oder Schwimmbädern. Auch mobile Wahllokale sind möglich.
Wo es U18-Wahllokale im Landkreis Rosenheim geben wird und wo Kinder und Jugendliche wählen gehen können, wird über eine tabellarische Aufstellung mit Adressen, Termine und Wahlzeiten auf der KJR-Homepage veröffentlicht, sobald sich genügend Wahllokale angemeldet haben.
Regionalkoordination
Der Kreisjugendring Rosenheim hat erneut die Regionalkoordination für den Landkreis Rosenheim übernommen, während sich der Stadtjugendring im gemeinsamen Wahlkreis 221 um die Wahllokale im Stadtgebiet kümmert.
Der KJR nimmt die Überprüfung und Freischaltung der regionalen Wahllokale vor, ist deren Ansprechpartner und wird die Ergebnisse aller Wahllokale aus dem Landkreis mit denen des Stadtjugendrings zu einem Gesamt-Wahlkreis-Ergebnis zusammenfassen. Je mehr Wahllokale es in einem Wahlkreis gibt und je mehr Stimmen von jungen Menschen abgegeben werden, umso repräsentativer ist die Umfrage.
Die Veröffentlichung der U18-Wahlergebnisse, die im rechtlichen Sinn eine Meinungsumfrage darstellen und durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind, wird zeitnah nach Schließung der U18-Wahllokale am 14. Februar über die U18-Wahlsoftware auf der U18.org-Homepage erfolgen. Der KJR wird auf seiner Homepage und über Pressemitteilungen die Wahlkreis-Ergebnisse präsentieren.
Weitere Informationen für Wahllokale im Landkreis Rosenheim gibt es beim Kreisjugendring Rosenheim telefonisch unter 08031 – 15990 oder per Mail an u18@kjr-rosenheim.de.
Bericht und Bildmaterial: Kreisjugendring Rosenheim