Im Erzbistum München und Freising ist die Stimmenauszählung der Kirchenverwaltungswahlen vom 24. November 2024 abgeschlossen worden. „Die über 900 Kirchenverwaltungen konnten dank des großen Engagements der Gläubigen nach Auszählung der abgegebenen Stimmen für die neue Amtsperiode besetzt werden. Mit mehr als 5.000 Kandidatinnen und Kandidaten hatten sich weit mehr Interessenten für dieses Ehrenamt zur Verfügung gestellt als für die Besetzung aller notwendigen Sitze in den Kirchenverwaltungen erforderlich waren. Ich gratuliere den mehr als 3.800 gewählten Personen und bedanke mich bei allen Kandidateninnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich einzubringen und Mitverantwortung in ihrer Pfarrei zu übernehmen. Das ist alles andere als selbstverständlich“, sagte Generalvikar Christoph Klingan. Die Amtszeit der neu gewählten Kirchenverwaltungen beginnt am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2030. Für die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenverwaltungen finden zu Beginn des Jahres 2025 ausführliche Einführungsveranstaltungen statt, die mit hilfreichen Informationen den Start in die neue Amtsperiode erleichtern sollen.
Von den mehr als 900 Kirchenstiftungen der Erzdiözese haben 46 die Möglichkeit der allgemeinen Briefwahl angeboten. Diese Möglichkeit der Stimmabgabe wurde mit einer Wahlbeteiligung von über 25 Prozent überdurchschnittlich gut angenommen. Die Wahlbeteiligung lag im gesamten Erzbistum bei ca. 6,4 Prozent. Vor Ort sind die Wahlen reibungslos und erfolgreich verlaufen. Insgesamt waren ungefähr 1,21 Millionen Katholikinnen und Katholiken aufgerufen, rund 900 Kirchenverwaltungen neu zu wählen. Eine Übersicht zu den Wahlergebnissen ist auf www.unsere-kirchenverwaltung.de zu finden.
Die Kirchenverwaltung ist das ausführende Organ der örtlichen Kirchenstiftung. Sie ist Eigentümerin der Gebäude, kümmert sich um Kirchen, Pfarrzentren, Kindergärten sowie Pfarrhäuser, sorgt für deren Unterhalt und ist bei Sanierungen und Restaurierungen Bauherrin. Die Kirchenverwaltung ist auch für das direkt bei der Kirchenstiftung angestellte Personal zuständig, etwa Mesnerinnen und Mesner, Pfarrsekretäre und Pfarrsekretärinnen oder auch Erzieherinnen und Erzieher in pfarrlichen Kindertagesstätten.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung beschließen zudem den Haushalt der Kirchenstiftung, verwalten das Vermögen und entscheiden über die Verwendung der Gelder für die Aktivitäten der Pfarrei, die zum Teil auch aus Zuschüssen aus Kirchensteuermitteln kommen. Das Gremium ermöglicht so die pastorale Arbeit und schafft die Rahmenbedingungen für das Gemeindeleben und das Engagement Ehrenamtlicher. Den Vorsitz der Kirchenverwaltung hat in der Regel der Pfarrer oder in dessen Vertretung eine hauptamtliche Verwaltungsleitung inne. Entscheidungen im Gremium werden nach dem Mehrheitsprinzip gefasst. (rs)
Bericht: Erzbischöfliches Ordinariat – Archiv-Foto: Hötzelsperger – Mutter Gottes von Birkenstein