Die Bayerische Staatsregierung bringt eine Quote für Landtierärzte auf den Weg und startet jetzt die Verbändeanhörung. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Die Landtierarztquote für Bayern ist auf der Zielgeraden. Das ist ein wichtiges Signal für künftige Tierärzte und für die Nutztierhalter. Landwirte sind auf eine zuverlässige tiermedizinische Versorgung ihrer Tiere angewiesen.
Fakt ist: Wir brauchen mehr Tierärzte auf dem Land. Mehr Landtierärzte bedeuten mehr Tierschutz in der Fläche und mehr Lebensmittelsicherheit. Mit unserer umfassenden Zukunftsstrategie wollen wir den Tierarztberuf auch in Zukunft attraktiv halten. Die Landtierarztquote ist ein entscheidender Baustein, um eine flächendeckende Versorgung in allen Regionen Bayerns sicherzustellen. Ich freue mich, dass die Staatsregierung jetzt grünes Licht für die Landtierarztquote gegeben hat. Abschließend muss noch der Landtag dem Gesetzesentwurf zustimmen.“
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte: „Optimaler Tierschutz, bestmögliche Tiergesundheit und höchste Lebensmittelsicherheit: Eine gute, sichere und flächendeckende tiermedizinische Versorgung gerade bei Nutztieren ist für uns alle wichtig – es geht um mehr als den ´Hausarzt´ für den Hamster: Ausreichend viele Tierärzte sind gerade für die Landwirtschaft in Bayern extrem wichtig und ein zentraler Standortfaktor. Deshalb setzen wir uns für mehr Tierärzte in allen Regionen Bayerns ein. Eine Landtierarztquote ist ein wertvoller Baustein im Maßnahmenpaket, wir stellen damit die Weichen für optimale Versorgung schon bei der Ausbildung. Wir bringen den Gesetzesentwurf nach der Verbändeanhörung im Landtag ein und werden die Hochschulzulassungsverordnung anpassen. Unser Ziel: Start der Quote zum Wintersemester 2025/2026.“
Mit der Landtierarztquote, einem gemeinsamen Vorhaben des Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums und des Bayerischen Wissenschaftsministeriums, soll eine flächendeckende tierärztliche Versorgung vor allem im Nutztierbereich sichergestellt werden. Die Landtierarztquote ist Teil des „Zukunftskonzepts Landtierärzte“, das vom Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministerium initiiert wurde.
Mit der Landtierarztquote sollen Tierärztinnen und Tierärzte frühzeitig an den ländlichen Raum gebunden und der Kontakt zur Nutztierhaltung und zur tierärztlichen Versorgung von Nutztieren gefördert werden. Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einem Auswahlverfahren als geeignet erwiesen haben, können in einer gesonderten Landtierarztquote für das Tiermedizinstudium an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU München) zugelassen werden. Im Gegenzug verpflichten sich die Bewerber, nach dem Abschluss ihrer Ausbildung für mindestens zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet als Nutztierärzte mit Schwerpunkt Rind oder Schwerpunkt Schwein zu arbeiten. Als Vorbild dient die bereits existierende Landarztquote in der Humanmedizin.
Das Auswahlverfahren erfolgt unabhängig von der Abiturnote. Berücksichtigt werden stattdessen zunächst das Ergebnis des Studieneignungstests für medizinische Studiengänge sowie erfolgreich abgeschlossene einschlägige Ausbildungen und Praktika im Bereich der Nutztiermedizin. Anschließend finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt, bei denen auch praktische Fähigkeiten geprüft werden. Der Startschuss für die Landtierarztquote soll zum Wintersemester 2025/2026 erfolgen. Interessierten Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich bereits jetzt über die Termine für eine Teilnahme am Test für medizinische Studiengänge zu informieren, um die jeweiligen Anmeldefristen nicht zu versäumen.
Mit der Quote für Landtierärzte wird dem Umstand begegnet, dass sich gerade in ländlichen Regionen die Nachwuchsgewinnung in der Nutztierpraxis zunehmend herausfordernd gestaltet. Der demographische Wandel hat daneben zu einem deutlichen Rückgang der tierärztlichen Praxen für Nutztiere geführt.
Bericht: Bayerisches Umweltministerium – Foto: Schreiner