Am 5. Juli 2024 berät der Bundesrat auch über den Entwurf des Düngegesetzes, den die Bundesregierung Ende Mai beschlossen hatte. Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfes ist die Änderung der Rahmenbedingungen zur Stoffstrombilanz-Verordnung, die zusätzliche Dokumentationspflichten für alle Landwirtschaftsbetriebe ab 15 Hektar Betriebsgröße vorsieht und den Bauern auch noch als Bürokratieabbau verkauft werden soll.
„Der vorliegende Entwurf des Düngegesetzes ist ein reines Bürokratiemonster. Eine Pflicht zur Stoffstrom- oder Nährstoffbilanzierung hat keinen Mehrwert und führt nicht zu einem noch genaueren Düngemanagement bei den Landwirten. Deshalb muss der Bundesrat den Entwurf des Düngegesetz ablehnen und ihn an den Vermittlungsausschuss verweisen“, erklärt Günter Felßner, Präsident des bayerischen Bauernverbandes. „Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer können einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten, indem sie für den Entwurf des Düngegesetzes die Weichen Richtung Abstellgleis stellen.“
Bericht und Foto: BBV