Wegen der schweren Schäden, die das Hochwasser in ganz Bayern verursacht hat, hat das bayerische Kabinett ein Soforthilfe-Programm beschlossen. Privathaushalte im Landkreis Rosenheim können sich dafür an das örtliche Landratsamt wenden. Für unbrauchbaren Hausrat können Privathaushalte bis zu 5.000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Bei „Versicherbarkeit“ gibt es einen Abschlag von 50 Prozent. Versicherbarkeit bedeutet, dass Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde.
Den entsprechenden Antrag müssen Privathaushalte aus dem Landkreis Rosenheim beim Landratsamt Rosenheim einreichen. Alle Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Landratsamts im Downloadbereich.
Es wird dringend empfohlen, den Online-Antrag zu verwenden. So kann eine zügige Auszahlung der Soforthilfe am besten umgesetzt werden.
Alternativ steht der Antrag auch als PDF zur Verfügung und kann per Hand ausgefüllt werden. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an: hochwasserhilfe@lra-rosenheim.de
Oder per Post an:
Landratsamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Für Unternehmen ist die Bezirksregierung von Oberbayern zuständig. Landwirtschaftliche Betriebe wenden sich an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim.
Für eventuelle Rückfragen wurde ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist ab sofort unter folgender Nummer zu erreichen: 08031/392 – 5555. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 17 Uhr besetzt, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.