Am 8. Oktober 2023 wird der Bayerische Landtag gewählt. Bis dahin gibt es für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl viel zu tun. Welche Parteien oder Wählergruppen können Wahlvorschläge einreichen? Welche Wahlvorschläge sind zugelassen? Wann werden die Wahlbenachrichtigungen versandt? Ab wann können die Briefwahlunterlagen beantragt werden? Diese und viele andere Fragen sind typisch im Vorfeld zur Wahl. Antworten auf diese und weitere gibt der Landeswahlleiter anhand einer Übersicht über alle wichtigen Termine und Fristen. Gerade der Juli und August sind aus Sicht der Parteien und Wählergruppen entscheidend.
Fürth. Am 8. Oktober 2023 ist Landtagswahl in Bayern. Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl gibt das Landeswahlrecht eine Reihe von Terminen und Fristen vor. Zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl ist der Landeswahlleiter, Dr. Thomas Gößl. Eine Übersicht zu allen wichtigen Terminen und Informationen rund um die Wahl enthält der Terminkalender und die Webseite des Landeswahlleiters www.statistik.bayern.de/wahlen.
Welche Parteien oder Wählergruppen sind zugelassen?
- Beteiligungsanzeigen sind bis Montag, 10. Juli um 18:00 Uhr von denjenigen Parteien oder Wählergruppen schriftlich beim Landeswahlleiter einzureichen, die nicht im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl (auf Grund eigener Wahlvorschläge) ununterbrochen vertreten sind.
- Am Freitag, 21. Juli, stellt der Landeswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung verbindlich fest, welche Parteien und Wählergruppen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt sind.
- Ende der Einreichungsfrist der Wahlkreisvorschläge mitsamt Angaben sämtlicher Stimmkreis- und Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber ist der 27. Juli um 18:00 Uhr.
- Ab Mitte August, nach Entscheidung der Wahlkreisausschüsse, spätestens nach der etwaigen Entscheidung des Beschwerdeausschusses am 17. August, steht final fest, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl 2023 antreten werden.
Versand der Briefwahlunterlagen ab 28. August 2023
Aus Sicht der Wählerinnen und Wähler stellt sich häufig die Frage, wann die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Der Landeswahlleiter weist darauf hin, dass stimmberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, auf Antrag bei ihrer zuständigen Gemeinde einen Wahlschein erhalten. Dieser sollte möglichst frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung bzw. bei Bedarf auch schon vorher gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden aber frühestens ab dem 28. August 2023 ausgegeben bzw. versandt, nachdem die Wahlkreisvorschläge im August zugelassen und die Stimmzettel gedruckt wurden.
Wählen ab 18 Jahren und wohnhaft in Bayern
Stimmberechtigt sind alle volljährigen Deutschen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen. Um das Stimmrecht auszuüben, muss man in der Gemeinde im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben. Die Gemeinden legen dabei für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten an und benachrichtigen spätestens bis zum 17. September über die Eintragung. In der Wahlbenachrichtigung stehen neben Informationen, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann, auch Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
In der Woche vom 18. bis zum 22. September 2023 können die Wählverzeichnisse bei den Gemeinden eingesehen werden; wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.
Wahlschein oder Briefwahl beantragen
Bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, d. h. bis zum Freitag, 6. Oktober 2023 um 15 Uhr, können Stimmberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, einen Wahlschein schriftlich oder persönlich beantragen. In besonderen Fällen oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Wahlschein noch am Wahlsonntag, der 8. Oktober 2023, bis spätestens 15 Uhr beantragt werden.
Wählen am 8. Oktober von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Wahllokal
Am Wahltag kann in den Wahllokalen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewählt werden. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief vor Schließung der Wahllokale bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. „Um sicherzustellen, dass die Stimme gezählt wird, sollte der Wahlbrief bereits einige Tage vor dem Wahltag mit der Post verschickt werden.“, empfiehlt der Landeswahlleiter Gößl.
Vorläufige Ergebnisse am Wahlabend
- Nach Ende der Abstimmungszeit um 18:00 Uhr zählen die Wahlvorstände für ihre Stimmbezirke die Stimmen aus und übersenden das vorläufig ermittelte Ergebnis in Form der „Ersten Schnellmeldung“ an die Gemeinden. Diese melden das zusammengefasste vorläufige Ergebnis an den Stimmkreisleiter oder -leiterin. Diese übermitteln das summierte Ergebnis für ihren Stimmkreis unmittelbar an den Landeswahlleiter.
- Mit dem Eingang der Ersten Schnellmeldungen beim Landeswahlleiter ist am Wahlabend etwa ab 20 Uhr zu rechnen.
- Unter www.landtagswahl2023.bayern.de werden die Ergebnisse am Wahl-abend ständig aktualisiert.
- Am 9./10. Oktober werden die „Zweiten Schnellmeldungen“ beim Landeswahlleiter online zum Abruf bereitgestellt. Diese enthalten zusätzlich das Zweitstimmenergebnis für alle Bewerber.
Bericht: Bayerisches Landesamt für Statistik – Foto: Hötzelsperger – Bayerischer Landtag