Während sich die Zahl der Gewerbeanmeldungen und darunter auch Neugründungen 2022 auf einem vergleichbaren Niveau wie 2019 – dem letzten Jahr vor der Corona-Pandemie – wiederfindet, zeigen sich zwei strukturelle Veränderungen. Zum einen hält der Trend an, wonach der Anteil an Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gründerinnen steigt. So entfallen 2019 noch 37,6 Prozent der Neugründungen von Einzelunternehmen auf Gründerinnen. Im Jahr 2022 sind es bereits 40,3 Prozent. Zum anderen nehmen durch die sich verändernde geopolitische Lage Neugründungen von Einzelunternehmen durch ukrainische Staatsangehörige von 2021 auf 2022 um 94,8 Prozent zu. Der Anteil der Neugründungen durch ukrainische Staatsangehörige an allen Neugründungen steigt dabei von 0,2 Prozent auf 0,5 Prozent. Die Gewerbeabmeldungen und darunter vollständigen Aufgaben liegen weiter unter dem Vor-Corona-Niveau, wenngleich der rückläufige Trend der letzten Jahre 2022 gebrochen wird.
Fürth/Schweinfurt. Mit 113 311 Gewerbeanmeldungen im Jahr 2022 verzeichnen die Gewerbeämter des Freistaats Bayern nahezu gleich viele Anmeldungen wie im letzten Jahr vor der Corona-Pandemie (2019: 113 606). Vergleichbar stellt sich die Situation auch bei den Neugründungen dar, mit 90 112 Fällen im Jahr 2022 im Vergleich zu 89 347 Fällen im Jahr 2019. Nachdem in den Pandemiejahren 2020 und 2021 die Zahl der Neugründungen trotz oder gerade wegen der Pandemie zugenommen hatte, stellt sich damit ausgehend von 99 358 Neugründungen in 2021 für 2022 erstmals wieder ein Rückgang ein (-9,3 Prozent). Demgegenüber liegt die Zahl der vollständigen Aufgaben 2022 mit 70 478 Fällen rund 7,8 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019. Der seit mehreren Jahren anhaltende rückläufige Trend ist dennoch gebrochen. Gegenüber 68 343 vollständigen Aufgaben in 2021 steigt deren Zahl 2022 um rund 3,1 Prozent. Mit einem Überhang von 19 634 Neugründungen liegt der Gründungssaldo weiterhin deutlich über dem Niveau von 2019 (Saldo: 12 879 Neugründungen), gegenüber 2021 (Saldo: 31 015 Neugründungen) jedoch niedriger.
Strukturelle Veränderungen erkennbar
Bei den Neugründungen von Einzelunternehmen setzt sich der Trend einer zunehmenden Zahl von Gründerinnen auch 2022 fort. Waren 2019 noch 37,6 Prozent der Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gründerinnen erfolgt, steigt deren Anteil seitdem kontinuierlich und liegt 2022 bei 40,3 Prozent. Zudem nimmt die Zahl der Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gründerinnen und Gründer ukrainischer Staatsangehörigkeit zu. Von 212 Gründungen im Jahr 2021 auf 413 Gründungen im Jahr 2022, ein Anstieg um 94,8 Prozent. Der Anteil der Neugründungen mit Gründerinnen und Gründern ukrainischer Staatsangehörigkeit an allen Neugründungen steigt damit von 0,2 Prozent in 2021 auf 0,5 Prozent in 2022, sodass die Ukraine unter den bedeutendsten Staatsangehörigkeiten von Platz 18 auf Platz 14 aufrückt.
Bericht: Bayerisches Landesamt für Statistik – Luftaufnahme: Rainer Nitzsche (Wasserburg am Inn)