Land- & Forstwirtschaft

Bis 15.3.: Walzfrist der Grünlandflächen

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Zum Schutz von Wiesenbrütern verbietet das bayerische Naturschutzgesetz seit dem Jahr 2020 das Walzen von Wiesen und Weiden nach dem 15. März bis zur ersten Mahd. Anders als in den letzten Jahren, wird es in diesem Jahr keine Verschiebung der Walzfrist durch die Regierung von Oberbayern geben. Ein Walzen auf Grünland ist somit ab 15. März in ganz Oberbayern untersagt.

Die Beseitigung von Unwetter-, Wild- und Weideschäden bleibt von diesem Verbot unberührt, auch das Abschleppen und Striegeln der Wiesen, sowie das Pflegen der Bestände mit einer Striegel-Walz-Kombination bleibt weiterhin erlaubt. Grundlage für diese Entscheidung sind aktuelle Daten und Witterungsprognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD), sowie die fachlichen Beurteilungen der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Die meisten Lagen waren bereits im Februar über längere Phasen schneefrei und durch die geringen Winterniederschläge begannen die Böden bereits früh oberflächlich abzutrocknen. Witterungsprognosen bis Mitte März lassen erwarten, dass das trockene Wetter trotz vereinzelt angekündigter lokaler Niederschläge anhält und die Befahrbarkeit des Grünlands noch bis zum Ablauf der Walzfrist möglich sein wird.

Bericht: Amt für Landwirtschaft Rosenheim – Foto: Hötzelsperger

 


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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