Die Kampenwandbahn will keinen Event‐ und Gastronomietourismus. Nach 65 Jahren Betrieb plant das Familienunternehmen den Erneuerungsbau der Seilbahn auf die Kampenwand, um den Komfort für die Fahrgäste zu verbessern und dem Betrieb eine langfristige Zukunft zu ermöglichen. Das Landratsamt Rosenheim hat dieses Vorhaben im Grundsatz und mit allen wesentlichen Eigenschaften bereits im Jahre 2017 genehmigt und kürzlich Planänderungen gestattet sowie – im Interesse einer noch naturverträglicheren Umsetzung der Genehmigung naturschutzfachliche Auflagen hinzugefügt. Das Vertrauen der Bahn in die sorgfältige Arbeit und Abwägung des Landratsamtes und damit in die Rechtmäßigkeit der erteilten Änderungsgenehmigung ist groß.
Laut Presseberichten klagt der Bund Naturschutz e.V. gegen diese Änderungen und begründet seine Klage im Wesentlichen mit der künftig (technisch) erhöhten Förderkapazität der Seilbahn. Diese Argumentation hält die Bahn für nicht nachvollziehbar: „Der Bund Naturschutz e.V. weiß, dass auf dem Markt keine kleineren als 8er‐Kabinen erhältlich sind. Wenn er sich also gegen diese maßvolle Form der Erneuerung der inzwischen 65 Jahre alten Gondeln wendet, verfolgt er andere Ziele,“ so Bahngeschäftsführer Eric Zbil. Dabei sei man den Naturschützern auch nach der Änderungsgenehmigung durch das Landratsamt Ende Juni weiterentgegengekommen: „Wir haben das Gespräch gesucht und dem Bund Naturschutz e.V. schriftlich konkrete Schritte angeboten, wie die gemeinsamen Themen im Kampenwandgebiet bewältigt werden könnten. Darauf hat die Organisation zunächst mit keinem Wort reagiert, sondern ohne die zugesicherte vorherige Information Klage eingereicht. Eine in der Presse zitierte Aussage des Vorsitzenden der Kreisgruppe Rosenheim Rainer Auer „eine schriftliche Festlegung dazu [sei] vom Betreiber nicht zu bekommen“ ist nachweislich falsch, so Zbil.
Das Gespräch mit dem Bund Naturschutz und in der Presse zitierte Aussagen vermitteln den Eindruck, die Kampenwand solle künftig nur noch sportlichen Mitbürgern offenstehen, denen nämlich, die aus eigener Kraft hinaufgelangen. Für Zbil ist diese Haltung unzeitgemäß und unsozial: „Als ortsansässiger traditioneller Familienbetrieb wollen wir, dass auch Familien, untrainierten, älteren und kranken und behinderten Personen das Erholungserlebnis am Berg möglich bleibt oder überhaupt möglich wird, denn die neuen Gondeln und Stationen werden endlich auch barrierefrei sein.“ Die Abqualifizierung der Beförderung und angemessenen Bewirtung dieses Personenkreises als „Gastronomietourismus“ oder „Gentrifizierung der Alpen“ durch die Bürgerinitiative „Rettet die Kampenwand“ bzw. den Vorsitzenden der Kreisgruppe Rosenheim des Bund Naturschutzes entsprechen nicht dem sozialen Verständnis der Seilbahnbetreiber und sind auch nicht mit den Zielen eines verantwortungsvollen Tourismus in der Region vereinbar.
Das Landratsamt Rosenheim hat die künftige Beförderungskapazität der Seilbahn zusammen mit dem Neubau von Berg‐ und Talstation und der Stützen bereits im Jahre 2017 genehmigt, so Zbil. „Diese Genehmigungen sind bestandskräftig, durch die aktuelle, bloße Änderungsgenehmigung nicht aufgehoben und können gerichtlich nicht mehr erfolgreich angefochten werden.“ Insgesamt ist es aus Sicht der Bahn bedauerlich, dass der Bund Naturschutz e.V. den Weg der Konfrontation gewählt hat, anstatt gemeinsam mit der Bahn und den anderen Akteuren vor Ort, auch der Gemeinde Aschau i. Chiemgau und den Almbauern, die Nutzung des Kampenwandgebiets durch alle Besucher naturverträglich zu gestalten. Die Bahn hatte sogar dem Bund Naturschutz angeboten, im Rahmen des vom Landratsamt verfügten Besucherlenkungskonzepts diese Aufgabe federführend zu betreuen. Auch dieses Angebot blieb unbeantwortet. Die vom Bund Naturschutz e.V. kritisierten abendlichen Veranstaltungsfahrten halten sich im bisherigen Umfang und werden nicht ausgeweitet. Die geschlossenen Veranstaltungen anlässlich von Feiern von Familien oder Betrieben meist aus der Region haben seit Jahrzehnten Tradition und prägen das Bild der Kampenwand und ihrer regionalen Verwurzelung. „Das sind gesittete, naturschonende Veranstaltungen. Um naturbelastende „Event‐Veranstaltungen“ handelt es sich hier weder bei den Veranstaltungen der Almenhütten im Kampenwandgebiet noch bei der Seilbahn.
Insbesondere die wertvolle Birkwildpopulation an der Kampenwand, um deren Sicherung auch die Bahn sehr bemüht ist, hat sich mit der bisherigen Nutzung des gesamten Gebietes zu ihrem Stand entwickelt; die örtlich auf die Sonnenalm begrenzten und jahreszeitlich gestaffelten geschlossenen Veranstaltungen, die in Verbindung mit Seilbahnfahrten stattfinden, zu denen weder Hunde noch Rad‐ oder Skiausrüstung mitgenommen werden dürfen, gefährden das Birkwild nicht. Die Fahrt mit der Seilbahn ist die mit Abstand schonendste Weise, sich auf den Berg zu begeben“, so Zbil. Die Kampenwandseilbahn strebt unverändert die zügige Erneuerung an, so Zbil: „Wir bleiben unserer Tradition als Familienbetrieb in dritter Generation treu und freuen uns darauf, das Vorhaben in der genehmigten Weise zu verwirklichen. Einstweilen befördern wir unsere Gäste weiterhin mit der aktuellen Kampenwandseilbahn, die wie gewohnt täglich von 9:00 bis 17:00 geöffnet ist und jetzt in der Hauptsaison bis 14. September sogar bis 18:00 Uhr.“
Bericht: Kampenwandbahn
Foto: Hötzelsperger