Land- & Forstwirtschaft

Wolfs-Antrag des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Der Almwirtschaftliche Verein Oberbayern hat Sorge um die kleinbäuerlichen Betriebe und deren Nutztiere und sieht nicht nur die kommende Almsaison in Gefahr, sondern die generelle Zukunft der Alm- und Weidewirtschaft, wenn weiterhin so wenig von Behörden und Politik unternommen wird, um auffälligen Wölfen etwas entgegenzusetzen. Wenn es die Staatsregierung dem langwierig erarbeiteten Bayerischen Aktionsplan Wolf tatsächlich ernst meint, in dem heißt: „Das Auftreten von Wölfen darf nicht dazu führen, dass ausgeübte und nachhaltige traditionelle Haltungsformen regional aufgegeben werden müssen“ ist es jetzt endlich an der Zeit zu handeln.

Aus diesem Grund hat der Almwirtschaftliche Verein Oberbayern (AVO), sobald die genetischen Nachweise durch das LFU einen einzelnen Wolf als Verursacher bestätigt haben, am 11.01.2022 einen Antrag auf Entnahme des Wolfsrüden GW 2425m gestellt.

Der Antrag wurde wie folgt begründet:

Der Wolfsrüde GW 2425m ist seit Mitte Dezember für mindestens fünf Übergriffe in den Gemeinden Aschau im Chiemgau (LKR Rosenheim), Bergen, Inzell, Unterwössen (alle LKR Traunstein) und Marktschellenberg (LKR Berchtesgadener Land) verantwortlich.  Diese genetisch eindeutig zuordenbaren Übergriffe erfolgten in dem kurzen Zeitraum vom 13. bis 19. Dezember 2021. Es ist bekannt, dass der echte Wolf durch Listung in Anhang IV der FFH Richtlinie (Rili 92/43/EWG; FFH-RL) einem strengen Schutzstatus unterliegt. In diesem Zusammenhang wird aber auch darauf verwiesen, dass die besondere Bedeutung der Weidewirtschaft für die Umsetzung der FFH-RL zu berücksichtigen ist. Artikel 16 der FFH-RL erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Entnahme möglich sein kann. Dies wurde durch Überführung der EU-Richtlinie in nationales Recht auch im § 45 Abs 7 des Bundesnaturschutzgesetzes verankert und unter Punkt 4.3. in den Bayerischen Aktionsplan Wolf übernommen.

Basierend auf diesen rechtlichen Grundlagen ist eine Entnahme von GW 2425m möglich, da:

  1. der Verursacher Wolf eindeutig genetisch nachgewiesen wurde.
  2. eine Alternativenprüfung ergeben hat, dass es sich um nicht zumutbar schützbare Flächen handelt, Herdenschutz also auch zukünftig nicht gewährleistet werden kann.
  3. angesichts der Populationsdynamik in der Regel davon auszugehen ist, dass eine Entnahme nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führt oder die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes behindert.
  4. die Tierhaltung unserer kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Betriebe in der Region extrem gefährdet ist und in der Folge auch
  5. der Erhalt vieler natürlicher Lebensräume durch Aufgabe der Beweidung gefährdet ist, deren Erhalt oberstes Ziel des Naturschutzes ist bzw. sein sollte.
  6. es sich bei GW 2425m um einen Wolf mit atypischem Verhalten handelt, der die Scheu vor den Menschen eindeutig verloren hat. Sämtliche Übergriffe und Sichtungen fanden in Siedlungsnähe statt, ein Übergriff erfolgte sogar im Stallbereich des Talbetriebes.
    Um die Scheu vor dem Menschen aufrecht zu erhalten, müssen solche Tiere baldmöglichst entnommen werden, damit dieses Verhalten nicht weitervererbt werden kann.

Rechtliche Grundlagen für die Entnahme dieses Wolfes liegen somit zur Genüge vor.

Wir erhoffen uns eine zügige Entscheidung, denn die bevorstehende Weidesaison im Tal beginnt für Schafe bereits Anfang/Mitte März und spätestens bis dahin muss GW2425m entnommen sein, um den Tierhaltern eine Perspektive aufzuzeigen, damit sie auch weiterhin Tierhalter bleiben können um unsere schützenswerte Kulturlandschaft im oberbayerischen Alpenvorland zu erhalten.

Bericht: Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern

Foto: BBV – C. Zdenek – fotolia

 

 

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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