Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Freistaat Bayern im Jahr 2020 insgesamt 1,90 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Das sind 4,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Steuereinnahmen resultierten aus einem steuerrelevanten Vermögenswert von 11,60 Milliarden Euro. 75,1 Prozent der Steuereinnahmen erfolgten aus den insgesamt 26 483 veranlagten Erwerben von Todes wegen, insbesondere über Erbschaften. Daneben wurden 8 708 Schenkungen festgesetzt. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer, deren Einnahmen allein den jeweiligen Ländern zufließen.
Fürth/Schweinfurt. Die bayerischen Finanzämter setzten im Jahr 2020 insgesamt 1,90 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entsprach dies gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 4,8 Prozent bzw. 86,8 Millionen Euro. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen als Ländersteuer vollumfänglich in die Kassen der jeweiligen Bundesländer. Insgesamt wurden 35 191 steuerpflichtige Erwerbsfälle im Jahr 2020 erfasst. Das sind 6,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Vererbt bzw. verschenkt wurde dabei ein Vermögenswert von 14,64 Milliarden Euro (+8,3 Prozent ggü. 2019). Nach Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen/-begünstigungen sowie von Freibeträgen und zuzüglich eventueller Vorerwerbe, verblieben steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von 11,60 Milliarden Euro (+19,0 Prozent ggü. 2019) zur Steuerfestsetzung. 75,1 Prozent, konkret 1,43 Milliarden Euro, der festgesetzten Steuereinnahmen ergaben sich aus Erwerben von Todes wegen (z. B. Erbschaften, Vermächtnisse). Die 26 483 Erben zeigten den Finanzämtern einen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen steuerpflichtigen Erwerb von 6,66 Milliarden Euro an. Daneben wurden 8 708 steuerrelevante Schenkungen erfasst. Diese führten mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 4,94 Milliarden Euro zu einer Steuerfestsetzung von 472,0 Millionen Euro.
Sehr große Vermögensübertragungen gab es nur selten: 0,7 Prozent der unbeschränkt steuerpflichtigen Erben und Beschenkten erhielten ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr. Mit einem Anteil von 24,1 Prozent waren sie jedoch maßgeblich an den Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen des Freistaates beteiligt. Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik weist nur die Vermögensübertragungen aus, für die eine Steuer festgesetzt wurde. Die Mehrzahl der tatsächlichen Erbschaften und Schenkungen liegt jedoch unterhalb der vergleichsweise hohen Freibetragsgrenzen und ist entsprechend nicht erfasst. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2020, d. h. der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein.
Bericht: Bayerisches Landesamt für Statistik
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