Gesundheit & Corona

Stadt Rosenheim: Beschränkungen müssen fortbestehen

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Die Stadt Rosenheim hat seit dem vergangenen Wochenende den Grenzwert von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten. Damit müssen laut Bekanntmachung des bayerischen Gesundheitsministeriums vom 07. März 2021 wesentliche Corona-Beschränkungen fortbestehen. Im Wesentlichen gelten – bis auf wenige Änderungen – die bisherigen Regelungen der vergangenen Wochen fort.

Im Einzelnen gilt bis auf weiteres:

  • Treffen sind nur zulässig mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren Person.
  • Erlaubt ist die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren aus max. zwei Hausständen in familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften.
  • Kontaktfreier Sport ist zulässig unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen. Mannschaftssport ist weiterhin untersagt.
  • Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Wäschesalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.
  • Präsenzunterricht findet statt in allen Abschlussklassen der Mittel- und Realschulen sowie an den drei Gymnasien, soweit der Mindestabstand durchgehend eingehalten werden kann oder Wechselunterricht, soweit der Abstand nicht möglich ist. In allen anderen Schularten und Jahrgangsstufen gilt Distanzunterricht.
  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Ferientagesbetreuungen sind geschlossen. Es gibt Möglichkeiten zur Notbetreuung.
  • Veranstaltungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform sind untersagt. Ausgenommen sind Ausbildungsmaßnahmen von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sowie Erste Hilfe-Kurse und der Abschlussjahrgänge der beruflichen Schulen, auch für notwendige praktische außerschulische Ausbildungsteile zur Vorbereitung zeitnah stattfindender Kammerprüfungen.
  • Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.
  • Kulturstätten wie Museen, Theater und Ausstellungen bleiben geschlossen.
  • Es gilt neuerlich eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr.

 Diese Regelungen gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung können frühestens gelockert werden, wenn in der Stadt Rosenheim der Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. In diesem Zusammenhang wurde auch die bestehende Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim bis zum 28.03.2021 verlängert. Danach bleiben Besuche in Kliniken und Pflegeheimen beschränkt. Zudem gilt Maskenpflicht für alle zugelassenen Märkte, für die Busbahnhöfe am Bahnhof und an der Heilig-Geist-Str./Stollstr. sowie an allen Bushaltestellen und in der Fußgängerunterführung zwischen Klepperstraße und Bahnhof.

Bericht: Stadt Rosenheim

Foto: Rainer Nitzsche – Luftaufnahme über Rosenheim

 


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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