Die Stadt Rosenheim hat in Abstimmung mit dem Rosenheimer Gesundheitsamt mit sofortiger Wirkung Kontakt-Beschränkungen erlassen, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu unterbinden. Der Grenzwert für die 7 Tage-Inzidenz war in der Stadt Rosenheim am vergangenen Wochenende (22./23.08.) mit 53,7 überschritten. Die Maßnahmen sehen im Einzelnen vor:
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden zu einem zweiten Test nach fünf bis sieben Tagen verpflichtet. Er ist Voraussetzung für die Aufhebung der häuslichen Quarantäne. Diese Anordnung gilt für Stadt und Landkreis Rosenheim.
- Der Aufenthalt von Gruppen im öffentlichen Raum wird ab sofort auf Angehörige eines Hausstands, andernfalls auf maximal fünf Personen beschränkt. Diese Anordnung erfolgt für das Gebiet der Stadt Rosenheim verpflichtend, für das Gebiet des Landkreises gilt eine entsprechende Empfehlung.
- Die Teilnehmerzahl bei nicht öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf 50 Personen begrenzt. Unter freiem Himmel sind maximal 100 Personen zugelassen. Diese Regelung ist wiederum für das Rosenheimer Stadtgebiet verpflichtend, für das Gebiet des Landkreises gilt eine entsprechende Empfehlung.
- Allen Reiserückkehrern aus dem Ausland, vor allem aus südosteuropäischen Ländern wird zudem dringend empfohlen, das kostenlose Testangebot, z.B. an der Teststation Hochfelln an der A8 und an der Rastanlage Heuberg an der A93 in Anspruch zu nehmen.
Die Maßnahmen werden mindestens solange aufrechterhalten bis der Schwellenwert 7 Tage in Folge nachhaltig unterschritten wird.
Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März sieht angesichts der neuerlich erhöhten Infektionszahlen die positiv Getesteten in einer besonderen Verantwortung: „Bitte halten Sie sich dringend an die geltenden Quarantäneregeln, auch wenn nicht wenige Infizierte, gerade jüngere Menschen, symptomfrei sind. Es geht um die Verantwortung für Ihre Mitmenschen.“ Der Oberbürgermeister bittet speziell auch die städtische Gastronomie, auf die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzkonzepte zu achten. Deren Einhaltung werde angesichts der steigenden Infektionszahlen ab sofort intensiver überwacht, so der städtische Ordnungsdezernent Herbert Hoch: „Die verschärfte Überwachung ist auch deshalb erforderlich, um das bisherige Entgegenkommen gegenüber den Gastronomen in der Stadt weiter aufrecht erhalten zu können.“
Der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamts, Dr. Wolfgang Hierl, appelliert mit Nachdruck an die Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis, die geltenden AHA-Abstands- und Hygieneschutzmaßnahmen zuhause und auch bei Urlaubsreisen einzuhalten. „Sollte die Zahl der Neuinfektionen nicht wieder sinken wird an einer noch weitergehenden Verschärfung der Beschränkungen kein Weg vorbeiführen. Das gilt sowohl für die Regelungen für Reiserückkehrer als auch für Beschränkungen im privaten Bereich“, weist Dr. Hierl auch auf weitere mögliche Maßnahmen hin.
Zusatz-Meldung vom Landratsamt am 24. August:
Landkreis Rosenheim ordnet zweiten Test für Reiserückkehrer aus Risikogebieten an – Die steigenden Zahlen von positiv auf das neuartige Corona-Virus getesteten Personen sind in der Region überwiegend auf Reiserückkehrer zurückzuführen. Auffallend ist, dass ein Teil von ihnen sich nicht in einem vom Robert Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten hatte. Landrat Otto Lederer und Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März empfehlen daher allen Reiserückkehrern, sich freiwillig testen zu lassen. Zu den Reisezielen, die nicht Risikogebiete sind, in denen sich Urlauber infiziert haben, zählen unter anderem Italien sowie Teile Rumäniens und Kroatiens. Landrat Lederer appelliert, die Testmöglichkeiten am Flughafen oder den Autobahnen anzunehmen. Da sich allerdings etwa drei Viertel aller infizierten Reisenden in einem Risikogebiet aufhielten, entschied der Landkreis, analog zur Stadt Rosenheim, einen verpflichtenden zweiten Test fünf bis sieben Tage nach Reiserückkehr anzuordnen.
Eine darüberhinausgehende Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Lebens, wie sie in der Stadt Rosenheim eingeführt wird, ist unter Berücksichtigung der Neuinfektionen im Landkreis nicht verhältnismäßig. „Mit einer 7-Tages-Inzidenz von 13,8 Erkrankten pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Stand 23.08.20, 24 Uhr) sind im Gegensatz zur Stadt Rosenheim weder der Schwellenwert von 50 noch der Signalwert von 35 überschritten“, sagte der Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Dr. Wolfgang Hierl. Der Landkreis Rosenheim empfiehlt aber dennoch den Bürgerinnen und Bürgern, sich in der Öffentlichkeit nur in Gruppen aufzuhalten, wenn diese auf maximal fünf Personen oder auf Angehörige aus zwei Hausständen beschränkt sind. Ebenfalls eine Empfehlung ist, in nicht öffentlichen Veranstaltungen auf eine Obergrenze der Teilnehmer in geschlossenen Räumen von 50 und im Freien auf 100 zu achten. Sollte auch im Gebiet des Landkreises Rosenheim der Schwellenwert von 50 überschritten werden, wird eine verpflichtende Einführung geprüft. Dr. Hierl kündigte an, dass das Gesundheitsamt die Lage sehr genau beobachten und überprüfen werden.
Bericht: Stadt Rosenheim – Foto: Hötzelsperger