Der Kneippverein Prien teilt mit: Die Literatur-Lesungen donnerstags, 15-16 Uhr, im evangelischen Gemeindezentrum Prien, coronabedingt bis auf Weiteres ausfallen.
Verdachtsfälle auf neue Omicron-Variante bei zwei Reiserückkehrern in der Region
In Stadt und Landkreis Rosenheim gibt es derzeit zwei Verdachtsfälle bei Reiserückkehrern auf die neue Omicron-Variante. Der erste Fall wurde dem Gesundheitsamt Rosenheim am Wochenende gemeldet. Die Person aus dem Landkreis war am vergangenen Mittwoch von Kapstadt nach Deutschland geflogen und am Donnerstag am Flughafen in München gelandet. Ein noch am Ankunftstag (25.11.2021) durchgeführter Antigentest zeigte ein negatives Testergebnis. Ein weiterer Selbsttest am nächsten Morgen brachte ein positives Testergebnis, welches durch einen PCR-Test am Samstag bestätigt wurde.
Der Erkrankte ist vollständig geimpft und hatte leichte grippale Symptome. Bei zwei weiteren Familienmitgliedern im Haushalt des Reiserückkehrers wurde mittlerweile ebenfalls ein positiver PCR-Test durchgeführt. Beide sind vollständig geimpft.
Vonseiten des Gesundheitsamtes wurde noch am Wochenende eine 14-tägige häusliche Quarantäne für den Indexfall und die beiden Familienmitglieder angeordnet. Darüber hinaus wurde das untersuchende Labor beauftragt, eine sogenannte variantenspezifische PCR-Diagnostik (vPCR) durchzuführen. Diese soll klären, ob es sich um eine Infektion mit einer besorgniserregenden Virusvariante handeln könnte. Das endgültige Ergebnis der vPCR steht noch aus. Zeigt die vPCR ein positives Ergebnis, wird eine Genomsequenzierung durchgeführt.
Ein weiterer Fall eines PCR-positiven Reiserückkehrers aus Südafrika wurde dem Rosenheimer Gesundheitsamt gestern gemeldet. Die Person wurde nach seiner Ankunft am Sonntag (28.11.21) am Flughafen München positiv getestet und von den Behörden vor Ort eine 14-tägige Quarantäne in einem Hotel am Flughafen angeordnet. Auch hier wurden weitergehende Untersuchungen angeordnet.
In dem Flugzeug befanden sich zehn weitere Reiserückkehrer aus Südafrika, die in Stadt und Landkreis Rosenheim leben. Ihre PCR-Tests nach der Einreise am Flughafen zeigten ein negatives Testergebnis. Auch sie befinden sich in häuslicher Quarantäne. Nach den Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung gilt aktuell für alle Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet wie Südafrika die Verpflichtung zur 14-tägigen häuslichen Quarantäne, die nicht verkürzt werden kann. Zusätzlich muss zur Beendigung der Quarantäne an Tag 14 eine negative PCR-Testung vorliegen.
Insgesamt sind im Zeitraum zwischen 26. und 29. November 23 negativ getestete Personen aus Virusvariantengebieten im südlichen Afrika eingereist, für die eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht. Bislang haben sich über die Digitale Einreiseanmeldung weitere drei Personen angemeldet, die am 1. und 2. Dezember aus einem dieser Virusvariantengebiete einreisen werden.
„Für das Gesundheitsamt besteht aufgrund der Reiseanamnesen der beiden positiv getesteten Reiserückkehrer der Verdacht, dass es sich bei den Infektionsfällen um die Omicron-Variante (B.1.1.529) handeln könnte. Durch die weiterführenden Laboruntersuchungen hoffen wir, schnell genauere Informationen zu erhalten. Nach Aussage der führenden deutschen Virologen ist derzeit noch zu wenig über Übertragbarkeit, Schwere der Erkrankung und Wirksamkeit der Impfstoffe bei der Omicron-Variante bekannt. Die bisherigen Erkenntnisse geben aber Anlass zur Sorge, dass es sich um eine hochansteckende Variante mit einem relevanten Immunescape handeln könnte. Das heißt, dass der Schutz einer durchgemachten Erkrankung und einer erfolgten vollständigen Impfserie durch eine „Immunflucht“ gemindert sein könnte. Trotzdem stellt die vollständige Grundimmunisierung zusammen mit einer Boosterung nach einem halben Jahr den bislang besten Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf auch bei der Omicron-Variante dar, kommentiert Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim, die aktuelle Situation.
Pressemitteilung Nr. 076 vom 30. November 2021
Anhaltende angespannte Lage in oberbayerischen Krankenhäusern
Aufschiebbare stationäre Behandlungen in weiteren neun
oberbayerischen Krankenhäusern ausgesetzt
Mit Blick auf die weiterhin höchst kritische Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern hat die Regierung von Oberbayern neun weitere Krankenhäuser in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München dazu verpflichtet, von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Diese Kliniken, die bislang COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt haben, sollen nun ebenfalls stationäre Kapazitäten für Notfallpatienten, COVID-19-Patienten und Patienten, deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, reservieren. Die aktuelle Anordnung gilt bis einschließlich 10. Januar 2022.
Oberstes Ziel der Anordnung ist es weiterhin, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen. Daher hat die Regierung die bereits am 19.11.2021 für die COVID-19-Schwerpunkt-Krankenhäuser erlassene Regelung auf die folgenden Krankenhäuser ausgedehnt:
ZRF München:
WolfartKlinik, Gräfelfing
Clinic Dr. Decker,
Klinik Josephinum,
Dr. Lubos Kliniken Bogenhausen,
Maria-Theresia-Klinik,
Krankenhaus für Naturheilweisen München-Harlaching,
Paracelsus-Klinik München,
Sana Klinik München,
Schön Klinik München Harlaching.
Die Anordnungen sind erforderlich, weil weiterhin ein ungebremst exponentielles Wachstum des Infektionsgeschehens sowie ein hoher Belegungsdruck für Intensivbetten zu verzeichnen ist, die in Oberbayern trotz der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten derzeit fast vollständig ausgelastet sind. Zugleich ist eine Abverlegung von Notfallpatienten in die übrigen bayerischen Regierungsbezirke aktuell kaum mehr möglich, da auch dort die Intensivkapazitäten ausgelastet sind. Deshalb wurden inzwischen bereits Patienten in andere Bundesländer verlegt.
Weiterhin gilt: Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte.
Soweit aufgrund der Anordnung bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.
Dienstag, 30. November:
Rosenheimer Gesundheitsamt ruft zur Masernimpfung auf – Neben dem allseits präsenten Thema der Corona-Impfungen gibt es andere schwerwiegende Infektionskrankheiten, gegen die wirkungsvolle Schutzimpfungen existieren. Auch hier besteht Nachholbedarf in Stadt und Landkreis Rosenheim.
Stadt und Landkreis Rosenheim liegen bei der Durchimpfungsrate von Masern bei den Schulanfängern in Bayern auf den letzten Plätzen. Das hat eine aktuelle Auswertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gezeigt. Bei den Kindern, die mindestens einmal geimpft wurden, landete Rosenheim auf dem letzten Platz. Bei Kindern die mindestens zwei Masernimpfungen erhalten haben, auf dem vorletzten Platz. Für das Schuljahr 2019/20 lag die Quote für mindestens eine Impfung bei 91,4 Prozent, für mindestens zwei Impfungen bei 84,2 Prozent und damit deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt von 97,3 bzw. 93,1 Prozent. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt eine Impfquote von 95 Prozent. Vor diesem Hintergrund appelliert der Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim Dr. Wolfgang Hierl an die Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen: „Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Masern sind auch präsent. So ereigneten sich im Landkreis Rosenheim im Rahmen eines familiären Ausbruchs im Jahr 2020 fünf Fälle bei ungeimpften Personen. Impfungen sind der wirksamste Schutz vor Ansteckung. Die Impfstoffe sind sicher und in der Regel gut verträglich“. Auch in Hinblick auf Mitbürger, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, haben wir eine gewisse Verantwortung, so Hierl.
Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit. Die Erkrankung kann einen schweren Verlauf nehmen mit Mittelohr- und Lungenentzündung. In einigen Fällen kann sie zu einer schwerwiegenden Gehirnentzündung mit bleibenden Schäden oder sogar zum Tod führen. „Auch wenn wir in Bayern in den letzten beiden Jahren vor großen Masernausbrüchen verschont geblieben sind, so müssen wir in Rosenheim aufgrund der bestehenden Impflücken jederzeit mit einem Masernausbruch, zum Beispiel in Schulen oder Kindergärten rechnen“, sagt Hierl. „Wir dürfen uns mit der roten Laterne nicht zufriedengeben und nicht nachlassen mit unseren Bemühungen, die Masern zu eliminieren“. Stadt und Landkreis Rosenheim sind hier bereits auf einem guten Weg. Im Vergleich zwischen den Schuljahren 2008/09 und 2019/20 konnte die Quote der mindestens zweimal geimpften Schulanfänger um 10,2 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Kinder das erste Mal im Alter von 11 bis 15 Monaten mit dem Kombinationsimpfstoff Masern-Mumps-Röteln impfen zu lassen. Die zweite Masernimpfung kann vier Wochen später erfolgen, sollte aber bis zum Ende des zweiten Lebensjahres erfolgt sein. Auch Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und entweder nicht geimpft sind, als Kind nur einmal geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, sollten sich impfen lassen. „Nur wer in der Kindheit zweimal oder im Erwachsenenalter einmal gegen Masern geimpft wurde, ist wirksam geschützt“, betont Hierl.
Informationen und Beratung zur Masernimpfung gibt es bei den Haus- und Kinderärzten in der Region oder direkt beim Gesundheitsamt in Rosenheim.Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz (als Teil des Infektionsschutzgesetzes) verfolgt das Ziel, Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen und Kindertageseinrichtungen – Kitas) vor der Ansteckung und damit vor möglichen schweren Folgen einer Maserninfektion zu schützen. Ganz besonders gilt dies für Kinder, die aufgrund ihres jungen Alters noch nicht selbst geimpft werden können und auf ein geschütztes Umfeld angewiesen sind. Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass Kinder ab dem 1. Geburtstag eine und ab dem 2. Geburtstag zwei Masernimpfungen gegenüber der Kita oder der Schule aufweisen müssen (oder alternativ eine ärztliche Bescheinigung über Masernimmunität oder Kontraindikation). Mit Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.21 gilt die Nachweispflicht auch für alle nach 1970 geborenen Personen, die bereits vor dem 01.03.20 in einer vom Masernschutzgesetz betroffenen Einrichtung betreut wurden oder tätig waren. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wegen einer Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeld geahndet werden oder auch unter Umständen zu einem Betretungsverbot führen kann. Ein vollständiger Impfschutz, wie von der STIKO empfohlenen, ist auch gegen andere schwere Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel Keuchhusten, Kinderlähmung und Hepatitis B wichtig. Auch hier belegen Stadt und Landkreis Rosenheim bei den am schlechtesten geimpften Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern den vorletzten Platz. Die Impfquote der Kinder in der Region liegt stark unter dem bayerischen Durchschnitt.
Mehr Informationen zum Thema gibt es auch im Internet unter:
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/masern/
https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/
Montag, 29. November:
Stadt Rosenheim informiert: Zusätzliche Corona-Hilfen für Hotspot-Regionen – Landräte und Oberbürgermeister der Region 18 wenden sich in gemeinsamen Schreiben an Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger – Die Landräte und Oberbürgermeister der Hotspot-Landkreise in Südostoberbayern fordern eine Ausweitung der Corona-Hilfen für die betroffenen Regionen. Auf Initiative von Mühldorfs Landrat Max Heimerl wandten sich die Landräte der Landkreise Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land und Rosenheim sowie der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim in einem gemeinsamen Schreiben an den Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Sie begründen ihre Forderung damit, dass aufgrund der hohen Inzidenz für Hotspot-Regionen bereits seit Anfang November unter anderem mit der Einführung von 2G in Clubs und Bars sowie 3G+ in der Gastronomie und Hotellerie verschärfte Maßnahmen galten. Dies habe teilweise zu erheblichen Umsatzeinbußen insbesondere in Gastro- und Beherbergungsbetrieben geführt. Aber auch Handel und weitere lokale Unternehmen haben das zurückhaltende Konsum- und Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger gespürt, was in den betroffenen Branchen zu einem deutlichen wirtschaftlichen Rückgang geführt hat. Der aktuell geltende regionale Lockdown schränkt die Wirtschaft dort in bedrohlicher Weise noch weiter ein. Die Landräte und Oberbürgermeister appellieren daher in ihrem Schreiben an Staatsminister Aiwanger, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass zusätzliche wirtschaftliche Hilfen für die Landkreise und Städte bewilligt werden. Sei es in Form von Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder Zuschüssen.
Freitag, 26. November:
Aiwanger: „Überbrückungshilfen des Bundes müssen gezielt weiter verbessert werden – Eigenkapitalzuschuss auf 50 Prozent erhöhen“ – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die Umsetzung seiner Forderung, die bewährte Überbrückungshilfe des Bundes zu verlängern. Allerdings seien weitere Verbesserungen nötig, um den betroffenen Betrieben gezielt zu helfen. Aufgrund der neuerlichen Einschränkungen des wirtschaftlichen Lebens und Lockdowns in Hotspot-Regionen hat das Bundeswirtschaftsministerium die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 angekündigt. Aiwanger lobt diesen Schritt: „Betroffene Unternehmen von Gastronomie, Hotellerie und Schaustellern bis hin zur Veranstaltungsbranche benötigen jetzt frische Liquidität. Ich begrüße es deshalb, dass der Bund wie von uns gefordert die Überbrückungshilfe III Plus verlängert und ab Januar als Überbrückungshilfe IV weiterführt. Das System der bundesweiten Überbrückungshilfen hat sich bestens bewährt und den bayerischen Betrieben bisher über 8 Milliarden Euro gebracht. Gerade auch die Einführung des Eigenkapitalzuschusses als Kompensation eines Unternehmerlohnes hat bei vielen für Entspannung gesorgt.“ Der Eigenkapitalzuschuss beträgt derzeit 40 Prozent der Fixkosten. Aiwanger fordert hier eine Erhöhung auf 50 Prozent, um den Betrieben mehr dringend benötige Liquidität in schwierigen Zeiten zu verschaffen.
Die Überbrückungshilfe III Plus gilt noch bis Jahresende 2021. Für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 werden den Betrieben bis zu 100 Prozent der betrieblichen Fixkosten erstattet. Zugangsvoraussetzung ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent gegenüber den jeweiligen Monaten aus 2019. Aiwanger: „Wir müssen die Wirtschaftshilfen nicht neu erfinden. Was wir brauchen, ist ein schnelles Update aus Berlin. Dazu gehören beispielsweise die Kombination von Überbrückungshilfe und Neustarthilfe für Selbstständige, eine Erhöhung des Eigenkapitalzuschusses sowie Abschlagszahlungen auch für Änderungsanträge.“ Modellrechnungen des Bayerischen Wirtschafsministeriums zeigen: Würde man stattdessen wie im Vorjahr auf neue Programme zur Umsatzerstattung in Höhe von 75 Prozent setzen, müssten Betriebe mit deutlich geringeren Wirtschaftshilfen rechnen. Ein Schaustellerbetrieb würde mehr als 7.000 Euro weniger erhalten, eine Dorfgaststätte mit Hotelbetrieb sogar bis zu 17.000 Euro weniger. Einen bayerischen Alleingang mit weiteren parallelen Programmen hält Aiwanger deshalb aktuell für nicht zielführend: „Das jetzige System mit Abwicklung über die IHK ist eingespielt und funktioniert kurzfristig. Der Aufbau eines eigenen Programms würde wertvolle Zeit kosten. Unternehmen hätten von eigenen Landesmitteln auch keine Vorteile: Die Hilfsbeträge würden geringer ausfallen und wären gleichzeitig nicht mit den Coronahilfen vom Bund kombinierbar. Bayerische Hilfen würden den Unternehmen von den Bundeshilfen abgezogen. Bundesgeld würde durch bayerisches Geld ersetzt, was auch haushaltsrechtlich sehr problematisch ist. Wir setzen also weiter konsequent auf die Überbrückungshilfen des Bundes, beobachten aber genau, ob und wo wir zusätzlich helfen müssten. Ich bin zuversichtlich, dass Berlin unseren Forderungen in vielen Punkten entgegenkommen wird, um unsere Betriebe durch die aktuelle Misere zu führen.“ Neben den Überbrückungshilfen setzt Bayern auch auf Kreditprogramme der LfA-Förderbank. Außerdem wurden bereits in der Vergangenheit Steuerstundungen der Finanzämter für bayerische Unternehmen in Milliardenhöhe gewährt.
Die bayerischen Ergänzungsvorschläge für die Überbrückungshilfe im Überblick:
- Insbesondere für die nun abgesagten Weihnachtsmärkte müssen die Sonderregelungen der Veranstaltungsbranche für Absagen bis zum Jahresende ausgeweitet werden. Damit können Ausfall- und Vorbereitungskosten abgesagter Veranstaltungen erstattet werden. Bisher greift die Regelung nur für Absagen von Veranstaltungen bis August 2021.
- Schon heute gewährt die Überbrückungshilfe III Plus Unternehmen, die schon länger unter Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen leiden, einen Aufschlag von bis zu 40 Prozent der erstattungsfähigen Fixkosten. Der Bund hat diesen Eigenkapitalzuschuss als Reaktion auf den geforderten fiktiven Unternehmerlohn eingeführt. Bayern verlangt eine Erhöhung des Eigenkapitalzuschusses auf 50 Prozent und die Verlängerung bis März 2022.
- Bayern setzt sich dafür ein, dass die Eigenleistung des Unternehmers besser honoriert wird. Selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer sollen deshalb sowohl die vorgesehene Neustarthilfe in Höhe von 1.500 Euro pro Monat als auch die Überbrückungshilfe beantragen können.
- Bis zu 100 Prozent Fixkosten-Erstattung auch bei der Überbrückungshilfe IV.
- Die betroffenen Unternehmen brauchen jetzt Liquidität. Deshalb setzt sich Bayern dafür ein, dass auch bei Änderungsanträgen Abschlagszahlungen erfolgen. Bei Neuanträgen der Überbrückungshilfe IV müssen weiterhin Abschlagszahlungen ausgezahlt werden.
- Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III Plus, die am 31. Dezember 2021 endet, muss verlängert werden.
Priener Kneippverein informiert: Nun hat es uns schon wieder erwischt – das Coronavirus – und bringt so einiges in unserem Leben durcheinander. Gerade jetzt zur dunklen und staden Zeit, wo sich jeder nach Gemeinsamkeit und Feierlichkeit sehnt, müssen wir passen. Unsere schönen Veranstaltungen zum Jahresende sind leider abgesagt (am 28.11. die Christbaumtaufe und am 11.12.21 die Weihnachtsfeier im Alpenblick). Wir wollen nichts riskieren und auch Niemanden ausschließen müssen, deshalb begnügen wir uns dieses Jahr mit unserem winterweiß geschmückten Kneipp-Baum im Winterwald, am Wendelsteinplatz im Priener Zentrum. Die Eröffnung des Winterwaldes ist übrigens schon morgen, am Freitag, den 26.11.21 um 18 Uhr. Dann fangen die Bäumchen zu funkeln an und jeder kann dort mit Abstand und Anstand flanieren und ein wenig Weihnachtsgefühle tanken. Empfehlenswert ist auch „Prien leuchtet“ mit vielen wunderbaren Ideen, um die Vorweihnachtszeit einmal anders zu gestalten. Positiv eingestellt, hoffen wir, daß sich die Situation bis zum Jahresende soweit bessert, daß wir euch eine fröhliche Neujahrsfeier, am 06.01.2022 (Heilige Drei Könige) um 15 Uhr auf den Schären, Treffpunkt am Pavillon bescheren dürfen, zu der ihr alle, auch mit Begleitung oder Gästen, ganz herzlich eingeladen seid! Wir wollen das Jahr 2022 mit kneippschen Tugenden wie Bewegung, Tanz und Meditation, freudig begrüßen und beginnen. Nach soviel Isolation und Zurückhaltung liegt der Fokus auf Gemeinsamkeit und Freude, die wir in der Gruppe genießen. Nun bleibt uns nur übrig, euch allen von Herzen eine gute, lichtvolle und friedliche Weihnachtszeit mit Ruhe, Gelassenheit und Freude, zu wünschen! Herzlichst grüßt euch das Vorstandsteam vom Kneippverein Prien e.V. i.V. Christiane Möhner
Donnerstag, 25. November:
Region 18 einigt sich auf gemeinsame Maßgaben für Nikolausveranstaltungen – Brauchtum pflegen auch während der Pandemie – gerade in der Vorweihnachtszeit erhält dieses Thema besondere Bedeutung. Die Landkreise Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn und Traunstein sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim haben sich daher gemeinsam darüber abgestimmt, unter welchen Maßgaben die regionalen Traditionen rund um den Nikolaustag in diesem Jahr möglich sein können. Wichtig ist allen Beteiligten, auch in diesen herausfordernden Zeiten die Bedeutung des heimischen Brauchtums nicht aus den Augen zu verlieren. Gleichzeitig sollen der Schutz der Bevölkerung und gegenseitige Rücksichtnahme im Zentrum stehen, um ein weiteres Ansteigen der Infektionszahlen zu vermeiden.
Das bayernweit hohe Infektionsgeschehen und die besorgniserregende Situation in den Kliniken machen leider auch in diesem Jahr besondere Regelungen für Veranstaltungen notwendig. Entsprechend der am Mittwoch in Kraft getretenen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSM) sind Veranstaltungen und Ansammlungen im öffentlichen Raum untersagt. Aus diesem Grund können leider auch die öffentlichen Auftritte des Nikolaus sowie Krampusläufe nicht in gewohnter Form stattfinden.
Die Gesundheitsämter sprechen folgende Empfehlungen für eine Durchführung aus:
- Ausschließlich private Hausbesuche unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (2 Hausstände, max. 5 Personen)
- Die Anzahl der gemeinsam zu den Hausbesuchen gehenden Begleiter des Nikolaus sollte sich auf möglichst wenige Personen (z.B. 3 Aktive) beschränken
- Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gruppen auf 2G+
- Keine Teilnahme von Personen mit covid-19-typischen Krankheitssymptomen
- Ein Besuch ausschließlich im Freien ohne Betreten der Häuser
- Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern
- Ansammlungen größerer Menschenmengen sollen auch im privaten Bereich vermieden werden
- Im Übrigen gelten die Regelungen der 15. BayIfSMV
KNEIPPVEREIN PRIEN a. CHIEMSEE informiert: Absage 28.11.21 Christbaumtaufe um 16 Uhr auf den Priener Schären und / Absage 11.12.21 Weihnachtsfeier um 16 Uhr in der „Gaststätte Alpenblick“. Die derzeitige Coronalage zwingt den Kneipp Verein Prien e.V. leider zu diesen Maßnahmen. Wir bedanken uns bei unseren Mitgliedern für ihre Treue und wünschen dennoch eine lichtvolle Weihnachtszeit!
Mittwoch, 24. November:
ZV Bergerlebnis Berchtesgaden zur Beherbergung von Geschäftsreisenden
Sehr geehrte Gastgeber & Partner, heute haben wir nochmal alle wichtigen Informationen zum regionalen Hotspot-Lockdown für Sie zusammengefasst: Überschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 1.000, gilt Folgendes:
- Gastronomiebetriebe jeder Art sind untersagt; zulässig ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken, wobei der Verzehr vor Ort untersagt ist.
- Übernachtungsangebote dürfen von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften nur für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Aufenthalte zur Verfügung gestellt werden; hier gilt 3G Plus. Nicht geimpfte und genesene Personen müssen bei der Ankunft und alle 48h einen negativen PCR-Test vorlegen. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
- Achtung, auch Gastgeber unterliegen der 3G-Pflicht: Geimpft, genesen oder ein 24h alter POC-Schnelltest/48h alter PCR-Test.
Geschlossen sind alle Kulturstätten, insbesondere:
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten,
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Bühnen und ähnliche Einrichtungen,
- zoologische und botanische Gärten.
Verboten sind alle Freizeiteinrichtungen und -veranstaltungen, insbesondere:
- Freizeitparks und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen; Freizeitaktivitäten dürfen gewerblich weder unter freiem Himmel noch in geschlossenen Räumen angeboten werden.
- Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken sind untersagt.
- Der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr sowie von touristischen Bahnverkehren und Flusskreuzfahrten ist untersagt.
- Die Öffnung und der Betrieb von Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen und Wellnesszentren sowie Saunen ist untersagt.
- Der Betrieb von Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen ist untersagt.
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde macht unverzüglich amtlich bekannt, sobald in ihrem Gebietsbereich die vom Robert Koch-Institut im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den Wert von 1.000 überschreitet. In diesem Fall finden ab dem nächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag die vorgesehenen Regelungen Anwendung. Die Kreisverwaltungsbehörde macht in gleicher Weise bekannt, sobald der Wert von 1.000 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschritten wurde.
Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(15. BayIfSMV) vom 23. November 2021
Stadt Rosenheim: 7-Tage-Inzidenz über 1.000 – Hotspot-Lockdown ab 25. November – Die Bayerische Staatsregierung hat die Corona-Regeln aufgrund stark steigender Infektionszahlen und der damit einhergehenden Überlastung des Gesundheitssystems verschärft. Ab heute, 24.11.2021, gelten neue Einschränkungen, speziell für ungeimpfte Personen. Ab morgen (25.11.) tritt in Städten und Landkreisen, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschritten wird, ein sog. Hotspot-Lockdown in Kraft. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Rosenheim gestern (23.11.) und heute (24.11.) den Schwellenwert von 1.000 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat, gelten in der Stadt Rosenheim ab morgen, Donnerstag, 25.11.2021, 0.00 Uhr folgende zusätzliche Beschränkungen:
Alle Veranstaltungen, Einrichtungen und Betriebe, die Zugangsbeschränkungen unterliegen, sind untersagt. Das bedeutet speziell die Schließung von:
- Gastronomiebetrieben (die Abgabe im Rahmen von To-Go-Konzepten sowie die Lieferung von Speisen und Getränken sind weiterhin zulässig)
- Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen, etc.
- körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen sind Friseurinnen und Friseure sowie medizinische, therapeutische oder pflegerische Angebote)
- Betrieben des Beherbergungswesens hinsichtlich Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken (Übernachtungsangebote dürfen nur für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Aufenthalte zur Verfügung gestellt werden),
- sämtlichen Kulturstätten (z. B. Museen, Ausstellungen, Theater und Kinos).
- allen Freizeiteinrichtungen und -veranstaltungen (z. B. Führungen, Bäder, Saunen, Spielhallen, Wettannahmestellen)
- Bibliotheken und Archiven
- außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung in Präsenz (Prüfungen sind in Präsenz weiterhin zulässig)
- Hochschulen hinsichtlich Präsenzveranstaltungen (Prüfungen; praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Veranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, sind ausnahmsweise weiterhin zulässig, wenn sichergestellt ist, dass zwischen allen Beteiligten grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird).
Darüber hinaus sind Versammlungen, Ansammlungen und öffentliche Festivitäten untersagt. Ausnahmen sind Versammlungen im Sinne des Art. 8 Grundgesetz. Betriebe des Groß- und Einzelhandels sowie Dienstleitungs- und Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr bleiben geöffnet. Es gilt jedoch eine Kundenbegrenzung auf eine Kundin oder einen Kunden je 20 m2 Ladenfläche. Die Hotspot-Lockdown-Beschränkungen werden wieder aufgehoben, sobald die 7-Tage-Inzidenz von 1.000 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
Landratsamt Rosenheim: Der Landkreis Rosenheim hat heute im Amtsblatt die Überschreitung des Schwellenwerts von 1.000 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner amtlich bekannt gemacht. Die in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgeschriebenen Rechtsfolgen (§15 der 15. BayIfSMV) treten damit am morgigen Donnerstag (00:00 Uhr) in Kraft. Das Amtsblatt finden Sie unter folgendem Link: https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2021
Stadt Rosenheim: Corona-Impfungen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung – Erfreuliche Zunahme des Impfgeschehens macht Organisationsänderung erforderlich. Seit der jüngsten Verschärfung der Corona-Regeln nehmen erfreulicherweise die Erstimpfungen im Rosenheimer Impfzentrum deutlich an Fahrt auf. Dazu kommt eine immer größer werdende Anzahl an sog. Booster-, also Auffrischungsimpfungen. Die zunehmende Nachfrage macht es erforderlich, für eine erhöhte Impftaktung und eine optimierte Auslastung der Impfkapazitäten ab Freitag, 26.11.2021, wieder ausschließlich mit Impfterminen zu arbeiten. „Wir wissen, dass viele Menschen die unkomplizierte Möglichkeit gerne genutzt haben, ohne Voranmeldung ins Impfzentrum zu kommen und sich spontan impfen zu lassen. Die starke Zunahme der Impfnachfrage lässt dieses Verfahren allerdings nicht länger zu. Obwohl inzwischen acht Impfstraßen geöffnet sind und in der nächsten Woche eine weitere neunte Impfstraße in Betrieb geht, müssen die bestehenden Impfkapazitäten effizienter genutzt und über die Terminvergabe bestmöglich beplant werden. Im Interesse geordneter Abläufe im Impfzentrum bitte ich die Bürgerinnen und Bürger hierfür um Verständnis“, so Oberbürgermeister Andreas März. Größter Vorteil der Terminvereinbarung ist, dass die Abwicklung deutlich effizienter wird und dadurch viele neue Termine verfügbar werden. Im Internet unter https://impfzentren.bayern/ können Impftermine gebucht, storniert und neu vereinbart werden. Zur weiteren Erhöhung der Impfkapazitäten in Stadt und Landkreis wird voraussichtlich ab 15.12.2021 das Impfzentrum in der Inntalhalle seinen Betrieb wieder aufnehmen. Die erforderlichen Sanierungsarbeiten am Hallendach sollen bis dahin abgeschlossen sein. „Mit der Inntalhalle können wir die Kapazitäten des Impfzentrums um zwei Drittel auf dann 15 Impfstraßen erweitern. Für das Impfen als der wirksamsten Waffe im Kampf gegen das Coronavirus stehen damit ausreichend Kapazitäten zur Verfügung“, so März.
Gemeinde Prutting teilt mit, dass aufgrund der derzeitigen Corona-Situation die Turnhalle ab 25.11.2021 wieder geschlossen hat.
BLUTSPENDEDIENST: Sicherheitskonzept wird weiter ausgebaut – ab 29. November gilt bundesweit für alle DRK/BRK Blutspendetermine eine 3G-Regelung – Die Sicherheit im Rahmen der Blutspende hat oberste Priorität. Eine tragende Säule ist der Schutz von Spenderinnen und Spendern auf den Terminen, ohne deren freiwilliges Engagement viele Mitmenschen keine Überlebenschance hätten.Aufgrund der bundesweit rasant ansteigenden Neuinfektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) sowie der damit verbundenen Hospitalisierungsrate, werden die DRK/BRK Blutspendedienste ihre bisherigen, erfolgreichen Sicherheitskonzepte noch weiter verstärken. Ab Montag, den 29. November 2021 gilt daher auch auf allen vom Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BSD) durchgeführten Blutspendeterminen eine 3G-Regelung. Zutritt erhalten ausschließlich Menschen, die den Status geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermeiden, kann der für nicht geimpfte und nicht genesene Personen erforderliche Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nicht unmittelbar vor den Spendelokalen erfolgen. Zur Sicherung der notwendigen Blutversorgung bittet der BSD verstärkt darum, die angebotenen Termine unter Erfüllung der 3G-Regelung in den kommenden Wochen dringend wahrzunehmen. Das gespendete Blut selbst wird auch weiterhin nicht auf SARS-CoV-2 getestet, da das Virus nicht durch Blut oder Blutpräparate übertragen werden kann. Die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen dienen allein dem Schutz der Spenderinnen und Spender sowie der haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.
Die geplanten Blutspende-Termine für Dezember 2021 im Kreisverband Rosenheim:
Donnerstag 02.12.2021 |
83512 Wasserburg am Inn Alkorstr. 14 |
15:30 Uhr – 20:30 Uhr Badria-Halle |
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/wasserburg | ||
Mittwoch 08.12.2021 |
83101 Rohrdorf Bürgermeister-Hollinger-Platz 2 |
16:00 Uhr – 20:00 Uhr Turnhalle Turner Hölzl |
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/rohrdorf | ||
Montag 13.12.2021 |
83093 Bad Endorf Kirchplatz 3 |
15:00 Uhr – 20:00 Uhr Pfarrheim St. Jakob |
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/badendorf | ||
Donnerstag 23.12.2021 |
83059 Kolbermoor Breitensteinstr. 1 |
16:00 Uhr – 20:00 Uhr Adolf-Rasp-Schule |
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/kolbermoor |
Tourist-Information Bernau meldet: Aufgrund der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 1.000 gilt für den Landkreis Rosenheim ab Donnerstag, 25.11. ein regionaler Hotspot-Lockdown. Das bedeutet u.a. die Schließung von Sportstätten, Bädern, Thermen und Saunen. Daher muss auch das Familienbad BernaMare in Bernau am Chiemsee ab Donnerstag, den 25. November 2021 bis voraussichtlich 15. Dezember 2021 schließen.
Dienstag, 23. November:
Rosenheim: „Opern auf Bayrisch“ im KU’KO erneut verschoben – Die Opernparodie „Opern auf Bayrisch“ mit Gerd Anthoff, Conny Glogger & Michael Lerchenberg, die bereits als Ersatztermin für Samstag, den 27. November 2021 im Kultur+Kongress Zentrum Rosenheim geplant war, wurde erneut verschoben auf Sonntag, 05. März 2023. Durch die Saalplanänderung müssen bereits gekaufte Tickets am Ticketschalter im KU’KO umgetauscht werden. Die Tickets können natürlich auch storniert werden. Der Ticketschalter des Kultur+Kongress Zentrums Rosenheim in der Kufsteiner Str. 4 hat Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr und am Samstag von 10.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.
Montag, 22. November:
Liebe Mitglieder und Freunde vom Torfbahnhof Rottau, wir haben uns im Vorstand entschlossen, die für diesen Freitag geplante Mitgliederversammlung abzusagen. Der Landkreis Rosenheim steuert stark auf eine Inzidenz von 1000 und damit auf eine Schließung der Gastronomie zu. Wir planen deshalb, im nächsten Jahr die Versammlung für die Jahre 2020 und 2021 zusammen zu legen. Hoffentlich ist das dann Anfang März wieder möglich und der Verein könnte in den üblichen Rhythmus der Mitgliederversammlungen zurück finden. Erik Baugu, 1. Vorsitzender, Museumsverein Torfbahnhof Rottau e.V. – www.museum-torfbahnhof.de
Stadt Rosenheim: Erfreuliche Disziplin bei Einhaltung der Corona-Regeln – Die heimische Gastronomie setzt die Kontrollen zur Einhaltung der 2G- und 2Gplus-Regeln inzwischen erfreulich stringent um. Das ist Ergebnis von Überprüfungen durch Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes zusammen mit Beamten der Polizeiinspektion Rosenheim am vergangenen Freitag, 19.11. und am Samstag, 20.11.2021. Insgesamt wurden 31 Betriebe der Nachtgastronomie auf die Einhaltung der geltenden 2G- und 2Gplus-Regeln kontrolliert. „Die Bilanz unserer Kontrollmaßnahmen ist überwiegend positiv“, resümiert Ordnungsamtsleiter Oliver Horner. „Die kontrollierten Betriebe setzen die Regelungen zumeist gut um. Kleinere Unregelmäßigkeiten haben wir vor Ort direkt mit den Betreibern geklärt. Größere Beanstandungen gab es in vier Fällen. Diese werden zur Anzeige gebracht und können – nach rechtlicher Prüfung -Bußgeldbescheide nach sich ziehen. Wiederholte Verstöße einzelner Betriebe konnten bisher nicht festgestellt werden“, so Horner abschließend. Solange in der Stadt Rosenheim die Inzidenzschwelle von 1.000 nicht überschritten wird werden die Kontrollen fortgesetzt.
Mit Blick auf die weiterhin höchst kritische Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern hat die Regierung von Oberbayern sechs weitere Krankenhäuser in den Rettungszweckverbänden Ingolstadt, Erding und Traunstein dazu verpflichtet, von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Diese Kliniken, die bislang COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt haben, sollen nun ebenfalls stationäre Kapazitäten für Notfallpatienten, COVID-19-Patienten und Patienten, deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, reservieren. Somit ist in Oberbayern nun auch Stufe 3b des Notfallplans zur Corona-Pandemie in Kraft gesetzt. Die aktuelle Anordnung gilt bis einschließlich 10. Januar 2022.
Oberstes Ziel der Anordnung ist es weiterhin, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen. Daher hat die Regierung die bereits in der vergangenen Woche für die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser erlassene Regelung auf die Krankenhäuser VAMED Klinik Kipfenberg (Region Ingolstadt), Klinik Wartenberg und AirportClinic M (Region Erding) sowie Kreisklinik Berchtesgaden, InnKlinikum Haag in Oberbayern und Salzachklinik Fridolfing (Region Traunstein) ausgedehnt. Die Anordnungen sind erforderlich, weil weiterhin ein ungebremst exponentielles Wachstum des Infektionsgeschehens sowie ein hoher Belegungsdruck für Intensivbetten, die in Oberbayern derzeit zu 95 Prozent ausgelastet sind, zu verzeichnen ist. Zugleich ist eine Abverlegung von Notfallpatienten in die übrigen bayerischen Regierungsbezirke aktuell nur noch in ausgewiesenen Sonderfällen möglich, da auch dort die Lage in den Kliniken kritisch ist. Analog zur Stufe 3a gilt auch für Stufe 3b des Corona-Notfallplans: Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte. Soweit aufgrund der Anordnung bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.
Erzbischöfliches Ordinariat München informiert zu „Nacht der Lichter“ zum Adventsbeginn –Gebete und Lieder aus Taizé bei Kerzenlicht in sechs Kirchen in und um München- Eine „Nacht der Lichter“ mit Gebeten und Liedern aus Taizé findet am Freitag, 26. November, ab 19.30 Uhr in Kirchen in und um München statt. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie findet dieses Jahr anstelle der traditionellen zentralen Veranstaltung im Münchner Liebfrauendom wieder eine „Nacht der Lichter“ an verschiedenen Orten unter Einhaltung der Infektionsschutzkonzepte für Gottesdienste statt. In St. Peter und Paul in Olching, Nöscherstraße 1, St. Margaret in Markt Schwaben, Erdinger Straße 1, sowie in den Münchner Gotteshäusern Carolinenkirche, Sarasatestraße 16, Obermenzing, Jerusalemkirche, Eichenstraße 18, Taufkirchen, St. Paul, St. Pauls-Platz 11, Westend, und Stephanuskirche, Nibelungenstraße 51, Neuhausen-Nymphenburg, werden insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene aus allen christlichen Konfessionen mit Liedern, Texten, Gebeten und in der Stille bei Kerzenlicht den Anfang des Advents feiern. Die „Nacht der Lichter“ wird von Ehrenamtlichen vorbereitet. In vielen deutschen und europäischen Städten werden in Hinführung auf das Europäische Jugendtreffen der Gemeinschaft von Taizé, das heuer über den Jahreswechsel im italienischen Turin stattfindet, Gebetstreffen veranstaltet. Ursprung der Taizé-Bewegung ist die Gemeinschaft von Taizé, ein ökumenischer Orden im Osten Frankreichs, zu dem heute etwa 100 Brüder aus 25 Nationen gehören. Zu den Gebetstreffen der Gemeinschaft reisen jährlich Hunderttausende junger Menschen. Regelmäßige Taizé-Gebete im kleineren Rahmen gibt es europaweit in vielen Gemeinden. Sie lehnen sich an die Gestaltung der Gebete in Taizé an: Zeiten der Einkehr bei oft meditativen Liedern und Texten sowie in der Stille. (uq)
Absage des Seeoner Gesprächs am Freitag, 26. November – Aufgrund der extremen Zuspitzung der pandemischen Lage findet das für kommenden Freitag geplante Seeoner Gespräch 2021 nicht statt. Ein Ausweichtermin ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
Samstag, 20. November:
Bayer. Wirtschaftsministerium zur Überbrückungshilfe III Plus: Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger setzt bei der Hilfe für von den Coronamassnahmen betroffenen Betrieben unter anderem auf die Überbrückungshilfe und weitere bewährte Hilfsprogramme. Aiwanger: „Die heute beschlossenen Maßnahmen sind notwendig, um die vierte Welle zu brechen. Sonst landen das Gesundheitssystem und die Wirtschaft im Chaos. Gleichzeitig müssen wir alles dafür tun, damit die betroffenen Unternehmen nicht im Regen stehen. Wenn Weihnachtsmärkte kurzfristig abgesagt, Bars und Clubs geschlossen werden, Friseure, Gastronomen, Handel und andere Anbieter Einschränkungen hinnehmen müssen und es Komplett-Schließungen in Corona-Hotspots gibt, dann ist es nötig, die Branchen massiv zu unterstützen.“ Die Bundesregierung hatte am Donnerstag angekündigt, die Überbrückungshilfe III Plus bis 31. März 2022 zu verlängern. Das hatte zuvor unter anderem Bayerns Wirtschaftsminister gefordert. Aiwanger: „Wir werden also die Corona-Hilfsprogramme inklusive der Kredite der LfA fortführen, um den besonders betroffenen Branchen gezielt über diese schwere Zeit zu helfen. Schausteller und Marktbeschicker, Gastronomen und Dienstleister sind jetzt wieder im Feuer, kaum dass sie sich in den letzten Monaten etwas auf mehr Normalität eingestellt hatten. Sie dürfen in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.“ Aiwanger wird sich nächste Woche mit den bayerischen Schaustellerverbänden zusammensetzen und sich ein Bild von der Lage machen. In den kommenden Tagen wird es auch Gespräche mit dem Bundeswirtschaftsministerium geben. Aiwanger: „Unser Ziel ist es, die Umsatzausfälle so umfangreich wie möglich abzufedern.“ Die Überbrückungshilfe III Plus ist das wichtigste Hilfsinstrument der Bundesregierung in der Corona-Pandemie. Unterstützt werden Firmen mit einem durch die Pandemie ausgelösten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019. Erstattet werden fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen. Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Ware sind möglich. Die Förderhöhe ist gestaffelt je nach Höhe des Umsatzeinbruchs.