Ihren 40. Gründungstag feierte die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (Bayerische Regional-KODA) am Mittwoch, 30. September, in München, im Rahmen einer Sonder-Vollversammlung und einer Begegnung mit ihren Auftraggebern, den bayerischen Bischöfen. Am 18. September 1980 waren die ernannten beziehungsweise gewählten Vertreter und Vertreterinnen der Dienstgeber und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Diözesen in München zur Konstituierung der ersten Amtsperiode der Kommission zusammengetreten.
Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising und Vorsitzender der Freisinger Bischofskonferenz, würdigt die Arbeit der Mitglieder dieser arbeitsrechtlichen Kommission in einem Grußwort in einer eigenen Broschüre, die anlässlich des Jubiläums den Weg der Kommission nachzeichnet. „Arbeitsrecht ist nichts Unabänderliches, nichts Statisches, es ist ein Prozess, etwas Lebendiges, das gepflegt und weiterentwickelt werden muss. Gerade in den letzten Jahren sind dazu wichtige Diskussionen geführt worden, die noch lange nicht beendet sind“, hebt Kardinal Marx hervor. Er zeigt sich überzeugt, dass man positiv in die Zukunft schauen könne, wenn Vertreter und Vertreterinnen von Dienstgeber und Dienstnehmer bei der Erarbeitung von Arbeitsrechtsregelungen „weiterhin partnerschaftlich miteinander umgehen, aufeinander hören, aufeinander zugehen und im guten Austausch der Argumente gemeinsame Lösungen suchen und dies alles in dem Geist, der uns von Gott gegeben wurde.“
In der Jubiläumsbroschüre, die den Titel „Erfolgsmodell für alle“ trägt, wird die Vorgeschichte der Kommission ebenso in den Blick genommen wie die Entwicklung mit ihren Arbeitsschwerpunkten und strukturellen Veränderungen, etwa der Schaffung der Voraussetzungen für die Mitarbeit der Gewerkschaften. Die Gründungsmitglieder der Kommission werden gewürdigt, in Interviews kommen Zeitzeugen und Experten zu Wort. Zudem wird die Auswertung der Umfrage zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen publiziert, die unter allen bisherigen Mitgliedern der Kommission durchgeführt wurde, insgesamt große Zufriedenheit mit dem sogenannten „Dritten Weg“ attestiert.
Die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen regelt die Arbeitsbedingungen und die Vergütung für mehr als 50.000 Frauen und Männer im kirchlichen Dienst. Sie ist mit der jeweils gleichen Anzahl von Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern besetzt. Die Mitarbeitervertreter werden aus den verschiedenen Berufsgruppen des kirchlichen Dienstes direkt gewählt. Aufgabe der Kommission ist laut Ordnung „die ständige Mitwirkung bei der Aufstellung von Normen, welche Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen regelt“. So erarbeitet die Kommission zum Beispiel Dienstordnungen für kirchliche Berufsgruppen, entwickelt Arbeitszeitmodelle oder passt arbeitsrechtliche Regelungen des öffentlichen Dienstes an den kirchlichen Dienst an. Damit entsteht auf dem so genannten „Dritten Weg“ ein eigenständiges kirchliches Arbeitsrecht, gesammelt im „Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz)Diözesen“ (ABD). (glx)
Foto: Erzbischöfliches Ordinariat Gabriele Riffert – Übergabe der Broschüre:
v. l. n. r.: Bischof von Augsburg Bertram Meier, Dr. Josef Meier (früherer Personalchef der Diözese Passau und Leiter der Redaktionsgruppe zur Erstellung der Broschüre), Vorsitzender der KODA Martin Floss, Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, Bischof von Würzburg Franz Jung, Stellvertretender Vorsitzender der KODA Robert Winter.