Gemeinsam mit allen beteiligten gesellschaftlichen Gruppen hat der Freistaat in den zurückliegenden drei Jahren Großes für die Artenvielfalt in Bayern geleistet. Das betonten Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber heute im Landkreis Freising bei einer Zwischenbilanz zum „Volksbegehrens Plus“. Das „Volksbegehrens Plus“ ist ein Gesetzes-Duo bestehend aus dem Volksbegehren Artenvielfalt und einem Begleitgesetz, das der Bayerische Landtag am 17. Juli 2019 beschlossen hat. In wenigen Tagen jährt sich die Beschlussfassung zum dritten Mal.
„Wir blicken heute auf drei Jahre Artenschutz auf Top-Niveau. Mit dem Volksbegehren Plus haben wir in Bayern ein neues Zeitalter beim Artenschutz eingeläutet. Das Volksbegehren Plus steht für über 1.000 Tage Artenschutz pur. Die Umsetzung läuft auf Hochtouren. Wir wollen blühende Bänder durch Bayern ziehen. Dabei verfolgen wir ein großes Ziel: Wir wollen den Artenschwund in Bayern stoppen. Dafür nehmen wir viel Geld in die Hand: In den vergangenen drei Jahren wurden im Artenschutz allein im Umweltbereich neue Mittel von insgesamt rund 105 Millionen Euro eingesetzt“, so Glauber.
Kaniber bekräftigte: „Das Volksbegehren und das am Runden Tisch entwickelte Begleitgesetz haben Bayern an die Spitze der Länder gebracht. Was dort als Konsens erreicht wurde, setzen unsere Land- und Forstwirte mit viel Engagement um und bringen so den Artenschutz messbar voran. Bayern verbessert unter anderem mit Gewässerrandstreifen und einem grünen Netzwerk auf zehn Prozent des Staatswalds ganz gezielt die Artenvielfalt. Wir sind in Deutschland Vorreiter im Ökolandbau, den wir jährlich mit rund 110 Millionen Euro unterstützen. Und der Freistaat ist führend bei Agrarumweltmaßnahmen. Mit Hilfe der Öko-Modellregionen bringen wird außerdem die regionale und ökologische Produktion weiter voran. Wir unterstützen alle Betriebe dabei, nachhaltiger und ökologischer zu arbeiten und zu regionalen Wertschöpfungsketten beizutragen.“ Kaniber betonte den gesamtgesellschaftlichen Auftrag des Volksbegehrens. „Auch die Gartenbesitzer, die Kommunen, die Wirtschaft und die Kirchen müssen Verantwortung übernehmen, die Belastung darf nicht nur bei den Landwirten liegen“, so Kaniber. Jeder könne und müsse einen Beitrag für mehr Biodiversität leisten.
Insgesamt wurden im Rahmen des Volksbegehrens Plus über 140 Maßnahmen aufgesetzt. Rund 80 Prozent der Maßnahmen wurden bereits erledigt, knapp 20 Prozent der Maßnahmen des Volksbegehrens und des Begleitgesetzes sind aktuell in der Umsetzung oder werden noch bearbeitet werden.
Insbesondere folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:
- Die Umsetzung des Biotopverbunds ist erfolgreich angelaufen, es können bereits deutliche Erfolge festgestellt werden. Das Flächenziel für das Jahr 2023 von 10 Prozent des Offenlandes wird ziemlich sicher bereits im Jahr 2022 erreicht und das Zwischenziel damit ein Jahr früher als vorgesehen erfüllt. Bis zum Jahr 2030 soll mindestens 15 Prozent des Offenlands in Bayern im Biotopverbund sein.
- Mit dem neu aufgesetzten Programm BioRegio2030 mit der Vermarktung ökologischer Produkte als Schwerpunkt und dem Öko-Board Bayern als neue Vernetzungsplattform ist Bayern mit nun knapp 13 Prozent Ökoanteil weiter auf einem guten Ausbaupfad. Mit über 410.000 Hektar Fläche ist Bayern das Ökoland Nummer Eins in Deutschland. Aktuell gibt es rund 11.600 Ökobetriebe in Bayern. Damit ist jeder dritte deutsche Ökobetrieb in Bayern zuhause.
- Die Basis für den weiteren Ausbau der Produktion und des Absatzes von Ökoprodukten ist mit 27 Öko-Modellregionen gelegt. Regionalität und ökologische Wirtschaftsweise wird damit auf einem Drittel der bayerischen Landesfläche in den Kommunen und Landkreisen für die Bevölkerung sichtbar gemacht und aktiv vor Ort vorangebracht.
- Die Fläche im Vertragsnaturschutz hat sich von 90.000 Hektar in 2018 auf mittlerweile gut 140.000 Hektar in 2022 deutlich erhöht. Ziel sind 180.000 Hektar. Inzwischen sind mehr als 25.000 Landwirte beteiligt. Im Jahr 2021 konnte die Rekordfördersumme von 71 Millionen Euro ausbezahlt werden. Zusätzlich wurden die Prämien im Vertragsnaturschutz in vielen Bereichen deutlich ausgeweitet, beispielsweise für Weidetierhalter oder Streuobstwiesen.
- Bayern hat mit der Erweiterung des Kulturlandschaftsprogramms einen starken Akzent für mehr Biodiversität gesetzt: Rund 2.400 Betriebe haben sich auf mehr als 46.000 Hektar Fläche dazu entschlossen, auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Herbiziden zu verzichten oder mit dem Ausbringen von Schlupfwespen (Trichogramma) gegen den Maiszünsler auf biologische Verfahren der Schädlingsbekämpfung zu setzen.
- Bei den ein- und mehrjährigen Blühflächen hat Bayern nahezu die 25.000 Hektar-Marke erreicht. Solche Blühflächen und Streifen im Grünland leisten ein sichtbares Angebot für die Insekten.
- Mit der Förderung der extensiven Beweidung mit einer Prämie für Muttertiere werden mittlerweile über 1.400 Schaf- und Ziegenhalter erreicht.
- Beim Vertragsnaturschutz im Wald wurden die Richtlinien ebenfalls überarbeitet und es lässt sich eine deutliche Steigerung des Volumens verzeichnen: um 2 Millionen Euro auf inzwischen 10,5 Millionen Euro in 2021. Das Programm umfasst inzwischen rund 3 Prozent des Privat- und Körperschaftswaldes und zählt rund 2.000 Teilnehmer. Insgesamt sollen über den Vertragsnaturschutz im Wald 6 Prozent des Privat- und Körperschaftswaldes naturnah bewirtschaftet werden.
- Bei der waldbaulichen Förderung ist Bayern bundesweiter Spitzenreiter. Wälder werden mithilfe der Förderung zu klimastabilen Mischwäldern umgebaut, vor allem durch aktive Maßnahmen wie Pflanzung und Pflege. Aber auch die Biodiversität wird dadurch gezielt unterstützt, wie beispielsweise durch die Förderung von strukturierten Waldrändern oder Naturverjüngung. Darüber hinaus werden die Waldbesitzer bei der insektizidfreien Bekämpfung des Borkenkäfers finanziell unterstützt.
- Bereits bis Ende 2020 wurden insgesamt rund 580 Quadratkilometer als Naturwaldflächen ausgewiesen. Zusammen mit den bewaldeten Kernzonen der Nationalparke hat Bayern mit dem grünen Netzwerk auf zehn Prozent des Staatswalds die für 2023 vorgesehene Zielmarke bereits erreicht.
- Die Landschaftspflegeverbände werden gestärkt. Aktuell gibt es bayernweit 68 Landschaftspflegeverbände, seit 2019 wurden bereits sechs neu dazugewonnen. Jährlich rund 4.000 Maßnahmen werden mit den deutlich verbesserten Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien gefördert, deren Volumen von 16 auf 42 Millionen Euro im Jahr 2022 angehoben wurde. Zukünftig soll es in allen Landkreisen einen Landschaftspflegeverband geben.
- Der Schutz von Streuobst wurde deutlich verbessert. Sie zählen zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa: Rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten leben dort. Bis 2035 werden im Streuobstpakt über 600 Millionen Euro bereitgestellt, um beispielswiese eine Million Streuobstbäume neu zu pflanzen.
- Moorschutz hat in Bayern eine herausragende Bedeutung. Der Freistaat hat sich zum Ziel gesetzt, 55.000 Hektar Moorfläche zu renaturieren oder klimaverträglich zu nutzen.
- Für den Schutz der Gewässer wurden Gewässerrandstreifen eingeführt. Für Ausgleichszahlungen an die Landwirte stellt das Umweltministerium dazu jährlich mehrere Millionen Euro bereit. Forscher der Landesanstalt für Landwirtschaft haben festgestellt, dass sich an den Gewässerrandstreifen durch die Maßnahmen eine 40 Prozent höhere Insektenbiomasse und eine 16 Prozent höhere Artenvielfalt finden. Die Artenvielfalt der Schmetterlinge hat dort um 45 Prozent zugenommen.
- Das Personal im Naturschutzbereich wurde deutlich aufgestockt, um die Beratung in der Fläche zu verbessern. So gibt es inzwischen 50 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Biodiversitätsberatung vor Ort und deren Koordinierung. Die Biodiversitätsberatung hat bereits rund 350 Maßnahmen im Natur- und Artenschutz initiiert. Mit Mitteln für insgesamt 26 Streuobstmanager unterstützt das Umweltministerium seit Anfang 2022 die Bezirksregierungen und Landratsämter bei der Umsetzung des Streuobstpakts. 2022 werden außerdem 15,5 neue Projektstellen zur Umsetzung des Moorschutzes in der Naturschutzverwaltung geschaffen.
- Zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe, die Lebensräume für Arten in der offenen Kulturlandschaft verbessern, vernetzen und neu schaffen möchten, hat das Landwirtschaftsministerium die Wildlebensraumberatung deutlich ausgeweitet und gestärkt. Seit Anfang 2021 stehen an jedem Landwirtschaftsamt Ansprechpartner zur Verfügung, die interessierte Landwirtinnen und Landwirte dabei beraten und unterstützen, individuelle Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt zu finden. Neben der einzelbetrieblichen Beratung etablieren sie in jedem Dienstgebiet mindestens ein „Wildlebensraum-Modellgebiet“. Zudem steht mit dem „LfL-Portal der Wildlebensraumberatung“ eine digitale Arbeitshilfe zur passgenauen Beratung und noch gezielteren Förderung zur Gestaltung und Vernetzung von Lebensräumen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten zur Verfügung.
- Daneben wurden zahlreiche Neuregelungen erlassen, etwa zur Eindämmung der Lichtverschmutzung. Zusätzlich wurde der Blühpakt Bayern initiiert, um gemeinsam mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren Lebensräume für Insekten zu schaffen. Aktuell werden beispielsweise 500.000 Euro in Starterkits für Blühende Kommunen investiert. Hinzu kommen 1,6 Millionen Euro aus dem Programm REACT-EU. Damit wird in jedem Regierungsbezirk die Stelle für einen Berater oder eine Beraterin für die Starterkit-Kommunen geschaffen.
- Naturschutz wurde außerdem als Bildungs-Aufgabe gesetzlich festgeschrieben. Die Erstellung der Lehrpläne wird an diesen Bildungsauftrag angepasst und entsprechende Handreichungen für die Lehrkräfte fertig gestellt.
- Der ökologische Landbau wurde verstärkt in die Lehrpläne der landwirtschaftlichen Berufsschulen und allen Landwirtschaftsschulen in Bayern aufgenommen.
Gemeinsame Pressemitteilung des Bayer. Umwelt- und des Landwirtschaftsministeriums
Foto: Hötzelsperger