Im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen rund um den G7-Gipfel 2022 werden sich trotz aller Bemühungen Beeinträchtigungen des Verkehrs, für die örtliche Bevölkerung aber auch für Ausflügler, nicht gänzlich verhindern lassen. Auch wenn die Polizei bemüht ist, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, muss, insbesondere in der Region Garmisch-Partenkirchen und Mittenwald, in den Tagen vor und an den Gipfeltagen selbst (26.06. bis einschließlich 28.06.2022), mit Behinderungen und Einschränkungen gerechnet werden.
Verkehr
Besonders ausgelastet werden voraussichtlich die Strecken zwischen der Stadtmitte München und dem Flughafen sowie die Verbindung von München nach Garmisch-Partenkirchen und Mittenwald sein. Es empfiehlt sich, den Veranstaltungsraum weitläufig zu umfahren. Für den überregionalen Reiseverkehr werden an den großen Autobahnkreuzen bei Würzburg, Nürnberg, Feuchtwangen, Ulm, Memmingen und im Großraum München großräumige Umfahrungen ausgeschildert sein. Mit dem Nachbarland Österreich bestehen entsprechende Vereinbarungen zur Verkehrsinformation und Verkehrslenkung im Bundesland Tirol entlang der Inntal- und Brennerautobahn. Den Einreisenden aus Österreich wird empfohlen, die Grenzübergänge Griesen / Ehrwald (Fernpass) sowie Mittenwald / Scharnitz (Zirler Berg) zu meiden und auf die Bundesautobahn A 93 und Bundesautobahn A 8 zur Ostumgehung München (Bundesautobahn A 99) auszuweichen oder im Westen den Grenzübergang Füssen / Reutte zur Bundesautobahn A 7 zu nutzen. Wer aus dem Norden Bayerns kommend mit dem Ziel Österreich unterwegs ist, kann ab Nürnberg über die Bundesautobahn A 3 nach Oberösterreich und die Bundesstraße B 20 via Straubing in den Raum Salzburg gelangen. Als weitere Ausweichstrecke in Richtung Süden bietet sich die Bundesautobahn A 7 über Ulm und Füssen an.
Auch der Zugverkehr wird an den Gipfeltagen zwischen Garmisch-Partenkirchen und Mittenwald beeinträchtigt sein. Die Streckensperrung wird durch Ersatzbusse kompensiert werden.Es wird empfohlen, insbesondere in der Zeit von 26.06. bis einschließlich 28.06.2022 auf Verkehrsmeldungen zu achten, vorsorglich etwas mehr Zeit für die Fahrt einzuplanen und auf nicht unbedingt notwendige Fahrten zu verzichten. Die Bayerische Polizei bittet dringend darum, sich vor Fahrtantritt aktuell, beispielsweise über die Internetseite https://www.bayerninfo.de zu informieren.
Ausflügler
Einschränkungen für Wanderer werden sich auf die zweite Hälfte des Monats Juni und im Wesentlichen auf einen rund 16 Kilometer langen Sicherheitsbereich um den Veranstaltungsort Schloss Elmau beschränken. In diesem relativ eng gefassten Bereich werden keine Wanderungen möglich sein. Darüber hinaus ist es durchaus möglich, den Naturraum im Werdenfelser Land zur Erholung zu nutzen. Ob im Einzelfall beispielsweise Seilbahnbetriebe eingestellt werden müssen, hängt von der konkreten Lagebeurteilung zum Veranstaltungszeitpunkt ab. Der beliebte Aufstieg auf das Schachenhaus kann außer von Elmau aus von allen anderen Routen durchgeführt werden. Ebenso sind zum Beispiel die Partnachklamm oder die Höllentalklamm nebst den dazugehörigen Hütten offen und frei begehbar. Auch der Besuch der Zugspitze ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist jedoch, dass viele Wanderparkplätze gesperrt und dementsprechend nicht benutzbar sind. Die Bayerische Polizei rät Ausflüglern dringend dazu, sich vor Reiseantritt tagesaktuell zu informieren und sich ggf. einen „Plan B“ zurechtzulegen. Zur beschleunigten Abwicklung etwaiger polizeilicher Kontrollmaßnahmen empfiehlt die Bayerische Polizei, gültige Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass) und sonstige erforderliche Berechtigungsscheine (z. B. Führerschein, Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge oder Berechtigungsscheine) bereit zu halten.
Grenzkontrollen
Die seit 2015 bestehenden Grenzkontrollen werden auch während des G7-Gipfels in Absprache mit den österreichischen Behörden fortgeführt. Durch die örtlich und zeitlich flexiblen Kontrollen kann es an der Landesgrenze zwischen Bayern und Tirol zu Wartezeiten kommen. Die Grenzkontrollen obliegen der Bundespolizei.
Flugbeschränkungsgebiet
Neben den Sicherheitsbereichen am Boden ist auch die Sicherung des Luftraums ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzepts und führt dementsprechend zu Einschränkungen. Vom 26.06.2022, 08:00 Uhr (06:00 UTC) bis 28.06.2022, 24:00 Uhr (22:00 UTC) dürfen in einem Radius von rund 56 km (30 NM) um den Veranstaltungsort Elmau keine bemannten Flüge durchgeführt werden. Dies gilt zum Beispiel auch für Drachenflieger, Gleitschirmflieger oder Segelflieger. Unbemannte Luftfahrtsysteme (z. B. Drohnen, ferngesteuerte Flugmodelle) dürfen in dieser Zeit um den Veranstaltungsort Elmau in einem Radius von rund 19 Km (10 NM) und um den Flugplatz Pömetsried in einem Radius von rund 6 km (3 NM) nicht betrieben werden. Während der Ankunft und der Abreise der Staats – und Regierungschefs wird am 26.06.2022 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr (06:00 – 13:00 UTC) und am 28.06.2022 von 11:00 bis 24:00 Uhr (09:00 – 22:00 UTC) ein zweites temporäres Flugbeschränkungsgebiet um den Flughafen München erlassen. Es wurde ebenfalls mit einem Radius von 56 Km (30 NM) festgelegt und über einen Verbindungskorridor mit dem Flugbeschränkungsgebiet in Elmau verbunden. Das Ausmaß des Flugbeschränkungsgebiets reicht somit praktisch von Ingolstadt bis zur italienischen Staatsgrenze und am Alpenrand von Füssen bis an den Tegernsee. Ausgenommen von dieser Regelung sind Flüge des Rettungsdienstes, der Polizei, der Bundeswehr sowie ausländischer Staatsluftfahrzeuge mit G7-Bezug. Ein Verstoß gegen das Flugbeschränkungsgebiet stellt eine Straftat dar.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Flugsicherung unter :
Informationen
Weitere Informationen rund um den G7-Gipfel 2022 sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.g7.bayern.de bzw. der Bayerischen Polizei unter https://g7.polizei.bayern.de. zu finden.
Bericht: Polizeipräsidium Oberbayern-Süd
Foto: Hötzelsperger